Sanierung und Umbau Grundschule sowie Neubau KITA der Gemeinde Beckingen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bergstraße 48
Ort: Beckingen
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.beckingen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Ufergasse 2
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freese-architekten.de
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Ufergasse 2
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freese-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Grundschule sowie Neubau KITA der Gemeinde Beckingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung am 27.3.2019 beschlossen, einen Realisierungswettbewerb für die Überplanung des Grundschul- und Kindergartenstandortes im Gemeindebezirk Beckingen, Schulstraße auszuschreiben.
Die zweizügige Grundschule befindet sich einschließlich Verwaltung in 3 rund 120 Jahre alten Gebäuden, welche aufgrund ihrer Kubatur und Gestaltung als ortsbildprägend einzuordnen sind. Der derzeit dreigruppige Kindergarten befindet sich losgelöst vom Grundschulensemble in einem in den 50er Jahren umgebauten Gebäude in derselben Straße.
Die zwischen der Grundschule und dem Kindergarten befindliche Turnhalle ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs und bleibt als solche erhalten.
Aufgrund von geänderten Anforderungen bei der Kinderbetreuung im Vor- und Grundschulbereich besteht bei allen Gebäuden Handlungsbedarf, insbesondere wegen der teilweise stark sanierungsbedürftigen Bausubstanz und des durch die Ausweitung der Betreuung entstandenen Platzmangels.
Die Planungsaufgabe besteht darin, das für die Grundschule vorgegebene Raumprogramm umzusetzen und dabei den Charakter des Bereiches zu erhalten. Der Kindergarten soll an gleicher Stelle und unter Einbeziehung des Nachbargrundstückes als 5-gruppiger Kindergarten neu gebaut werden.
Bei allen Planungen sollen neben den erforderlichen Raumgrößen und städtebaulichen Aspekten auch inklusive, energetische, ökologische und sicherheitstechnische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Planungsaufgabe beinhaltet ebenfalls Maßnahmen zur Optimierung des fließenden und ruhenden Verkehrs innerhalb des kompletten Bereiches.
Auslober und Bauherr ist die Gemeinde Beckingen. Das gesamte Bauvorhaben soll im Zeitraum von 2021 bis 2025 umgesetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb ist als anonymer einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb (§78 VgV) mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren (§ 80 VgV) ausgeschrieben. Die Ausschreibung zum Planungswettbewerb erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der GRW – Saar (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens) vom 1. Januar 2013 (zu beziehen über die Architektenkammer des Saarlandes AKS) veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes.
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung ausdrücklich an.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit Wohn- und / oder Geschäftssitz in der EU, im EWR und der Schweiz. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Nachweis der Kammerzugehörigkeit oder gleichwertigen Nachweis sowie die Vorlage des Nachweises einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu erbringen. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Ferner sind Eigenerklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42, 45 und 48 VGV mit der Bewerbung einzureichen.
Eine Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
— Nachweis der Kammerzugehörigkeit nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung;
— Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung;
— Vollständig unterzeichnetes Formular der Eigenerklärungen (im Downloadbereich www.freese-architekten.de erhältlich).
Die Unterlagen sind elektronisch unter [removed] einzureichen.
Rückfragen sind schriftlich einzureichen und werden ausschließlich schriftlich beantwortet.
Der Bewerber ist eigenverantwortlich für die Vollständigkeit der Bewerbung. Nicht vollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeberechtigt sind ArchitektInnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebauliche Ordnung
Räumliche und gestalterische Qualität
Funktionalität
Erfüllung des Raumprogramms
Wirtschaftlichkeit
Im Haushalt der Gemeinde Beckingen sind für diese Maßnahme insgesamt 10,0 Mio EUR einschl. Mwst (8,4 Mio EUR netto) veranschlagt.
Für die Kostengruppen nach DIN 276 stehen folgende Beträge zur Verfügung:
— KGR 300 3,2 Mio EUR zuzügl. MwSt;
— KGR 400 2,0 Mio EUR zuzügl. MwSt;
— KGR 500 0,6 Mio EUR zuzügl. MwSt.
Für Preise wird gemäß Ziff. 6. Anlage III insgesamt eine Summe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (zuzügl. MwSt) zur Verfügung gestellt.
Es ist folgende Verteilung vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
4. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
5. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
Ankäufe [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Termine
— Einsendeschluss für Bewerbungen 20.11.2020;
— Versand der Wettbewerbsunterlagen ab 25.11.2020;
— Schriftliche Rückfragen bis 9.12.2020;
— Kolloquium 11.12.2020;
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 29.1.2021;
— Preisgerichtssitzung 19.2.2021;
— Verhandlungsverfahren mit 5 Preisträgern;
— Voraussichtlich 12.3.2021.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wirtschaft.saarland.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.