Mobile Endgeräte für die Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis (Digitalpakt) Referenznummer der Bekanntmachung: 159-2020-UHK_EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenbühl 28/29
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Endgeräte für die Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis (Digitalpakt)
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat über den Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm Zuwendungen für schuleigene mobile Endgeräte erhalten. Daher sollen iPads mit entsprechendem Zubehör beschafft werden.
99974 Mühlhausen
Apple iPad 10,2", 32 GB mit passender Schutzhülle. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten angebotenen Stückzahl. Das Angebot darf [Betrag gelöscht] EUR (brutto) nicht übersteigen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Coronavirus muss die Leistung sehr schnell und verfahrenseffizient beschafft werden. Daher wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es wird Bezug genommen auf das Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.3.2020.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Endgeräte für die Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis (Digitalpakt)
Postanschrift: Poßmoorweg 2
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Die Informations- und Wartepflicht entfällt gem. § 134 Abs. 3 GWB