Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr Referenznummer der Bekanntmachung: LPW/G/2.3/90
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hafendeich 17
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafen-wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bi-medien.de
Postanschrift: Hafendeich 17
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafen-wyk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr
Der Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr plant den Ersatzneubau der Seebrücke „Mittelbrücke“. Die bisherige Holzbrücke soll durch eine neue 170 m lange Seebrücke mit Plattform aus Stahlbeton- und Holzbauweise ersetzt werden. Der Hafenbetrieb vergibt an einen Generalplaner insbesondere Leistungen der Objektplanung und der Fachplanung Tragwerksplanung.
25938 Wyk auf Föhr
Am Strand der Stadt Wyk auf Föhr bestehen 3 Seebrücken. Die „Mittelbrücke“ ist mit einer Länge von 116 m die größte der 3 Seebrücken. Die Mittelbrücke wurde im Jahr 1980 aus Holz errichtet. Sie ist eine touristische Attraktion des Seebades. Der Auftraggeber will die alte Mittelbrücke zurückbauen und durch einen Neubau ersetzen, der einige Verbesserungen zu dem Bestandsbauwerk aufweist. Der einstöckige Ersatzneubau soll ca. 170 m lang werden und aus 3 Segmenten (ca. 40 m, 50 m, 60 m), die in Zick-Zack-Form angerichtet werden, und einer Plattform am Ende der Brücke (ca. 19,6 m x 20,3 m) bestehen. An der Plattform sollen eine Anlegestelle für kleiner Schiffe und Sportboote, 2 Bade-/Schwimmstege inklusive Rampen (jeweils 2 m breit und ca. 30 m lang), eine Sitzstufenanlage und Bänken entstehen. Ferner ist ein Bereich für die DLRG Station vorgesehen. Die neue Brücke soll 1,50 m über dem jetzigen Brückenniveau liegen, einen barrierefreien Zugang zum Meer gewährleisten und über Stahlpfähle gegründet werden. Bis zu einer Breite der Brücke von 6 m ist eine Monopfahlgründung der Konstruktion vorgesehen. Ab der zweiten Verschwenkung soll aufgrund der Breite der Brücke von 8 m eine Gründung über Pfahlpaare erfolgen. Am Brückenkopf ist ein Pfahlraster von 5 x 5 Pfählen vorgesehen. Die Gründungspfähle werden ca. 6 m in den tragfähigen Baugrund eingebunden. Kolkschutz (geotextile Sandcontainer) soll eingebaut werden. Der Oberbau der geplanten Mittelbrücke soll aus einer Kombination aus Stahlbeton- und Holzbauweise ausgeführt werden. Die Querträger sind als Stahlbetonfertigteile vorgesehen. Beidseitig der Konstruktion sollen Durchlaufträger aus Stahlbeton verlaufen und die gegenüberliegenden Durchlaufträger durch Stahlbetonsparren verbunden werden. Längsträger, Bohlenbelag, Geländer bestehen aus Holz. Am Brückenkopf sind Stahlrohrdalben vorgesehen. Die Rampen sollen eine Unterkonstruktion aus Aluminium und einen Deckbelag aus Holz, sowie seitliche Absturzsicherungen aus Stahl bekommen. Zu berücksichtigen ist, dass die Seebrücke ganzjährig genutzt werden können soll und daher eine meerwasser-, gezeiten-, winter- und extremwetterbeständige Konstruktion vorausgesetzt wird.
Der Auftraggeber vergibt Generalplanerleistungen für den beschriebenen Ersatzneubau der Mittelbrücke. Dabei sollen insbesondere Leistungen der Objekt- und der Tragwerksplanung gebunden werden. Die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurden sowohl für die Objektplanung als auch für die Fachplanung Tragwerksplanung bereits vollständig abgearbeitet. Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben können Sie unter dem obigen Link abrufen.
Vergeben werden insbesondere die folgenden Leistungen:
— Objektplanung gem. §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 43 Abs. 4 i. V. m. Anlage 12 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen). Zusätzlich zur Bauoberleitung soll der Auftragnehmer als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden (§ 3 BaustellV);
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 51 Abs. 5 i. V. m. Anlage 14 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen).
Die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 der Objektplanung und der Tragwerksplanung sollen innerhalb von 4 Monaten nach Zuschlag erbracht und abgeschlossen werden. Dies soll ermöglichen, dass die Bauausschreibung im 3. Quartal 2021 und die Bauausführung im 4. Quartal 2021 begonnen werden kann.
Die Zahl der Bewerber wird nicht beschränkt. Es werden alle Bewerber zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.1) erfüllen.
Die Vergabe der Generalplanerleistungen erfolgt stufenweise gemäß den Leistungsphasen der HOAI und unter dem Vorbehalt der Abschnittsweiten Realisierung. Für die Objektplanung werden als erste Stufe fest die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Als zweite Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe). Als dritte Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 8 und 9 (Bauoberleitung einschließlichlich SiGeKo und und Objektbetreuung). Für die Fachplanung Tragwerksplanung werden als erste Stufe fest die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Als zweite Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe).
Die Einteilung der Stufen kann sich ggf. noch ändern. Es handelt sich hierbei um einseitige Optionen für den Auftraggeber. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Realisierung/Projektumsetzung und auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der optionalen Leistungen explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Die Angabe einer Laufzeit unter II.2.7) erfolgte nur, weil dies nach dem Formular erforderlich war. Eine feste Laufzeit wird in dem Planervertrag nicht vereinbart, da insbesondere für die Leistungsphasen Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung bei der Objektplanung keine verbindlichen Zeiten festgelegt werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend.
2. Befähigung zur Berufsausübung/Studien- und Ausbildungsnachweis sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens.
3. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123/124 GWB (gem. Formblatt „Teilnahmeantrag“ [I.II.1]).
4. Die Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) Wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (gem. Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten“ [I.II.2]).
5. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ [I.II.4]). Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Bewerber, die die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), um die Eignungskriterien im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, müssen unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen, mit ihrem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die Vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ [I.II.5]). Gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers sind außerdem für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag und die dort genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen einzureichen. Des Weiteren muss der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ [I.II.6]), vorgelegt werden sowie auf selbigem Formblatt die Erklärung, dass der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem er deren Kapazitäten in Anspruch nimmt.
1. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Jahresumsatz in den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung,
3. Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
1. Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Bereich Objektplanung und [Betrag gelöscht] EUR im Bereich Tragswerkplanung in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und ebenfalls mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Falls eine Berufshaftpflichtversicherung mit diesen Deckungssummen noch nicht vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers erforderlich, die Deckungssumme im Falle der Auftragserteilung entsprechend zu erhöhen.
1.
a) Vorzulegen sind mindestens 3 Referenzen über die Erbringung von Generalplanerleistungen für den Neu- oder Ersatzneubau von Seebrücken oder vergleichbare Bauwerke mit einer Nettobausumme von über 4 Mio. Euro, bei denen die Leistungen innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen wurden. Gegenstand der Generalplanerleistungen der Referenzprojekte müssen zumindest die Leistungsphasen 3 bis 7 der Objektplanung und die Leistungsphasen 3 bis 6 der Tragwerksplanung gewesen sein. Vergleichbar sind entsprechende Generalplanerleistungen für den Neu- oder Ersatzneubau von Brücken in oder über See- oder Binnengewässer oder für sonstige Infrastrukturbauwerke mit einer Pfahlgründung im Wasser.
b) Die Darstellung aller Referenzen hat mittels des Formblatts „Nachweis der Referenzen“ [I.II.3] zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/ Unterauftragnehmers, welcher die Referenz erbracht hat;
— Referenzauftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer);
— Bezeichnung des Referenzprojektes (Umschreibung des Projekts und Details, insb. zur Pfahlgründung im Wasser);
— Angabe der planerischen Leistungszeit und Angabe von Zeitraum und Zeitpunkt, in dem das Projekt baulich fertiggestellt wurde;
— beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen;
— Honorarzone des geforderten Leistungsbilds;
— Baukosten (Kgr. 200-600, DIN 276:2008-12) brutto;
— Nettobausumme;
— Angaben zu Leistungsart und -umfang;
— Sofern als Referenzobjekte andere Bauwerke als Seebrücken angeführt werden hat der Bewerber bei der Beschreibung des Referenzprojektes die Vergleichbarkeit des Bauwerks mit einer Seebrücke zu erläutern.
d) Der Auftraggeber fordert mindestens 3 Referenzen, es können aber mehr Referenzen eingereicht werden. Es werden aber maximal 5 Referenzen geprüft. Sollten mehr als 5 Referenzen eingereicht werden, werden nur die ersten 5 Referenzen in der vom Bewerber physisch eingereichten Reihenfolge geprüft.
2. Anzahl der durchgängig in den letzten 3 Jahren festangestellten und/oder geschäftsführenden Architekten/
Ingenieure mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung von über 3 vollendeten Jahren bezogen auf Vollzeitstellen (Stichtag für die Berechnung des Dreijahreszeitraums ist das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung) für:
— Objektplaner;
— Tragwerksplaner.
Mindestens 3 Referenzen nach den Vorgaben oben unter 1.
§ 75 VgV, §§ 57 LBO Schleswig-Holstein zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieuretätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschlandberechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D441241515 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.