Bildung und Kultur/Neubau Bildungshaus Garstedt — Innenarchitekt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausallee 50
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildung und Kultur/Neubau Bildungshaus Garstedt — Innenarchitekt
Die Stadt Norderstedt baut ein gemeinsames Bildungshaus für Stadtbücherei, Volkshochschule und Stadtarchiv im Stadtteil Garstedt (4 000 qm Nutzfläche als Dritter Ort). Die Angebote der Einrichtungen sollen so miteinander verschmelzen, dass für die Besucherinnen und Besucher daraus maximale Möglichkeiten für die Nutzung der Medienbestände und Kursangebote erwachsen. Die 3 beteiligten Einrichtungen erfüllen ihre ureigensten, fachlich zugeschnittenen Aufgaben und Pflichten, sind aber interagierend und kooperierend im steten Austausch.
Der/die Innenarchitekt/in soll die Gestaltung und Möblierung der multifunktionalen Flächen im Bildungshaus übernehmen und diese in die Gesamtplanung integrieren.
Multifunktionalität und flexible Nutzung stehen auf allen Etagen im Fokus: bei Räumen und Mobiliar gleichermaßen. Ganz im Sinne der Nutzer/innen sollen immer wieder neue (Lern) welten entstehen.
Stadt Norderstedt
Europaallee 36
22851 Norderstedt
Es sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt werden. Zu den Aufgaben gehören im Detail folgende funktionale und gestalterische Themen:
Berücksichtigung des Bildungshauskonzeptes,
— Gestalterische und organisatorische/funktionale Gesamtkonzeption der Innenräume;
— Erarbeiten eines Farb- und Materialkonzeptes und Abstimmung mit dem Kernprojektteam (Steuerungsgruppe des Amtes für Bildung und Kultur) und den Architekten;
— Beleuchtungskonzept (keine Lichtplanung) mit Auswahl/gestalterischer; Beratung zu Beleuchtungssystemen abgestimmt auf das Gesamtkonzept der Innenräume;
— Überprüfen und Abstimmen von Deckenspiegeln und Wandabwicklungen mit den Planungsbeteiligten;
— Berücksichtigung von Brandschutzkonzept und Raumakustik sowie energetische Anforderungen;
— Entwicklung eines Konzeptes zur barrierefreien Nutzung des Hauses in Abstimmung mit dem Kernprojektteam und der Inklusionsbeauftragten der Stadt Norderstedt;
— Möblierung des gesamten Hauses;
— Erstellung eines multimedialen Konzeptes für die Konferenz- und Präsentationstechnik (Audiovisuelle Medientechnik) in dem alle Komponenten zu einem vollständigen System verschmelzen;
— die Multimedia-Konzeption soll mit den anderen zu entwickelnden Konzepten (Beleuchtung, Sondermöbel Bibliothek, Gesamtkonzept der Innenräume usw.) harmonieren und die Bedürfnisse und Ambitionen der Einrichtung widerspiegeln;
— das Multimedia-Konzept ist in Zusammenarbeit mit dem Kernprojektteam und dem Architekten zu entwickeln;
— die technische Ausgestaltung, d. h. Kabelwege, Zuleitungen, Schaltkreise etc. liegt zwar in der Verantwortung des Fachingenieurs für Elektro- und Nachrichtentechnik, die Vorgaben sollen aber durch den/die Innenarchitekten/in erarbeitet werden.
Der/die Innenarchitekt/in soll die künstlerische Leitung über die folgenden Bereiche erhalten:
— Außenwandbekleidung innen;
— Innentüren und -fenster;
— Innenwandbekleidungen und Wandabwicklungen;
— Elementierte Innenwände;
— Deckenbeläge – Oberböden;
— Deckenbekleidungen;
— Dachbekleidungen – Oberflächenqualitäten und Deckenspiegel;
— Entwicklung eines Besucher/innen-Leitsystems.
Alle Bewerber*Innen, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerber*Innen, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Verhandlung auffordert.
Technische und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des Bieters/der Bieterin zur Qualifikation des Projektleitenden § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle (max. 2 Pkt.);
— 0 bis 3 Jahre = 0 Punkte;
— 3 bis 6 Jahre = 1 Punkt;
— Mehr als 6 Jahre = 2 Punkte;
— Eigenerklärung in Listenform gem. §46 (3) 1 VgV über die wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Inneneinrichtung Kultur- und Bildungseinrichtungen) (max. 4 Pkt.);
— Keine Angaben/unzureichende Übereinstimmung = 0 Punkte;
— 1 Projekt = 1 Punkt;
— 2 bzw. 3 Projekte = 2 Punkte;
— 4 bis 5 Projekte= 3 Punkte;
— 6 Projekte= 4 Punkte;
— Gesamtkosten (brutto) des/der Referenzprojekt/e (je eingereichtes, vergleichbares Projekt) (max. 3 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte;
— [Betrag gelöscht] EUR – [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt;
— 2 000 000 — [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte;
— > [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte.
Erfüllen mehrere Bewerber*Innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerber*Innenzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verblieben den Bewerber*Innen zu losen oder die Anzahl der zur Angebotsaufforderung vorgesehenen Teilnehmer*Innen zu erhöhen. Für den Fall, dass der/die ausgewählte Bieter*In ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren absagt, behält sich die Auftraggeberin vor, Nachrückende zu benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen einzureichen:
— Bewerbungsbogen;
— Anlagen A;
—— 1 Erklärung der Bewerber-/Bieter*Innengemeinschaft;
—— 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§123 und §§124 GWB;
—— 3_Referenzprojekte;
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift;
— Angaben zu Unteraufträgen § 36 VgV (wenn beabsichtigt).
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende bzw. nicht ausreichend ausgefüllte Unterlagen nachzufordern.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll. Die Aufteilung ist anzugeben.
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1) Nr. 3 bzw. § 45 (4) VgV und der Bereitschaft zur Anpassung von Deckungssumme u. Versicherungsbedingungen gem. den Projekterfordernissen im Auftragsfall ([Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden);
— Angaben zu Unteraufträgen § 36 VgV (wenn beabsichtigt).
— Eigenerklärung des/der Bieter*in zur Qualifikation des/der Projektleiter*in § 46 (3) Nr. 2 VgV zwecks Qualitätskontrolle;
— Berufserfahrung des/der Projektleitenden und des/der stellvertretenden Projektleitenden ist jeweils durch die Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen;
— Angabe von Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV (Gemeinsame Liste bei Bewerbungsgemeinschaft);
— Je Bieter/Bewerbungsgemeinschaft sind in Summe maximal 6 in den letzten 10 Jahren fertiggestellte Referenzprojekte zulässig.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2010 und 2020 liegen.
Zudem sind die Referenzprojekte anschaulich zu beschreiben.
Der Umfang darf nicht mehr als 2 DIN A 4 Seiten je Projekt umfassen. Die Auswahl des Inhalts sollte eine Beurteilung des Projektes ermöglichen.
Bei einer Referenz, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerber*Innengemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat. Vergleichbare Projekte sind öffentliche Bildungseinrichtungen im Sinne eines dritten Ortes.
Folgender Berufsstand wird gefordert: Innenarchitekt*In oder besonders qualifizierte Architekturbüros, die über entsprechende Nachweise verfügt.
Mindestens eine verantwortliche und entscheidungsbefugte Person soll ständig erreichbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der bei geführten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form sind nicht zugelassen.
Bewerbungen per E-Mail oder auf dem Postwege sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Sämtliche Vergabeunterlagen einschl. Bewerberbogen und Anlagen sowie im laufenden Bewerbungsverfahren eingestellte Hinweise/Anfragen/Korrekturen sind kostenlos abrufbar unter https://www.subreport.de/E41186989.
Interessierte Unternehmen sind verpflichtet, sich laufend über Änderungen und Fragen/Antworten zum Verfahren auf der Vergabeplattform zu unterrichten.
Änderungen des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig.
Bewerber*Innengemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter*In sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber/innengemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerber/innengemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer*In (NU). Die Auftraggeberin behält sich bei Bewerber/innen oder Bewerber/innengemeinschaften mit demselben/derselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bieter*Innengesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch Gegenstand des Bieter/Innengespräches werden.
Sofern der/die Bewerber*In eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.