Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme „Empathie und Nähe in der Kundenberatung" Referenznummer der Bekanntmachung: 126/2020

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDXWM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYDXWM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme „Empathie und Nähe in der Kundenberatung"

Referenznummer der Bekanntmachung: 126/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79632000 Personalschulung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema „Empathie und Nähe im Kundenkontakt" für Mitarbeiter und Führungskräfte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79630000 Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
79633000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
NUTS-Code: DEG THÜRINGEN
Hauptort der Ausführung:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Augustinerstraße 38

99084 Erfurt Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema „Empathie und Nähe im Kundenkontakt" für Mitarbeiter und Führungskräfte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Die Qualifizierung ist für zwei Mitarbeitergruppen als Inhouse-Schulung geplant. Zum einen für die Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt und für deren Führungskräfte. Dabei werden die Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt zu Empathieberatern ausgebildet.

Die Qualifizierungsmaßnahmen sind im Rahmen eines modularen Schulungsansatzes umzusetzen. Für die Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt sollen in insgesamt 4 Modulen und mit modernen Lernmethoden zwischen den Modulen die Inhalte und Fähigkeiten vermittelt werden.

Die Führungskräfte erhalten in 2 Modulen Klarheit über die Inhalte, die Wirkung und das Potenzial des Themas für ihre praktische Arbeit. Mit dem Wissen und den aufgezeigten Möglichkeiten zum Thema Empathie sind sie auf die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter und die Begleitung der Empathieberater in der Praxis vorbereitet.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt.

Den Gesamtbedarf an der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme schätzt die Auftraggeberin mit voraussichtlich 340 Teilnehmern (230 Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt, 110 Führungskräfte) und einer Gruppengröße von 20 Teilnehmern auf insgesamt ca. 160 Schulungstage innerhalb eines Zeitraumes von 1,5 bis 2 Jahren.

Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die angegebenen Mengen können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin hat die einseitige Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Macht die Auftraggeberin von der ersten Verlängerungsmöglichkeit von einem Jahr Gebrauch, übt sie die Option gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (per E-Mail ausreichend) bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende aus. Spätestens 4 Monate vor Ablauf des ersten möglichen Verlängerungszeitraumes teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer schriftlich mit, ob sie auch die zweite Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe

— des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer;

— der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages;

— der Zielgruppe;

— der Anzahl der Schulungsteilnehmer;

— der Gruppengröße;

— der Anzahl des Schulungsumfangs in Tagen und

— des Leistungszeitraumes;

Unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.

2. Angabe der Anzahl der im Unternehmen insgesamt für die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme beschäftigten, deutschsprachigen Mitarbeiter, welche über mindestens 2 der folgenden Qualifikationen sowie über mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung als Trainer/Coach im Bereich B2C verfügen:

— abgeschlossenes Studium in Kommunikations- und/oder Sozialwissenschaften oder ein kaufmännisches Studium;

— abgeschlossene Trainerausbildung für gewaltfreie Kommunikation;

— zertifizierter Kommunikationstrainer oder Coach;

— ausgebildeter Mediator;

Gegliedert nach festen/freien Mitarbeitern unter Verwendung der Anlage 6 der Vergabeunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1): Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mit einem oder mehreren Referenzprojekten Erfahrungen mit der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Empathie für Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt nachweisen und innerhalb der letzten 3 Jahre insgesamt mindestens 50 Teilneh-mer in einer Gruppengröße von mind. 10 Teilnehmern an jeweils mindestens 2-tägigen Veranstaltungen zu diesem Thema geschult wurden.

Zu 2): Die Auftraggeberin erachtet einen Bieter lediglich dann als geeignet, wenn insgesamt mindestens 4 den Anforderungen entsprechende Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/11/2020
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.

2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) der Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vor-zulegen. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise können für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.

3. Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. weitere Aus- und Weiterbildungsangebote und Befähigungsformate zum Thema Empathie und zu weiteren, für Mitarbeiter mit Kundenkontakt relevante Themen) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 3,6 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.

4. Vor Zuschlagserteilung haben alle Bieter, deren Angebote nicht zuvor ausgeschlossen werden mussten, auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin innerhalb von 14 Tagen jeweils eine virtuelle Lehrprobe in Form eines maximal 10-minütigen Videos von den im Angebot benannten Referenten einzureichen. Die Größe eines Videos darf 5 GB nicht überschreiten. Das Video ist mindestens in einer HD720-Auflösung und in einem gängigen Format (z. B. mp4, mov, avi, wmv) aufzunehmen. Aus der Dateibezeichnung muss sich Vor- und Zuname des jeweiligen Referenten ergeben. Die Einzelheiten zur Einreichung der Videos werden den Bietern mit der Aufforderung zur Einreichung mitgeteilt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDXWM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist ...

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2020

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