Lieferung zur Entwicklung einer ÖPNV-Auskunfts-App für Jugendliche und junge Erwachsene in ländlichen Regionen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung zur Entwicklung einer ÖPNV-Auskunfts-App für Jugendliche und junge Erwachsene in ländlichen Regionen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorliegend handelt es sich um einen gemischten Liefer- und Dienstleistungsauftrag gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB.

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Entwicklung einer ÖPNV-Auskunfts-App für Jugendliche und junge Erwachsene in ländlichen Regionen basierend auf der existierenden INSA App (Informationssystem Nahverkehr Sachsen-Anhalt) der NASA GmbH. Der Vertrag beinhaltet auch die Wartung, Pflege und Support im Zeitraum vom Vertragsschluss im September 2020 bis zum 31.12.2021 mit der Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Land Sachsen-Anhalt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung zur Entwicklung einer ÖPNV-Auskunfts-App („INSA YOUNG“) für Jugendliche und junge Erwachsene in ländlichen Regionen basierend auf der existierenden INSA-App (Informationssystem Nahverkehr Sachsen-Anhalt) der NASA GmbH. Der Vertrag beinhaltet auch die Wartung, Pflege und Support im Zeitraum vom Vertragsschluss im Jahr 2020 bis zum Ende des Projektes „Youmobil“ am 31.12.2021 mit der Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

Die native Auskunfts-App soll in Design und Grundfunktionalität in Anlehnung an die vorhandene INSA-App entwickelt werden und um neue Funktionen für die genannte Zielgruppe erweitert werden.

Es ist eine stufenweise Umsetzung der Auskunfts-App „INSA Young“ vorgesehen, wobei der Großteil des Entwicklungsaufwandes in Stufe 1 erbracht werden muss. In Stufe 2 soll lediglich die Digitalisierung des Schülerferientickets (SFT) und die Umsetzung des SFT-Rechners nachgezogen werden.

Stufe 1

Die zu liefernde Auskunfts-App soll u. a. folgende INSA-Grundfunktionen umfassen:

— Hamburger Menü;

— Startseite;

— Verbindungssuche;

— Verbindungsauskunft;

— Verbindungsdetails;

— Abfahrten;

— Karte;

— Alarme/Push-Nachrichten-Dienst;

— Netzpläne als PDF;

— Tutorial;

— Einstellungen;

— Über INSA Young.

Zusätzlich, Umsetzung der zielgruppenspezifischen Funktionen als Erweiterung der bisherigen INSA-Funktionen:

— Erweiterte Bring Mich Nach-Funktion;

— An die Zielgruppe angepasstes Rad-Routing;

— Einbettung eines Links zur Rufbusbestellung in den Verbindungsdetails;

— Reachable Layer;

— Live-Map;

— Einbindung und Darstellung von Points of Interest (POI) in der Karten-Ansicht;

— Interaktive Feedback- und Hilfestellungsfunktion.

Stufe 2:

Erweiterung der App um folgende Funktionen:

1. Digitales Schülerferienticket (SFT): Umwandlung und Anzeige eines digitalen SFT auf Grundlage der analogen Version des Tickets (nur für Android).

2. SFT-Rechner: Der Nutzer gibt seinen gewünschten Start- und Zielort ein und kann die Prüfung der Destination im Hinblick auf die dortige Gültigkeit des SFT prüfen lassen. Das heißt, der Nutzer kann über den SFT-Rechner herausfinden, ob er die geplante Reise mit dem SFT vollziehen kann oder nicht. Des Weiteren soll die Möglichkeit bestehen, sich eine Übersicht des SFT-Geltungsbereiches (als Kartendarstellung) anzeigen zu lassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung von Betrieb und Wartung um jeweils ein weiteres Jahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

CE1307 Youmobil — Interreg Central Europe.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Vor dem Vergabeverfahren hat im April 2020 eine ausgiebige Markterkundung stattgefunden. Im Ergebnis der Markterkundung stellte sich der Nachbau der bereits bestehenden INSA App als Grundlage für die INSA Young App als unwirtschaftlich heraus. Alternative App Lösungen mangelten an dem einheitlichen Erscheinungsbild der INSA App mit der INSA Young App. Demnach besteht der Beschaffungsbedarf die bestehende INSA App zu „spiegeln“ und auf die Bedürfnisse der Jugendlichen anzupassen und zu ergänzen und nicht durch einen neuen Nachbau oder anderweitige Fremdsysteme zu ersetzen.

Es ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs.5, 2.Alt. GWB i. V. m. § 14 Abs.4 Nr.2b) VgV durchzuführen, es erfolgte eine direkte Vergabe des Auftrags an die Firma HaCon.

Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Die von der NASA GmbH definierte Beschaffung, die bestehende INSA App zu „spiegeln“ und auf die Bedürfnisse von Jugendlichen anzupassen kann ausschließlich von der Firma HaCon in angemessener Zeit, wirtschaftlich und ohne Verletzung von Schutzrechten erbracht werden. Damit ist garantiert, dass die Nutzerführung, sowie Informationsqualität identisch zur INSA-App bleiben und damit das Kriterium der Wiedererkennung umgesetzt wird. Nur die Firma HaCon kann technisch und rechtlich den Auftrag durchführen.

Das genutzte Grundsystem der INSA App wurde durch die Firma HaCon entwickelt. Sie hat damit eine Monopolstellung. Die „Spiegelung“ der INSA App setzt die Kenntnis des Quellcodes voraus. Inhaber des Codes ist HaCon. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung des Quellcodes, so dass ausschließlich HaCon die geforderte Leistung erbringen kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung zur Entwicklung einer ÖPNV-Auskunfts-App für Jugendliche und junge Erwachsene in ländlichen Regionen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Lister Str. 15
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.hacon.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der unter II.1.7. und V.2.4. angegebene Wert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der öffentliche Auftraggeber kann nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV von der Veröffentlichung von Angaben absehen, wenn die berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmens durch die Weitergabe geschädigt würden.

Die Schädigung von berechtigten Unternehmensinteressen ist stets bei der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bejahen. Darunter fallen auch kaufmännische Tatsachen. Aus der Preisangabe des endgültigen Gesamtauftragswerts sind Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie die technischen und kaufmännischen Konzepte möglich. Daher wird von der Veröffentlichung des endgültigen Gesamtauftragswertes abgesehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]/[removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein:

(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2020