P00208 — Neustrukturierung Urologie mit Funktionsbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 2
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
P00208 — Neustrukturierung Urologie mit Funktionsbereich
Für die Neustrukturierung Urologie mit Funktionsbereichen sind Installationen für Medizinische Gase auszuführen.
25524 Itzehoe
— 2 St. Bereichsabsperrventil-Einheiten;
— 1 300 m Kupferrohrleitungen 8 mm bis 28 mm;
— 125 m Kupferrohrleitungen 35 mm und 42 mm;
— 50 St. Brandschutz-Dämm-Manschetten;
— 100 St. Anschlüsse an baus. gel. Medienschienen Kernbohr- und Stemmarbeiten;
— 200 m vorh. Kupferrohre 8-22 mm demontieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medizinische Gase
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21031
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319880
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2GWB).