Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hafenstraße 23
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant den Abriss und Neubau des bestehenden Haus des Gastes. Gegenwärtig wird ein Mittel bedarf von ca. 4.0 Mio. EUR für die Gesamtmaßnahme geschätzt. Für diese Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Nebel einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme soll für den Neubau ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.
Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 § 3 Abs. 2 und 4 durchgeführt. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß HOAI 2013 Teil 3 Abschnitte 1 - 4 Haus des Gastes erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegenschaft des „Hauses des Gastes“ in Nebel einschließlich der umgebenden Freiflächen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Aus den in der 1. Wettbewerbsphase fristgerecht eingesendeten und für die Beurteilung im Preisgericht zugelassenen Arbeiten wählt das Preisgericht 8 – 12 Beiträge aus, die in der 2. Phase vertiefend bearbeitet werden sollen. Das Verfahren ist durchgängig anonym.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen: Termingerechte Abgabe, Leistungs- und Programmerfüllung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept: Strukturelle Leitidee, Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Freiraum, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumasse
Gestaltungsqualität und Funktionen: Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes, Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation); Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima); Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit); Ressourcen und Energie(Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Volkartstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.