Stadt Tangermünde – Feuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: 32.1 001/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 61
Ort: Tangermünde
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tangermuende.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Tangermünde – Feuerwehr
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 inklusive Beladung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Tangermünde.
Fahrgestell
39590 Tangermünde
Fahrgestell für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
39590 Tangermünde
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000.
Feuerwehrtechnische Beladung
39590 Tangermünde
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Ort: Donaustetten
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift: Kastanienallee 13
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.