WKE BV Bettenhaus VE703 Patientenmonitoring (LV 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 445.01-703-LV3-Patientenmonitoring
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterlausnitzer Straße 81
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waldkliniken-eisenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Bettenhaus VE703 Patientenmonitoring (LV 3)
Lieferung Patienetenüberwachungstechnik für ein Krankenhaus
Grobmassen/Beschreibung des Leistungsumfanges:
— 25 St. Transportmonitor mit Parameterüberwachung;
— 4 St. Patientenmonitoring zentrale;
— 1 St. Gateway für Einbindung Patientendatenmanagementsystem;
— 1 St. Verteiltes Alarmsystem für 3 Etagen.
Waldklinikum Eisenberg
Klosterlausnitzer Str. 81
07607 Eisenberg
Siehe vorstehend unter II.1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WKE BV Bettenhaus VE703 Patientenmonitoring (LV 3)
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
§ 135 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx