Planungsleistungen Breitbandausbau Gemeinde Großolbersdorf/Drebach Referenznummer der Bekanntmachung: B001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 8
Ort: Großolbersdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09432
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grossolbersdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Breitbandausbau Gemeinde Großolbersdorf/Drebach
Die Gemeinden Großolbersdorf/Drebach beabsichtigten den Ausbau einer flächendeckenden Breitband-Versorgung im definierten Ausbaugebiet. Es wurde ein Fördermittelantrag auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („Förderrichtlinie des Bundes“) gestellt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Anforderungen des Betreibers des NGA-Netzes sind in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen rund 21,1 Mio. EUR brutto.
Gemeinde Großolbersdorf
Am Rathaus 8
09432 Großolbersdorf
Der Auftraggeber beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Errichtung einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access) mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard im Sinne von Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes für das Planungsgebiet in der Gemeinde Großolbersdorf/Drebach zu vergeben. Der Auftraggeber orientiert sich hierbei an der Objektplanungsleistung Ingenieurbauwerke in Anlehnung an HOAI 2013 § 43 ff. i.V.m. Anlage 12 und die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung in Anlehnung an HOAI 2013 § 55 ff. i. V. m. Anlage 15, jeweils LPH 4 bis 9 (der prozentuale Anteil der LPH ist dem Honorarblatt zu entnehmen). Der Auftraggeber weist daraufhin, dass sich die zu erbringenden Leistungen an den o. g. Leistungsbildern und den zugehörigen Grundleistungen sowie den LPH gemäß HOAI 2013 orientieren. Des weiteren werden diverse zusätzliche und Besondere Leistungen vergeben. Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst wird nur die LPH 4 (Stufe 1) beauftragt. Im Anschluss erfolgt die Beauftragung der LPH 5-7 (Stufe 2), der LPH 8 (Stufe 3) und der LPH 9 (Stufe 4).
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsphase 4 für die Errichtung einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access) beauftragt. Im Anschluss erfolgt die Beauftragung der LPH 5-7 (Stufe 2), der LPH 8 (Stufe 3) und der LPH 9 (Stufe 4). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Des Weiteren werden optionale zusätzliche und Besondere Leistungen mit dem Angebot abgefragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY4G
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.