Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-38 SMR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistung
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) wurde zum 20.12.2019 neu gebildet. Es übernimmt Aufgaben aus den bisherigen Ressortbereichen der Sächsischen Staatskanzlei, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Die IT des neuen Ministeriums orientiert sich an den Technologien des ehemaligen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), muss aber von Grund auf konzeptioniert und neugestaltet werden, um die Anforderungen des SMR abbilden zu können.
Dies betrifft die IT, deren Ausstattung, die Einführung und den Betrieb von Fachverfahren sowie eine zeitgemäße Bereitstellung der IT- und Fachverfahren für die Anwender, insbesondere auch die Möglichkeiten der mobilen IT-Nutzung.
Für die Planung und Umsetzung ist das Referat 14 - Information, Kommunikation des SMR verantwortlich. Für die anstehenden Anforderungen benötigt das SMR externe Unterstützung.
Dresden
Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für das SMR auf rahmenvertraglicher Basis IT-Beratungsleistungen erbringt.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) wurde zum 20.12.2019 neu gebildet. Es übernimmt Aufgaben aus den bisherigen Ressortbereichen der Sächsischen Staatskanzlei, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Die IT des neuen Ministeriums orientiert sich an den Technologien des ehemaligen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), muss aber von Grund auf konzeptioniert und neugestaltet werden, um die Anforderungen des SMR abbilden zu können.
Dies betrifft die IT, deren Ausstattung, die Einführung und den Betrieb von Fachverfahren sowie eine zeitgemäße Bereitstellung der IT- und Fachverfahren für die Anwender, insbesondere auch die Möglichkeiten der mobilen IT-Nutzung.
Für die Planung und Umsetzung ist das Referat 14 — Information, Kommunikation des SMR verantwortlich. Für die anstehenden Anforderungen benötigt das SMR externe Unterstützung.
Die notwendigen Beratungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) nach derzeitiger Schätzung einen Umfang von etwa bis zu 880 Personentagen haben. Dieser Umfang stellt eine geschätzte Abnahmemenge dar. Eine Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft sowie sonstige Unterauftragnehmer (ggf. mit Eignungsleihe), ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und ggf. die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, sowie ggf. sonstige Unterauftragnehmer (ggf. mit Eignungsleihe), ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3a: Unternehmensdarstellung des Bieters/ der Bietergemeinschaft mit folgenden Angaben
— Kurzprofil,
— Übersicht des Beratungsportfolios,
— Übersicht des Produkt- und Lösungsportfolios,
— Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen, auch bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern.
Die Beantwortung dieses Kriteriums kann auf bis zu 5 DIN-A4-Seiten zusammengefasst für den Bieter, ggf. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und ggf. Unterauftragnehmer, erfolgen.
3b: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Beratung), jeweils bezogen auf die 3 Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019.
Hinsichtlich dieses Kriteriums besteht die Mindestanforderung, dass der Umsatz (netto) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Beratung), in den Jahren 2017, 2018 und 2019 mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR betragen muss.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft wird der Gesamtumsatz ihrer Mitglieder für die Wertung addiert.
3c: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Im Falle der Einbindung von sonstigen Unterauftragnehmern für die Leistungserbringung (ggf. mit Eignungsleihe) ist für jeden Unterauftragnehmer der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Zu 3b: Der Umsatz (netto) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (IT-Beratung), muss in den Jahren 2017, 2018 und 2019 mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und ggf. die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4a: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft werden die Zahlen ihrer Mitglieder für die Wertung addiert.
4b: Zeigen Sie Ihre Erfahrung in vergleichbaren Beratungsprojekten im öffentlichen Bereich sowie Kenntnisse der spezifischen Anforderungen, indem Sie vier mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Beratungsprojekte angeben, die in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 erbracht wurden (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen). Bei noch nicht beendeten Projekten muss der Projektbeginn vor dem 1.3.2019 liegen.
Die Summe der Referenzen muss thematisch den beschriebenen Leistungsbereich der Ausschreibung abdecken. Schwerpunkte sind hierbei die IT-Architekturberatung, das Arbeitsplatz-Design, Servicemodelle / Servicekonzepte und die Sicherheitskonzeption.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte mit folgenden Inhalten (maximal eine DIN-A4-Seite pro Referenz):
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
— Leistungszeitraum (Monat/Jahr bis Monat/Jahr),
— durchschnittliche Anzahl der in das Projekt eingebundenen Berater,
— Anzahl der geleisteten Personentage,
— Name oder Branche und Sitz des Auftraggebers (Möglichkeit der Anonymisierung).
Hinsichtlich dieses Kriteriums besteht die Mindestanforderung, dass mindestens 2 der 4 vorgestellten Referenzprojekte für den öffentlichen Bereich erbracht wurden. Idealerweise gehören diese öffentlichen Auftraggeber dem Bereich der Landesverwaltung an und es werden Kenntnisse ihrer spezifischen Anforderungen nachgewiesen.
Auf Nachfrage sind vom Anbieter Ansprechpartner und Kontaktdaten des Referenzgebers bereitzustellen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft und/ oder der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekte erbracht wurde.
Für die Vorstellung der Referenzprojekte soll Anlage 9 (als Vorlage) verwendet werden.
4c: Angabe, welche Teile des Auftrags ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Zu 4b: Es müssen 4 mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Beratungsprojekte vorgestellt werden, die in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 erbracht wurden (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen). Bei noch nicht beendeten Projekten muss der Projektbeginn vor dem 1.3.2019 liegen.
Die Summe der Referenzen muss thematisch den beschriebenen Leistungsbereich der Ausschreibung abdecken.
Mindestens zwei der vier vorgestellten Referenzprojekte müssen für den Öffentlichen Bereich erbracht worden sein.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der
Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Der Bieter versichert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 6 — Vertraulichkeitsvereinbarung, dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de