SEG: Transport und Verwertung von Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 20200916
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Heuhafen 2
Ort: Hetlingen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-glueckstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
SEG: Transport und Verwertung von Klärschlamm
Die täglich anfallende Klärschlammmenge aus der Kläranlage Glückstadt muss verladen, zu den thermischen Verwertungsstellen transportiert und dort verwertet werden. Es sind im Jahr ca. 1 300 t Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 22 % thermisch zu verwerten. Die Leistung soll für 3 Jahre ab 1.1.2021 vergeben werden.
Stadtentwässerung Glückstadt
Am Sperforkenweg 6-8
25348 Glückstadt
Die täglich anfallende Klärschlammmenge aus der Kläranlage Glückstadt muss verladen, zu den thermischen Verwertungsstellen transportiert und dort verwertet werden. Es sind im Jahr ca. 1 300 t Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 22 % thermisch zu verwerten. Die Leistung soll für 3 Jahre ab 1.1.2021 vergeben werden.
Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung zum 31.12.2023, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 30.6.2023 schriftlich, die ihm eingeräumte Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 wahrgenommen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf Gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
1. aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt).
2. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen.
3. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf Gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Nachvollziehbare Darstellung der vorgesehenen Verwertungsform bzw. des Verwertungsverfahrens unter Angabe des Bundeslandes, in dem verwertet werden soll.
2. Angaben über die Genehmigung des angegebenen Verwertungsverfahrens sowie Ort und Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle.
3. Nachweise/Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“.
4. Angaben zur Organisationsstruktur und Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen/Konzernen des Bieters.
Die „Urkalkulation“ ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR0DXDU
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Postanschrift: Am Heuhafen 2
Ort: Hetlingen
Postleitzahl: 25491
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.stadtentwaesserung-glueckstadt.de