Zeitvertrag Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Eschdorf und Ottendorf-Okrilla Referenznummer der Bekanntmachung: 308.0/RV/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharfenberger Straße 152
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zeitvertrag Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Eschdorf und Ottendorf-Okrilla
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Eschdorf und Ottendorf-Okrilla, AVV 190805, sowie die Nachweisführung. Der Klärschlamm unterliegt keinem Qualitätssicherungssystem. Die zu entsorgenden Klärschlammmengen sind abhängig von der Auslastung der Kläranlagen und unterliegen daher jahreszeitlichen Schwankungen. Der zu entsorgende Klärschlamm ist aerob stabilisiert und hat eine krümelige bis pastöse Struktur.
Kläranlage Eschdorf
Eschdorf
DEUTSCHLAND
Die ausgeschriebene Leistung umfasst zur Gewährleistung einer umfassenden Betriebs- und Entsorgungssicherheit der Kläranlage Eschdorf die Übernahme (einschließlich Gestellung der Transportsysteme), den Transport, die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von i. M. 110 t/a OS entwässerten Klärschlammes, AVV 190805, sowie die Nachweisführung über die erfolgte Entsorgung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Das Handling der Nachweisunterlagen und die zusätzlich zu den Anforderungen der Klärschlammverordnung erforderlichen Untersuchungen sowie die Einholung von behördlichen Genehmigungen sind Bestandteil der Gesamtleistung.
Der Klärschlamm unterliegt keinem Qualitätssicherungssystem. Die zu entsorgenden Klärschlammmengen sind abhängig von der Auslastung der Kläranlage und unterliegen daher jahreszeitlichen Schwankungen. Der zu entsorgende Klärschlamm ist aerob stabilisiert und hat eine krümelige bis pastöse Struktur.
Bei Verbringung des Klärschlammes in ein anderes EU-Land haben die erforderlichen Notifizierungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erfolgen.
Zweimal um ein Jahr
Kläranlage Ottendorf-Okrilla
Ottendorf-Okrilla
DEUTSCHLAND
Die ausgeschriebene Leistung umfasst zur Gewährleistung einer umfassenden Betriebs- und Entsorgungssicherheit der Kläranlage Ottendorf-Okrilla die Übernahme (einschließlich Gestellung der Transportsysteme), den Transport, die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von i. M. 1300 t/a OS entwässerten Klärschlammes, AVV 190805, sowie die Nachweisführung über die erfolgte Entsorgung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Das Handling der Nachweisunterlagen und die zusätzlich zu den Anforderungen der Klärschlammverordnung erforderlichen Untersuchungen sowie die Einholung von behördlichen Genehmigungen sind Bestandteil der Gesamtleistung.
Der Klärschlamm unterliegt keinem Qualitätssicherungssystem. Die zu entsorgenden Klärschlammmengen sind abhängig von der Auslastung der Kläranlage und unterliegen daher jahreszeitlichen Schwankungen. Der zu entsorgende Klärschlamm ist aerob stabilisiert und hat eine krümelige bis pastöse Struktur.
Bei Verbringung des Klärschlammes in ein anderes EU-Land haben die erforderlichen Notifizierungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erfolgen.
Zweimal um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind Angaben zu machen zu:
— Sitz des Unternehmens/Niederlassung, welche für die Realisierung der Leistung vorgesehen ist;
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerkerrolle/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung), der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen;
— Im Falle einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse zu benennen;
— Im Falle einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet wird,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist eine Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
— im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, in der er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung stellt;
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
In den der Vergabeunterlage beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von anderen Unternehmen/Nachunternehmen sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von diesen beizubringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Nachweise vorlegen.
Es sind Angaben zu machen zu:
— Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu vergleichbaren Entsorgungsdienstleistungen;
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung, für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Bei vorgesehenen Unterauftragnehmern für wesentliche Teilleistungen sind diese zu benennen und auf Verlangen der Vergabestelle auch von diesen die entsprechenden Nachweise beizubringen.
Es sind Angaben zu machen zu:
— über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach technischen Personal für Leitung und Aufsicht und gewerblichen Arbeitskräften;
— Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren formlos mit einer Eigenerklärung des Bieters mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
—— Art der ausgeführten Leistung;
—— Auftragssumme;
—— Ausführungszeitraum;
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
Durch den Bieter ist die vorgesehene Entsorgung außerdem ausführlich, getrennt nach Entsorgungsanlagen, in einem Entsorgungskonzept darzustellen. Insbesondere sind Aussagen zu folgenden Schwerpunkten gefordert:
1. Beschreibung der Entsorgung (Art der Entsorgung, Entsorgungsort/Entsorgungsanlage, Entsorgungskapazitäten),
2. Darstellung der vorgesehenen Transportsysteme/Transportfahrzeuge (Arten und Kapazitäten),
3. für die Verwertung erforderliche stoffliche Anforderung (Schadstoffgehalt) in Abhängigkeit vom jeweiligen Verwertungsweg,
4. für die Verwertungsanlagen notwendige behördliche Genehmigungen (Zulassung nach Abfallschlüssel-Nr., Durchsatzmengen/Durchsatzkapazitäten, Gültigkeit der Genehmigungen bis mindestens Dezember 2022) sind mit dem Angebot vorzulegen,
5. bestehende Verträge mit Unterauftragnehmern bzw. verbindliche Absichtserklärungen (wenn Behandlungs-/Entsorgungsanlagen vom AN nicht selbst betrieben werden),
6. prozentuale Aufschlüsselung der vorgesehenen Verteilung auf die Entsorgungsanlage,
7. Nachweis der Absatzsicherheit für Klärschlammprodukte (z. B. Klärschlammkomposte),
8. Nachweis des Transportunternehmens über eine Transportgenehmigung nach TgV, oder eine Transportanzeige nach § 53 KrWG, oder eine Transporterlaubnis nach § 54 KrWG oder eine Genehmigung zum Transport von diesen Abfällen im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV.,
9. nur bei Verbringung in ein anderes EU-Land: Darstellung des Ablaufes zur Notifizierung der zu verbringenden Abfälle.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt und die Angebote ausschließlich elektronisch über www.evergabe.de ohne Signatur einzureichen sind. Werden Angebote über andere Kommunikationswege elektronisch eingereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss dieser Angebote. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.