Zeitvertrag Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Eschdorf und Ottendorf-Okrilla Referenznummer der Bekanntmachung: 308.0/RV/20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Scharfenberger Straße 152
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2308544/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Abwasserbehandlung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserbehandlung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zeitvertrag Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Eschdorf und Ottendorf-Okrilla

Referenznummer der Bekanntmachung: 308.0/RV/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900 Schlammentsorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Eschdorf und Ottendorf-Okrilla, AVV 190805, sowie die Nachweisführung. Der Klärschlamm unterliegt keinem Qualitätssicherungssystem. Die zu entsorgenden Klärschlammmengen sind abhängig von der Auslastung der Kläranlagen und unterliegen daher jahreszeitlichen Schwankungen. Der zu entsorgende Klärschlamm ist aerob stabilisiert und hat eine krümelige bis pastöse Struktur.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kläranlage Eschdorf

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513900 Schlammentsorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Eschdorf

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst zur Gewährleistung einer umfassenden Betriebs- und Entsorgungssicherheit der Kläranlage Eschdorf die Übernahme (einschließlich Gestellung der Transportsysteme), den Transport, die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von i. M. 110 t/a OS entwässerten Klärschlammes, AVV 190805, sowie die Nachweisführung über die erfolgte Entsorgung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Das Handling der Nachweisunterlagen und die zusätzlich zu den Anforderungen der Klärschlammverordnung erforderlichen Untersuchungen sowie die Einholung von behördlichen Genehmigungen sind Bestandteil der Gesamtleistung.

Der Klärschlamm unterliegt keinem Qualitätssicherungssystem. Die zu entsorgenden Klärschlammmengen sind abhängig von der Auslastung der Kläranlage und unterliegen daher jahreszeitlichen Schwankungen. Der zu entsorgende Klärschlamm ist aerob stabilisiert und hat eine krümelige bis pastöse Struktur.

Bei Verbringung des Klärschlammes in ein anderes EU-Land haben die erforderlichen Notifizierungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zweimal um ein Jahr

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kläranlage Ottendorf-Okrilla

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513900 Schlammentsorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
Hauptort der Ausführung:

Ottendorf-Okrilla

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst zur Gewährleistung einer umfassenden Betriebs- und Entsorgungssicherheit der Kläranlage Ottendorf-Okrilla die Übernahme (einschließlich Gestellung der Transportsysteme), den Transport, die umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von i. M. 1300 t/a OS entwässerten Klärschlammes, AVV 190805, sowie die Nachweisführung über die erfolgte Entsorgung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Das Handling der Nachweisunterlagen und die zusätzlich zu den Anforderungen der Klärschlammverordnung erforderlichen Untersuchungen sowie die Einholung von behördlichen Genehmigungen sind Bestandteil der Gesamtleistung.

Der Klärschlamm unterliegt keinem Qualitätssicherungssystem. Die zu entsorgenden Klärschlammmengen sind abhängig von der Auslastung der Kläranlage und unterliegen daher jahreszeitlichen Schwankungen. Der zu entsorgende Klärschlamm ist aerob stabilisiert und hat eine krümelige bis pastöse Struktur.

Bei Verbringung des Klärschlammes in ein anderes EU-Land haben die erforderlichen Notifizierungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zweimal um jeweils ein Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es sind Angaben zu machen zu:

— Sitz des Unternehmens/Niederlassung, welche für die Realisierung der Leistung vorgesehen ist;

— Eintragung in das Berufsregister (Handwerkerrolle/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung), der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen;

— Im Falle einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse zu benennen;

— Im Falle einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:

a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet wird,

c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

— im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist eine Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;

— im Falle der Einbindung von anderen Unternehmen ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, in der er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung stellt;

— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;

— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.

In den der Vergabeunterlage beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von anderen Unternehmen/Nachunternehmen sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von diesen beizubringen.

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Nachweise vorlegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind Angaben zu machen zu:

— Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu vergleichbaren Entsorgungsdienstleistungen;

— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung, für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.

Bei vorgesehenen Unterauftragnehmern für wesentliche Teilleistungen sind diese zu benennen und auf Verlangen der Vergabestelle auch von diesen die entsprechenden Nachweise beizubringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind Angaben zu machen zu:

— über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach technischen Personal für Leitung und Aufsicht und gewerblichen Arbeitskräften;

— Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren formlos mit einer Eigenerklärung des Bieters mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:

—— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;

—— Art der ausgeführten Leistung;

—— Auftragssumme;

—— Ausführungszeitraum;

—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).

Durch den Bieter ist die vorgesehene Entsorgung außerdem ausführlich, getrennt nach Entsorgungsanlagen, in einem Entsorgungskonzept darzustellen. Insbesondere sind Aussagen zu folgenden Schwerpunkten gefordert:

1. Beschreibung der Entsorgung (Art der Entsorgung, Entsorgungsort/Entsorgungsanlage, Entsorgungskapazitäten),

2. Darstellung der vorgesehenen Transportsysteme/Transportfahrzeuge (Arten und Kapazitäten),

3. für die Verwertung erforderliche stoffliche Anforderung (Schadstoffgehalt) in Abhängigkeit vom jeweiligen Verwertungsweg,

4. für die Verwertungsanlagen notwendige behördliche Genehmigungen (Zulassung nach Abfallschlüssel-Nr., Durchsatzmengen/Durchsatzkapazitäten, Gültigkeit der Genehmigungen bis mindestens Dezember 2022) sind mit dem Angebot vorzulegen,

5. bestehende Verträge mit Unterauftragnehmern bzw. verbindliche Absichtserklärungen (wenn Behandlungs-/Entsorgungsanlagen vom AN nicht selbst betrieben werden),

6. prozentuale Aufschlüsselung der vorgesehenen Verteilung auf die Entsorgungsanlage,

7. Nachweis der Absatzsicherheit für Klärschlammprodukte (z. B. Klärschlammkomposte),

8. Nachweis des Transportunternehmens über eine Transportgenehmigung nach TgV, oder eine Transportanzeige nach § 53 KrWG, oder eine Transporterlaubnis nach § 54 KrWG oder eine Genehmigung zum Transport von diesen Abfällen im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV.,

9. nur bei Verbringung in ein anderes EU-Land: Darstellung des Ablaufes zur Notifizierung der zu verbringenden Abfälle.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 1
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/10/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:

Stadtentwässerung Dresden GmbH

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt und die Angebote ausschließlich elektronisch über www.evergabe.de ohne Signatur einzureichen sind. Werden Angebote über andere Kommunikationswege elektronisch eingereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss dieser Angebote. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2020

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