Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Stadtbades Sangerhausen Referenznummer der Bekanntmachung: KBS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alban-Hess-Str.29
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baeder-sangerhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Stadtbades Sangerhausen
Die durchzuführende Sanierung des Stadtbades erfolgt mit dem Ziel, die technischen Anlagen des Bades soweit herzurichten, dass die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Betrieb gewährleistet ist. Zudem wird im Rahmen der Sanierung des Stadtbades eine Effizienz- und Attraktivitätssteiferung angestrebt. Gegenstand des Vertrages sind die erforderlichen Planungsleistungen (Objektplanung, Freianlagen, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) einschließlich der Bauüberwachung und Baubetreuung (Los 1) und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (Los 2) für das o. g. Bauvorhaben.
Generalplanungsleistungen Los-Nr.: 1
Sangerhausen
Die Sanierung des Stadtbades soll insbesondere folgende Maßnahmen umfassen:
— Sanierung des denkmalgeschützten Funktionsgebäudes (Kopfbau) in 2 Varianten: Variante 1: Prüfung der Möglichkeit einer Unterbringung der Schwimmbadtechnik sowie der bisherigen Nutzung im Kopfbau; Variante 2: Unterbringung der Schwimmbadtechnik in separatem Technikgebäude, während bisherige Funktionen im Kopfbau verbleiben;
— Becken: Errichtung einer Schwallwasserrinne, neue Auskleidung des Beckens, neue Wasserdurchströmung incl. Anpassung der Beckenhydraulik, ggf. Integration von Attraktionen;
— Neugestaltung Kleinkinderbadebereich (bessere Einsehbarkeit durch Wasseraufsichtspersonal, Integration von Attraktionen;
— Badewassertechnische Anlage (Badewasseraufbereitung, Filter, Behälter): Sanierung bzw. erstmalige Neuerrichtung, ggf. unter Herrichtung der erforderlichen Räumlichkeiten (vgl. alternative Lösungen Kopfbau), Anpassung Leitungs- und Pumpensystem an neue Gegebenheiten;
— automatisches Kassen- und…
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination Los-Nr.: 2
Sangerhausen
Es sind die erforderlichen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gem.der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase zu erbringen. Die Inhalte ergeben sich im Einzelnen aus dem Entwurf des Ingenieurvertrages nebst Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung wird nur die Leistungsstufe 1 (Leistungen während derPlanungsphase Lph 1 bis 4) beauftragt. Die nachfolgende Leistungsstufe 2 (Leitsungen während der Planungsphase- Lph 5 bis 7) sowie die Leistungsstufe 3 (Leistung während der Ausführungspahse Lph 8) bedürfen der gesonderten Freigabe durch den Auftraggeber. Die Maßnahmen werden mit öffentlichen Zuwendungen finanziert. Aus diesem Grunde finden gesonderte zuwendungsrechtliche Vorgaben Anwendung, die durch den Auftraggeber im Rahmen der Auftragsausführung ggf. zu berücksichtigen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Stadtbades Sangerhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Halle (Salle)
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist gem. §160 Abs.3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland