Zukunftsstadt Norderstedt Kleinstwohnungen — Zweiphasiger offener Ideenwettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 1278
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausallee 50
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.norderstedt.de
Postanschrift: Shanghaiallee 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luchterhandt.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1278/
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsstadt Norderstedt Kleinstwohnungen — Zweiphasiger offener Ideenwettbewerb
Bezahlbarer Wohnraum in erforderlichem Umfang wird auf Dauer nicht allein durch einen aus Steuermitteln subventionierten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Da Norderstedt eine Hochpreisregion in Schleswig-Holstein ist, trifft der Mangel an bezahlbarem Wohnraum die Stadt in besonderer Weise. Im Zuge dieses Wettbewerbs sollen anhand verschiedener Lose unterschiedliche Fragestellungen zu Kleinstwohnungen beantwortet werden. In Los 1 wird untersucht, wie es möglich ist, auf kleinem Raum im Geschosswohnungsbau zu wohnen. Dies wird unter den Aspekten Bezahlbarkeit mit geringem Budget, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit beleuchtet. Los 2 beschäftigt sich abweichend davon mit der Frage, wie Abstandsflächen zwischen freistehenden Einzelhäusern entlang stark befahrener Hauptstraßen mit Kleinstwohnungen bebaut werden können, sodass eine städtebaulich attraktive Lösung unter Einbeziehung des Bestands und zugleich eine Lärmschutzfunktion durch die Bebauung zur straßenabgewandten Seite erreicht wird. Zusammenfassend untergliedern sich die einzelnen Fragestellungen wie folgt:
Los 1: Kleinstwohnungen im Geschosswohnungsbau
Aufgabenstellung 1:
Wie kann sehr günstig im Geschosswohnungsbau gewohnt werden?
Aufgabenstellung 2:
Wie kann günstig und barrierefrei im Geschosswohnungsbau gewohnt werden?
Aufgabenstellung 3:
Wie sehen anspruchsvolle Lösungen für Kleinstwohnungen im Geschosswohnungsbau aus, die hohen Nachhaltigkeitsstandards genügen?
Los 2: Städtebauliche Verdichtung mit Kleinstwohnungen
Aufgabenstellung 4:
Wie können die Abstandsflächen zwischen freistehenden Einzelhäusern entlang stark befahrener Hauptstraßen mit Kleinstwohnungen bebaut werden, so dass mit der Nachverdichtung zugleich eine städtebaulich attraktive Lärmschutzfunktion durch diese Bebauung erreicht wird?
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architektin/Architekt, Studierende der Fachrichtung Architektur oder Absolventen mit einschlägigem Studienabschluss, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (Abschluss bis 1.6.2015).
Abschnitt IV: Verfahren
— Originalität und gestalterische Qualität;
— Qualität und Nutzungsangebote des Außenraums;
— Funktionalität und Nutzungsqualität der Gebäude;
— Nutzerkomfort und -behaglichkeit;
— Nachhaltiger Umgang mit Energie und Ressourcen;
— Wirtschaftlichkeit in Investition, Bau und Betrieb;
— Prototypische Arbeit;
— Akzeptanz durch die Zielgruppen.
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, einen Teil der Wettbewerbssumme als Aufwandsentschädigungen auszuschütten, der Rest wird als Preisgeld vergeben.
In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Dort werden durch das Auswahlgremium bis zu 10 Teilnehmer/innen (pro Los) für die zweite Phase ausgewählt. Das Auswahlgremium kann einstimmig Abweichungen beschließen.
Alle Teilnehmer/innen der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten für Los 1 eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (netto) und für Los 2 eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme für Los 1 von [Betrag gelöscht] EUR (netto) und Los 2 von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird für je 3 erste Preise für bemerkenswerte Ergebnisse wie folgt aufgeteilt.
Los 1: 3 x 1. Preis je [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Los 2: 3 x 1. Preis je [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Aufwandsentschädigung deckt sämtliche Leistungen der Teams im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ab, insbesondere alle Neben-, Druck-, und Reisekosten sowie die verpflichtende Teilnahme am Zielgruppendialog und der Präsentationsmesse für die Immobilienwirtschaft. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen in Norderstedt wird als wesentlich für das dialogisch angelegte Forschungsvorhaben eingestuft und ist daher verpflichtend.
Das Auswahlgremium kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
Die Arbeiten der zweiten Phase und ihre Beurteilungen durch das fachliche Auswahlgremium und eine Zielgruppen-Jury werden Vertreter(n)/innen der Immobilienwirtschaft im Rahmen einer „Messe" vorgestellt, um die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs auch der Immobilienwirtschaft näher zu bringen. Ziel ist es, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs möglichst schnell und überregional hinaus bekannt werden, um überzeugende Entwürfe durch die Immobilienwirtschaft umsetzen zu lassen. Zusätzlich ist vorgesehen, die Konzepte der Büros aus der zweiten Phase im Rahmen einer Buch-Publikation zu veröffentlichen.
Zu Beginn der 2. Phase wird die Ausloberin einen Vertrag mit den teilnehmenden Büros/Arbeitsgemeinschaften schließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Terminkette
Frist für Rückfragen: 25.9.2020
Frist für die Abgabe der 1. Phase: 19.10.2020 (Poststempel)
Frist für Rückfragen zur 2. Phase: 17.12.2020
Zielgruppendialog (Anwesenheitspflicht): 05./6.3.2021
Frist für die Abgabe der 2. Phase: 14.4.2021
Immobilienmesse (Anwesenheitspflicht): 10.6.2021
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten und in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt für Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 tätig zu werden. Zugelassen sind darüber hinaus Studierende der Fachrichtung Architektur oder Absolventen mit einschlägigem Studienabschluss, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (Abschluss bis 1.6.2015). In diesem Fall ist mit der Verfassererklärung auch ein Nachweis zum Studium (gültige Immatrikulationsbescheinigung) bzw. des Studienabschlusses (Zeugnis) abzugeben. Sollten die Teilnehmer/innen die zusätzlich geforderten Disziplinen der Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur nicht abdecken können, wird empfohlen, sich in Arbeitsgemeinschaften zusammen zu schließen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein/e Architekt/in vertreten sein. Die Federführung liegt bei der Architektin/dem Architekten. Landschaftsarchitekt/inn/en und Innenarchitekt/inn/en sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit der zuvor genannten Fachdisziplin teilnahmeberechtigt. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sind von einer eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Ein Berater kann dabei auch von mehreren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften konsultiert werden. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer hat ihre/seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/innen mit Vor- und Zunamen zu benennen. Jedes Büro darf sich nur mit maximal je einem Entwurf pro Aufgabenstellung (Teilnahme an Los 1 — mit allen 3 Aufgaben, Los 2 oder an beiden Losen) am Wettbewerb beteiligen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.