Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen, Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik; Lieferung von Abfallbehälter (MGB) Referenznummer der Bekanntmachung: 20/00099
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserwörthdamm 3a
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wbl-ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen, Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik; Lieferung von Abfallbehälter (MGB)
Verkauf und Lieferung von Abfallsammelbehälter, Abfallgroßbehälter.
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Entsorgung und Verkehrstechnik
Kaiserwörthdamm 3a
67065 Ludwigshafen
Verkauf und Lieferung von Abfallsammelbehälter für die Einsammlung von Leichtverpackungen in 5 Losen:
— Los 1: Abfallbehälter MGB 120 l, 17 400 Stück;
— Los 2: Abfallbehälter MGB 240 l, 4 000 Stück;
— Los 3: Abfallbehälter MGB 360 l, 350 Stück;
— Los 4: Abfallbehälter MGB 770 l, 100 Stück;
— Los 5: Abfallbehälter MGB 1 100 l, 800 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYBK
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Hinweis zur Rügeobliegenheit und zu Nachprüfungsverfahren unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.