Neubau von Trinkwasserbehältern auf Sylt
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Friesische Str. 53
Ort: Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4651 / 9258-00
Fax: +49 4651 / 9258-45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energieversorgung-sylt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von Trinkwasserbehältern auf Sylt
Losweise Vergabe für den Neubau von Trinkwasserbehältern auf Sylt:
Trinkwasserbehälter 1 Westerland für 2 x 2 500 m3 Speichervolumen und Trinkwasserbehälter 2 List für 2 x 500 m3 Speichervolumen Es erfolgt eine Aufteilung in die Lose Baukörper(Los 1), Anlagentechnik (Los 2), EMSR-Technik (Los 3).
Neubau von Trinkwasserbehältern auf Sylt
Gemeinde Sylt, Ortsteil Westerland sowie Gemeinde List auf Sylt.
Los 1: Baukörper:
TO 1: Bauteil Westerland: Neubau eines Trinkwasserbehälters mit 2 x 2 500 m3 Nutzvolumen, achteckiger Grundriss der 2 Wasserkammern, in schlaff bewehrter Stahlbetonbauweise, Neubau des Bedienungshauses mit Gebäudetrakt für Pumpstation Westerland inkl. Elektroräumen, Feinausbau inkl. aller Oberflächenarbeiten, Wärmedämmungen, Dachabdichtungen. Dazu alle Tiefbau- und Erdarbeiten sowie Grundwasserhaltung. Mietweise Gestellung der Vorortbetonmischanlage am Baufeld, Lieferung der geforderten Betonqualitäten nach DVGW W 300ff.
Umfang: 9 000 m3 umbauter Raum, 1 800 m3 Stahlbeton.
TO 2: Bauteil List: Neubau eines Trinkwasserbehälters mit 2 x 500 m3 Nutzvolumen, viereckiger Grundriss der 2 Wasserkammern, in schlaff bewehrter Stahlbetonbauweise, Neubau des Bedienungshauses mit Gebäudetrakt für Pumpstation List inkl. Elektroräume, Feinausbau inkl. aller Oberflächenarbeiten, Wärmedämmungen, Dachabdichtungen. Dazu alle Erdarbeiten sowie Grundwasserhaltung. Umsetzen der Vorortbetonmischanlage an das Baufeld nach List, mietweise Gestellung der Vorortbetonmischanlage am Baufeld. Lieferung der geforderten Betonqualitäten nach DVGW W 300ff.
Umfang: 3 000 m3 umbauter Raum, 950 m3 Stahlbeton.
Die Planungsleistungen nach HOAI sind abgeschlossen und bilden die Grundlage für die Ausführungen. Die Ausführungen wurden stark durch die genehmigungsrechtlichen Auflagen des Denkmalschutzes und des Naturschutzes sowie der vorhandenen Hydraulik beeinflußt. Technische Nebenangebote werden daher im folgenden Verhandlungsverfahren nicht zugelassen.
Die Trinkwasserbehälter sind mit einem Baubeginn in 3/2021 zeitlich versetzt infolge des Einsatzes der Vorortbetonmischanlage von den Auftragnehmern zu erstellen.
Es ist bei allen Losen voraussichtlich mit dem Trinkwasserbehälter in Westerland zu beginnen. Die Fertigstellung für beide Trinkwasserbehälter ist für 2024 geplant.
Der Auftraggeber wertet die Angebote innerhalb der oben genannten Losgruppen. Es findet keine Wertung unter Zusammenfassung der Losgruppen statt.
Neubau von 2 Trinkwasserbehältern auf Sylt
Gemeinde Sylt, Ortsteil Westerland sowie Gemeinde List auf Sylt.
Los 2: Anlagentechnik TO 1: Anlagentechnik Westerland: Pumpwerk mit 5 Trinkwasserpumpen mit maximalem Gesamtfördervolumenstrom von 1 600 m3/h, Förderhöhe 50 mWS, Mauerdurchführungen, Drucktüren, Einstiege, Verrohrungen innerhalb der Wasserkammern: DN 400 – DN 600 usw. Edelstahl, Wst.-Nr. 1.4571, Verrohrungen in der Pumpstation und im Bedienungshaus (ca. 130 m) nahtlose Stahlrohre DN 100 – DN 600, rilsaniert, dazugehörige Armaturen und Formstücke, Be- und Entlüftungseinrichtungen sowie Luftfilter je Wasserkammer.
TO 2: Anlagentechnik List: Pumpwerk mit 4 Trinkwasserpumpen mit maximalem Gesamtfördervolumenstrom von 290 m3/h, Förderhöhe 50 mWS, Mauerdurchführungen, Drucktüren, Einstiege, Verrohrungen innerhalb der Wasserkammern: DN 100 – DN 300 usw. Edelstahl, Wst.-Nr. 1 4571, Verrohrungen in der Pumpstation und im Bedienungshaus (ca. 130 m) nahtlose Stahlrohre DN 100 – DN x00, rilsaniert, dazugehörige Armaturen und Formstücke, Be- und Entlüftungseinrichtungen sowie Luftfilter je Wasserkammer.
Die Planungsleistungen nach HOAI sind abgeschlossen und bilden die Grundlage für die Ausführungen. Die Ausführungen wurden stark durch die genehmigungsrechtlichen Auflagen des Denkmalschutzes und des Naturschutzes sowie der vorhandenen Hydraulik beeinflußt. Technische Nebenangebote werden daher im folgenden Verhandlungsverfahren nicht zugelassen.
Die Trinkwasserbehälter sind mit einem Baubeginn in 3/2021 zeitlich versetzt infolge des Einsatzes der Vorortbetonmischanlage von den Auftragnehmern zu erstellen.
Es ist bei allen Losen voraussichtlich mit dem Trinkwasserbehälter in Westerland zu beginnen. Die Fertigstellung für beide Trinkwasserbehälter ist für 2024 geplant.
Der Auftraggeber wertet die Angebote innerhalb der oben genannten Losgruppen. Es findet keine Wertung unter Zusammenfassung der Losgruppen statt.
Neubau von 2 Trinkwasserbehältern auf Sylt
Gemeinde Sylt, Ortsteil Westerland sowie Gemeinde List auf Sylt.
Los 3: E/MSR-Technik TO 1: E/MSR-Technik Westerland: Komplette E/MSR-Technik für die Überwachung und den Betrieb des Pumpwerk mit 5 Trinkwasserpumpen mit maximalem Gesamtfördervolumenstrom von 1 600 m3/h, Förderhöhe 50 mWS, Frequenzumformer und SPS-Steuerungen entsprechend den Anforderungen des Bestandsleitsystems im WW Westerland, Verarbeitung und Übertragung aller Betriebs- und Überwachungsdaten auf das vorhandene Betriebssystem WinCC und Acron im WW Westerland. Kompatibilitätsanforderung: 100 % zur Bestandsanlage. Die 5 bestehenden Trinkwasserpumpen haben eine separate S7300 Steuerung, die Notsteuerung erfolgt über eine Hardwareschaltung. Die Steuerung ist in das vorhandene WinCC Leitsystem integriert. Die Stromversorgung erfolgt mit 400 Ampere und Niederspannung aus der NSHV im Wasserwerk. Die Stromversorgung der neuen Schaltanlage wird parallel aus dieser NSHV eingespeist. Die neuen Trinkwasserpumpen können so parallel mit den alten Trinkwasserpumpen getestet und betrieben werden.
TO 2: E/MSR-Technik List: Komplette E/MSR-Technik für die Überwachung und den Betrieb des Pumpwerk mit 4 Trinkwasserpumpen mit maximalem Gesamtfördervolumenstrom von 290 m3/h, Förderhöhe 50 mWS, Frequenzumformer und SPS-Steuerungen entsprechend den Anforderungen des Bestandsleitsystems im WW Westerland, Verarbeitung und Übertragung aller Betriebs- und Überwachungsdaten auf das vorhandene Betriebssystem WinCC und Acron im WW Westerland. Kompatibilitätsanforderung: 100 % zu Bestandsanlage. Die Notstromversorgung der neuen Anlage wird weiterhin über das bestehende Aggregat im Wasserwerk List erfolgen.
Die Planungsleistungen nach HOAI sind abgeschlossen und bilden die Grundlage für die Ausführungen. Die Ausführungen wurden stark durch die genehmigungsrechtlichen Auflagen des Denkmalschutzes und des Naturschutzes sowie der vorhandenen Hydraulik beeinflußt. Technische Nebenangebote werden daher im folgenden Verhandlungsverfahren nicht zugelassen.
Die Trinkwasserbehälter sind mit einem Baubeginn in 3/2021 zeitlich versetzt infolge des Einsatzes der Vorortbetonmischanlage von den Auftragnehmern zu erstellen.
Es ist bei allen Losen voraussichtlich mit dem Trinkwasserbehälter in Westerland zu beginnen. Die Fertigstellung für beide Trinkwasserbehälter ist für 2024 geplant.
Der Auftraggeber wertet die Angebote innerhalb der oben genannten Losgruppen. Es findet keine Wertung unter Zusammenfassung der Losgruppen statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe der technischen Führungskräfte oder der technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Bewerber für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
2. Studiennachweise, Bescheinigungen und Fortbildungsnachweise des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens (hier z. B.: DVGW W 301, DVGW W 300, DVGW 316 etc.).
3. Zahl und Qualifikation der Arbeitskräfte für die Errichtung des Bauwerks und der technischen Anlagen
4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung der versicherten Schadenshöhen nach Personen und Vermögensschäden und die Gesamtleistung für alle Personen und sonstige Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres.
5. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Forderung an die Betriebshaftpflichtversicherung:
Los 1 mindestens 5 Mio. EUR jeweils für Personen und sonstige Schäden.
Los 2 mindestens 3 Mio. EUR jeweils für Personen und sonstige Schäden.
Los 3 mindestens 3 Mio. EUR jeweils für Personen und sonstige Schäden.
6. Angaben über die Ausführung von Leistungen (Referenzliste) in den letzten bis zu 7 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind.
7. Erklärung über welche technischen Geräte und welche technische Ausstattung der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügt.
8. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Vertragserfüllungsbürgschaften je Los: 5 % der Auftragssumme Gewährleistungsbürgschaften je Los: 3 % der Abrechnungssumme
Die VOB/B wird bei Vertragsschluss vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
§ 160 Abs. 3 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]