BBZ Heide, Neubau Berufsbildungszentrum VE 22 Tischlerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stettiner Str. 30
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dithmarschen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBZ Heide, Neubau Berufsbildungszentrum VE 22 Tischlerarbeiten
Der Neubau als Betonbauwerk wird 4-geschossig (EG+3 OGs) organisiert. Erscheinungsbild nach außen mit einem Verblendmauerwerk, in das im EG einzelne Fensterflächen und in den 3 Obergeschossen durchlaufende Fensterbänder angeordnet sind. Das Gebäude öffnet sich im EG in Teilbereichen durch eine Pfosten-Riegel-Fassade. Dort betritt man im Westen und Osten durch je einen Windfang das Atrium mit der offenen Stufenlandschaft und der Versammlungsstätte für max. 500 Personen. Das Atrium wird oberhalb von 3. OG mit einem flachgeneigten Glasdach abgeschlossen. Das Glasdach wird umgeben von einem leicht geneigten Dach, unbekiesten Flachdach mit umlaufender Attika und innenliegender Entwässerung. Im Inneren befindet sich im EG das Atrium als multifunktional genutzter Raum mit einer Bühne, einer Ausgabeküche und den Verwaltungsräumen. Das 1. OG wird über eine Treppenanlage mit Sitzstufen in Bühnenrichtung erschlossen.
25746 Heide/Schleswig-Holstein
— 400 m2 Vertikal-Lamellen als Wandbekleidung;
— 420 m Fensterbänke;
— 2 300 m Sockelleisten;
— 140 m2 Bühnenboden als Hohlraumbodenkonstruktion;
— 180 m2 Parkett auf Treppenanlage;
— 5 Küchen;
— ca. 65 Schrankmöbel;
— ca. 50 Tischmöbel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor,
— die Gewerbeanmeldung;
— den aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Ist ein Unternehmen präqualifiziert, kann der Abruf der Nachweise beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) durch den Auftraggeber erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— ein Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zu gesetzlichen Sozialversicherung oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschriften des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist (nicht älter als ein Jahr);
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist (nicht älter als ein Jahr);
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (nicht älter als ein Jahr);
— eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz;
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (nicht älter als ein Jahr);
— einen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Ist ein Unternehmen präqualifiziert, kann der Abruf der Nachweise beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) durch den Auftraggeber erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.
Mindestens ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von.
800 T EUR.
Aus den mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre.
Oder.
Mindestens 3 nicht zu beanstandende Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der ausgeschriebenen Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, welche die ordnungsgemäße Ausführung, sowie das Ergebnis der Leistung bestätigen, davon mindestens eine Referenz mit einem Volumen in Höhe von.
400 T EUR.
Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenz über den obig benannten Auftragswertwert aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, muss diese ersatzweise über zwei Referenzen mit einem Volumen von jeweils.
300 T EUR.
Aus demselben Zeitraum vorgelegt werden.
Maßgeblich für die Berechnung der Zeiträume ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung, sowie der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch die Referenz belegt wird.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
— 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen (Bezug zum ausgeschriebenen Bauauftrag) mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
— Angaben, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ist ein Unternehmen präqualifiziert, kann der Abruf der Nachweise beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) durch den Auftraggeber erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.
Mindestens ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von.
800 T EUR.
Aus den mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre.
Oder.
Mindestens 3 nicht zu beanstandende Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der ausgeschriebenen Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, welche die ordnungsgemäße Ausführung, sowie das Ergebnis der Leistung bestätigen, davon mindestens eine Referenz mit einem Volumen in Höhe von.
400 T EUR.
Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenz über den obig benannten Auftragswertwert aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, muss diese ersatzweise über zwei Referenzen mit einem Volumen von jeweils.
300 T EUR.
Aus demselben Zeitraum vorgelegt werden.
Maßgeblich für die Berechnung der Zeiträume ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung, sowie der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch die Referenz belegt wird.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de statt.
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 1.10.2020 über die Vergabeplattform https://www.subreport.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform https://www.subreport.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Stettiner Straße 30
Ort: Heide
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]