BBZ Heide, Neubau Berufsbildungszentrum VE 22 Tischlerarbeiten

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stettiner Str. 30
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.dithmarschen.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E42698364
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E42698364
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BBZ Heide, Neubau Berufsbildungszentrum VE 22 Tischlerarbeiten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214220 Bau von weiterführenden Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Neubau als Betonbauwerk wird 4-geschossig (EG+3 OGs) organisiert. Erscheinungsbild nach außen mit einem Verblendmauerwerk, in das im EG einzelne Fensterflächen und in den 3 Obergeschossen durchlaufende Fensterbänder angeordnet sind. Das Gebäude öffnet sich im EG in Teilbereichen durch eine Pfosten-Riegel-Fassade. Dort betritt man im Westen und Osten durch je einen Windfang das Atrium mit der offenen Stufenlandschaft und der Versammlungsstätte für max. 500 Personen. Das Atrium wird oberhalb von 3. OG mit einem flachgeneigten Glasdach abgeschlossen. Das Glasdach wird umgeben von einem leicht geneigten Dach, unbekiesten Flachdach mit umlaufender Attika und innenliegender Entwässerung. Im Inneren befindet sich im EG das Atrium als multifunktional genutzter Raum mit einer Bühne, einer Ausgabeküche und den Verwaltungsräumen. Das 1. OG wird über eine Treppenanlage mit Sitzstufen in Bühnenrichtung erschlossen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45432113 Verlegen von Parkettböden
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
45421151 Installation von Einbauküchen
45421153 Installation von Einbaumöbeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

25746 Heide/Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— 400 m2 Vertikal-Lamellen als Wandbekleidung;

— 420 m Fensterbänke;

— 2 300 m Sockelleisten;

— 140 m2 Bühnenboden als Hohlraumbodenkonstruktion;

— 180 m2 Parkett auf Treppenanlage;

— 5 Küchen;

— ca. 65 Schrankmöbel;

— ca. 50 Tischmöbel.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/01/2021
Ende: 14/05/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor,

— die Gewerbeanmeldung;

— den aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;

— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.

Ist ein Unternehmen präqualifiziert, kann der Abruf der Nachweise beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) durch den Auftraggeber erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.

Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:

— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;

— ein Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zu gesetzlichen Sozialversicherung oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschriften des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist (nicht älter als ein Jahr);

— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist (nicht älter als ein Jahr);

— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (nicht älter als ein Jahr);

— eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz;

— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (nicht älter als ein Jahr);

— einen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).

Ist ein Unternehmen präqualifiziert, kann der Abruf der Nachweise beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) durch den Auftraggeber erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von.

800 T EUR.

Aus den mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre.

Oder.

Mindestens 3 nicht zu beanstandende Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der ausgeschriebenen Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, welche die ordnungsgemäße Ausführung, sowie das Ergebnis der Leistung bestätigen, davon mindestens eine Referenz mit einem Volumen in Höhe von.

400 T EUR.

Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenz über den obig benannten Auftragswertwert aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, muss diese ersatzweise über zwei Referenzen mit einem Volumen von jeweils.

300 T EUR.

Aus demselben Zeitraum vorgelegt werden.

Maßgeblich für die Berechnung der Zeiträume ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung, sowie der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch die Referenz belegt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:

— 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen (Bezug zum ausgeschriebenen Bauauftrag) mit mindestens folgenden Angaben:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

— Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

— Angaben, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Ist ein Unternehmen präqualifiziert, kann der Abruf der Nachweise beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) durch den Auftraggeber erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von.

800 T EUR.

Aus den mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre.

Oder.

Mindestens 3 nicht zu beanstandende Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der ausgeschriebenen Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, welche die ordnungsgemäße Ausführung, sowie das Ergebnis der Leistung bestätigen, davon mindestens eine Referenz mit einem Volumen in Höhe von.

400 T EUR.

Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenz über den obig benannten Auftragswertwert aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, muss diese ersatzweise über zwei Referenzen mit einem Volumen von jeweils.

300 T EUR.

Aus demselben Zeitraum vorgelegt werden.

Maßgeblich für die Berechnung der Zeiträume ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung, sowie der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch die Referenz belegt wird.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2020
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.

Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de statt.

Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 1.10.2020 über die Vergabeplattform https://www.subreport.de entgegen genommen.

Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform https://www.subreport.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Stettiner Straße 30
Ort: Heide
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/08/2020

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