Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 5 — Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: T-92 / 06 / 2020 (B)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Selauer Straße 28
Ort: Weißenfels
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgenlandkreis.de/de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 5 — Gerüstbau
Neubau Busbetriebshof Zeitz
Los 05 — Gerüstbauarbeiten
Busbetriebshof Zeitz
Auf den Gebinden 40
06712 Zeitz
Neubau Mehrzweckhalle incl. Verwaltungsgebäude sowie bauliche Außenanlagen und Nebenanlagen
Busbetriebshof Zeitz
Los 05 — Gerüstbauarbeiten
— 4 800 m2 Fassadengerüst LK3 W09,
— 82 050 m2/Wo Fassadengerüst Verlängerung,
— 1 040 m Belagsverbreiterung d=30 cm,
— 15 550 m/Wo Verlängerung Belagsverbreiterung,
— 25 m Podesttreppe einzelstehend,
— 432 m/Wo Verlängerung Podesttreppe,
— 570 m2 Arbeitsgerüst Innen LK3 W06,
— 11 350 m/Wo Verlängerung Arbeitsgerüst innen,
— 5 550 m2 Sicherheitsnetze Absturzsicherung,
— 44 400 m2/Wo,
— 7 St Fahrbares Gerüst 5 m2 Grundfläche,
— 93 St/Wo Verlängerung fahrbares Gerüst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Busbetriebshof Zeitz, Los 5 — Gerüstbau
Ort: Landsberg OT Niemberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen müssen bis zum 17.3.2020, 15.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB).