Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Pinneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2 MA-00117/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rungholtstraße 9
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkish.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Pinneberg
Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Reis, (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Pinneberg gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Durchführung der notärztlichen Versorgung an Dritte in nachfolgend dargestelltem Umfang als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst.
Los 1: Rettungswache Pinneberg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— Notarztdienst 24 Stunden an sieben Tagen der Woche am Abholpunkt an der Rettungswache Pinneberg, Gehrstücken 3, 25421 Pinneberg.
— Durchführung von Verlegungsfahrten während des Dienstes auf Anforderung der Rettungsleitstelle. Die Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte und deren Unterbringung während des Dienstes werden durch die RKiSH bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Es besteht eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für die RKiSH um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2027. Das Optionsrecht ist von der RKiSH schriftlich mit einer Frist von mindestens 6 Monaten zum (jeweiligen) Vertragsende auszuüben.
Los 2: Rettungswache Elmshorn
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— Notarztdienst 24 Stunden an sieben Tagen der Woche am Abholpunkt an der Rettungswache Elmshorn, Agnes-Karl-Allee 19, 25337 Elmshorn.
— Durchführung von Verlegungsfahrten während des Dienstes auf Anforderung der Rettungsleitstelle. Die Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte und deren Unterbringung während des Dienstes werden durch die RKiSH bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Es besteht eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für die RKiSH um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2027. Das Optionsrecht ist von der RKiSH schriftlich mit einer Frist von mindestens 6 Monaten zum (jeweiligen) Vertragsende auszuüben.
Los 3: Rettungswache Wedel
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— Notarztdienst täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr am Abholpunkt an der Rettungswache Wedel, Holmer Str. 155, 22880 Wedel.
— Durchführung von Verlegungsfahrten während des Dienstes auf Anforderung der Rettungsleitstelle. Die Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte und deren Unterbringung während des Dienstes werden durch die RKiSH bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Es besteht eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für die RKiSH um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2027. Das Optionsrecht ist von der RKiSH schriftlich mit einer Frist von mindestens 6 Monaten zum (jeweiligen) Vertragsende auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6)).
— Die RKiSH wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.
— Aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR.
— Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als 6 Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) bzw. Approbationsurkunde vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
— Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatznachweis (Anlage 7)). – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 1.7.2021 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2027). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei der RKiSH bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder — durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen und der Eigenerklärung des Bieters, die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich der Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten oder — durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
— Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste in der Anlage 8 Formblatt Referenzliste Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung auszufüllen.
– Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, wann und in welcher Form vor Ort (als angestellter Arzt oder als selbstständiger sog. Honorararzt) zur Verfügung stehen. Hierzu hat er das Formblatt Verfügbarkeitsnachweis Notärzte (Anlage 9) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 9 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an Notärzten verfügen wird.
— Los 1 und 2: Für die notärztliche Besetzung eines 24-Stunden NEF sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 8 Personen erforderlich. – Los 3: Für die notärztliche Besetzung eines 10-Stunden-NEF sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 6 Personen erforderlich.
§ 2 Abs. 1 Bundesärzteordnung (BÄO), § 40 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
— Geforderte Sicherheit: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss; Nachweis durch Vorlage Bürgschaftserklärung bzw. verbindliche Erklärung des Kreditinstituts/Kreditinstituts: Bürgschaftssummen: Los 1 und Los 2: Je [Betrag gelöscht] EUR; Los 3: Je [Betrag gelöscht] EUR. Zu den Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen. – Mindestlohnerklärung: Es ist eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 VGSH abzugeben. Zu den Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen. – Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen durchschnittlich mindestens 2 10h- bzw. 12h-Dienste pro Monat absolvieren bzw. durchschnittlich bei mindestens 3 24h-Diensten pro halbes Jahr im von der RKiSH betreuten Rettungsdienstbereich zum Einsatz kommen und entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung fortgebildet sein. Zu den Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind nicht zugelassen. Gleiches gilt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. — Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß vorlegen. Der Nachweis Haftpflichtversicherung ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Auszug aus dem Bundeszentralregister müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
— Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers oder anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will, muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit des Bieters wird anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer/anderen Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Unterlagen bewertet. Wenn sich ein Bieter ganz oder teilweise auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu machen (siehe Vergabeunterlagen). Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB der RKiSH nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Es ist das Formblatt Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage 5) zu verwenden.
— Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 7.9.2020, 10.00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen. Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.