Planungsleistungen Sanierung Jahnstraße 24a – Los 1 Planung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2020-0192
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Sanierung Jahnstraße 24a – Los 1 Planung Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen Sanierung Jahnstraße 24a, 04552 Borna
Los 1 Planung Gebäude.
Liegenschafts- und Kultusamt
SG Hochbau und Liegenschaften
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Das Gebäude wurde als Berufsschule errichtet. Seit der Wiedervereinigung bis zum 31.12.2018 wurde das Objekt von einem freien Träger als Ausbildungszentrum genutzt. Derzeit befindet sich hier noch Sitz des Medienpädagogischen Zentrums. Darüber hinaus werden der Volkshochschule zeitweise 2 Unterrichtsräume zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellt.
Das Gebäude soll künftig dem Eigenbetrieb Bildung und Kultur des Landkreis Leipzig zur Nutzung als Unterrichts- und Schulungsstätte zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen einige Büroräume entstehen.
Zu diesem Zweck soll das Gebäude grundlegend saniert werden.
Die Planung und Baumaßnahme erfolgen in einem Zug.
Der Auftragnehmer erbringt dafür die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 entsprechend HOAI. Die Leistungsphase 4 erfolgt anteilig für den Personenaufzug einschließlich der erforderlichen Tragwerksplanung.
In der Gebäudeplanung sind folgende Leistungen mit zu planen, kalkulieren und zu realisieren und separat in der Summe des Pauschalhonorares aufzulisten:
— komplette Planung eines Personenaufzuges inklusive Schacht und Tragwerksplanung;
— Wärmeschutznachweis in Verbindung mit der Energieeinsparverordnung;
— Leistungen der Frei-/Außenanlagen sind ebenfalls in das Pauschalhonorar aufzunehmen.
Die unter II.2.7) benannte Vertragslaufzeit bestimmt sich auf die gesamte Projektlaufzeit. Der Beginn der Baumaßnahme ist für Juli 2021 eingeplant. Im Vorfeld sind die erforderlichen Planungsaufgaben einschließlich der Ausschreibung der Bauleistung auszuführen. Die geplante Bauausführungszeit beträgt 7 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister/Handelsregister;
— Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Korruption, Betrug, Subventionsbetrug, Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels;
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen;
— Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Vergleichsverfahren, der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter, Einstellung der gewerblichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs, Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren, Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen, Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren;
— Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Bescheinigungen zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
b) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
e) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
f) Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
— Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaften (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft – sofern erforderlich).
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B);
— Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B): Allgemeiner Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR; Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist; Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung: Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Deckungssumme für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bzw. Verpflichtungserklärung zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung auf vorgenannte Summen zum Vertragszeitraum);
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt Nachunternehmerleistungen – sofern erforderlich);
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe – sofern erforderlich).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 – sofern erforderlich).
— Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C): Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art (Referenzen) des Bieters/Büros mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre (Mindestanforderung: Auftragsvolumen der Referenz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für einen Neubau oder Umbau/Modernisierung einer sozialen Einrichtung [z. B. Schule, Kindergarten, Kindertagesstätte] mit Bezeichnung und Anschrift des Referenzgebers, Kontaktdaten mit Telefonnummer der Referenz); Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Mindestanforderung: mindestens 1 fest angestellte Beschäftigte Person); Als Unterauftrag vergebener Anteil;
— Liste der für die Auftragserbringung vorgesehenen Personen unter Angabe von Name, Aufgabe und Funktion, Qualifikation und Berufserfahrung in dieser Funktion.
— Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.