Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2020 AWB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonatstraße 50
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis.
Aemilienhäuser Straße 59
99974 Mühlhausen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Transport- und Verwertungsleistungen hinsichtlich der vom Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Alttextilien und Schuhe (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Alttextilien“ bezeichnet). Der Auftrag umfasst insbesondere:
— Gestellung und Unterhaltung geeigneter Sammelcontainer an der Umladestation (Anschrift: Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen) des Abfallwirtschaftsbetriebs Unstrut-Hainich-Kreis für den Transport zu Verwertungsanlagen;
— regelmäßige Entleerung der Sammelcontainer;
— Transport der Alttextilien zu einer Sortier- oder Verwertungsanlage;
— Sortierung der Altextilien, soweit möglich und notwendig;
— Rückführung der Alttextilien in den Wirtschaftskreislauf, soweit möglich;
— Stoffliche Verwertung der Alttextilien, soweit möglich;
— Ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung etwaiger nicht wiederverwendbarer und nicht verwertbarer Alttextilien sowie von Fremdstoffen („Fehlwürfe“).
Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis bis zum 30.9.2021 mit Wirkung zum 31.12.2021 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2022 und wiederum um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023, wenn er nicht bis zum 30.9.2022 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug aus dem Handels- oder Firmenregister;
— Gewerbeanmeldung;
— Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB;
— Eigenerklärung über Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters.
— Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Eigenerklärung zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften bezogen auf die letzten 3 abgeschlossnen Geschäftsjahre;
— Nachweis einer angemessenen Umwelt- und einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden (Mindestdeckungssumme: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis) und Sachschäden (Mindestdeckungssumme: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis).
— Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens 3 Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handeln von Bekleidung und Textilien oder eine gleichwertige Bescheinigung;
— Leistungskonzept zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wobei das Leistungskonzept, dass der Prüfung und Plausibilität einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung dient, in aussagekräftiger Form die vorgesehenen Schritte zur Leistungserbringung – inbesondere Gestellung der Sammelcontainer an der Umladestation des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis, Transport, Sortierung, stoffliche Verwertung sowie Absatzwege – darzustellen hat;
— aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung von Leistungen des Transportes und der Verwertung von Alttextilien im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Fahrzeuge, an der Umladestation des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis bereitzustellende Sammelcontainer, Anlagen und technische Einrichtungen, Personal);
— Anzeige gem. § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz;
— Immisionsschutzrechtliche Genehmigung für Bau und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen.
Auf gesondertes Verlangen des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis sind vom Bestbieter folgende Nachweise gem. Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vorzulegen:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 THürVgG);
— Verpflichtungen nach – § 12 und 15 – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen;
— Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmern zuätzlich:
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalt einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 ABs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachunng benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.