Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 — Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 — Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 — Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
09526 Olbernhau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 — Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle.
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 — Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzliche Planungsleistungen im Zuge der Leistungsphase 5 bis 8.
Postanschrift: Limbacher Straße 357
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Im Rahmen der hauptvertraglich gebundenen Grundleistungen sind zusätzliche Planungsleistungen erforderlich geworden. Diese zusätzlichen Leistungen erfolgten auf Grundlage von Festlegungen seitens des AG und der Genehmigungsbehörde. Durch sich während der Baumaßnahme geänderten Grundstücksverhältnissen, war es dem AG ermöglicht im Rahmen der 3. Tektur zum Planfeststellungsantrag eine dauerhafte Gewässerzufahrt in die Maßnahme zu integrieren. Im Rahmen der hierfür erforderlichen Baufeldfreimachung mussten zwei Wohngebäude abgerissen werden. da diese 2 Gebäude im Verbund mit verbleibenden Gebäuden standen, waren zum Abbruch und Gebäudesicherung des verbleibenden Bestandes zusätzliche Planungsleistungen erforderlich.
Die nachträglich beauftragten zusätzlichen Leistungen sind erforderlich für die Erfüllung des Werkvertrages, hier für die Erstellung der Planung und Überwachung der Hochwasserschutzmaßnahme des Projektes. Die hierfür erforderlichen Leistungen waren nicht ursprünglicher Leistungsbestandteile des Hauptvertrages und lassen sich nicht herausgelöst an einen anderen AN übertragen. Der AN verfügt über sehr hohe Projektkenntnisse. Eine Einarbeitung / Koordinierung eines neuen AN würde zu erheblicheren Mehrkosten hinsichtlich Koordinierung- und Abwicklungsaufwandes führen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die zusätzlichen Leistungen stehen. Auch bezüglich Haftung und Gewährleistung des AN für seine Planung, ist eine Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN nicht rechtens.