Planungsleistungen zum Erstellen eines Landschaftsplanes Referenznummer der Bekanntmachung: 212At - PL 02/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Erstellen eines Landschaftsplanes
Planungsleistungen zur Erstellung eines Landschaftsplanes.
Neustadt an der Weinstraße
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Basis bildet der rechtskräftige Flächennutzungsplan von 2005) für das gesamte Stadtgebiet mit einer Fläche von ca. 11.712 ha und 57 300 Einwohnern. Der Flächennutzungsplan wird in Eigenleistung von Seiten der Stadt Neustadt an der Weinstraße erarbeitet und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Zur Bearbeitung ausgeschrieben werden die Erstellung des Landschaftsplans als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag und des Umweltberichtes als Grundlage für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Hinzu kommen verschiedene besondere Leistungen, wie z. B. die Auswertung umweltbezogener Stellungsnahmen im Rahmen der Behörden- und Bürgerbeteiligung.
Aufgrund der Dateigröße ist der aktuelle rechtskräftige Flächennutzungsplan von 2005 mit Erläuterungsbericht und Legende nur unter folgendem Link abrufbar:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben entsprechend den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in einer Eigenerklärung zur Eignung möglich.
Die Anlage der Eigenerklärung zur Eignung steht zusammen mit den Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach pro Jahr maximiert, ist dem Angebot beizufügen.
Alternativ kann der Bewerber/Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Die Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung zur Eignung"
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Den Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bewerber und Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Bei einer Übermittlung einer EEE kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen verlangen, soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Im Übrigen sind die Unterlagen auf gesonderte Aufforderung von dem Bieter vorzulegen, der den Auftrag erhalten soll.
Der Auftraggeber verlangt hinsichtlich der Erfahrung als Mindestanforderungen:
Die Projektleitung hat mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mit Projektleitung im Bereich der Landschaftsplanung oder mindestens einen Landschaftsplan nach § 23 HOAI bzw. einen Landschaftsrahmenplan nach § 25 HOAI als Projektleitung betreut und abgeschlossen.
Als abgeschlossen gilt:
— Landschaftsplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 23 HOAI wurde erbracht;
— Landschaftsrahmenplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 25 HOAI wurde erbracht.
Die stellvertretende Projektleitung hat mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit Sachbearbeitung im Bereich der Landschaftsplanung. Hiervon ausgeschlossen sind Berufserfahrungen im Bereich der Freianlagen- und Verkehrsplanung.
Die Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mindestens einen Landschaftsplan nach § 23 HOAI oder einen Landschaftsrahmenplan nach § 25 HOAI bearbeitet und abgeschlossen.
Als abgeschlossen gilt:
— Landschaftsplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 23 HOAI wurde erbracht;
— Landschaftsrahmenplan: Die Leistungsphase 4 gem. § 25 HOAI wurde erbracht.
2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mindestens eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches - BauGB zu einem Flächennutzungsplan erstellt und abgeschlossen.
Technische Anforderung:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist dazu im Stande, alle Planwerke „OSIRIS-Neo" konform zu liefern, um die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Übernahme der Planwerke in das GIS-Informationssystem des Landes zu beachten und umzusetzen.
Studien- und Ausbildungsnachweise:
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung hat einen Hochschulabschluss in einer planenden/raumbezogenen Disziplin.
Dies umfasst ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Master/Bachelor) der Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Landespflege oder Biologie/Geographie beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Master/Bachelor) der Stadtplanung/Raumplanung mit Vertiefung in den vorgenannten Bereichen oder vergleichbare Abschlüsse. Eine Kopie des Hochschulnachweises bzw. eines vergleichbaren Abschlusses ist mit dem Angebot vorzulegen.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Es ist vorgesehen, für den Landschaftsplan bzw. die ergänzende Biotopkartierung eine Zuschussförderung für die Erstellung von kommunalen Landschaftsplanungen zu beantragen. Vorgespräche mit dem Fördermittelgeber haben bereits stattgefunden. Vor diesem Hintergrund steht die Vergabe des Auftrages unter dem Vorbehalt des Vergabebeschlusses der kommunalen Gremien sowie der Bewilligung des o.g. Zuschusses.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Fragen werden bis zum 25.8.2020 angenommen.
Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen ebenfalls nur unter www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/