HWSK 27, Los 3, FG Würschnitz in Chemnitz Harthau, Bereich B95 bis Seniorenresidenz, Maßnahme M3-VGE 3.2, Fluss-km 2 + 023,10 bis 2 + 650,00 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2020-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 27, Los 3, FG Würschnitz in Chemnitz Harthau, Bereich B95 bis Seniorenresidenz, Maßnahme M3-VGE 3.2, Fluss-km 2 + 023,10 bis 2 + 650,00
Ca. 260 m Neubau von tief- und flachgegründeten Hochwasserschutzmauern teilweise vor Gebäuden bis ca. 4 m Höhe.
Chemnitz
DEUTSCHLAND
— 4 100 m3 Bodenaushub Baugruben,
— 2 165 m3 Hinterfüllmaterial einbauen,
— 140 m3 Frostschutzschicht,
— 175 m3 Abbruch Mauerwerk / Beton / Stahlbeton,
— 205 m3 Steinschüttung,
— 225 m Blocksteinvorlage,
— 50 m3 Spritzbetonverbau bis 3,50 m, vernagelt,
— 1 110 m Mikropfähle,
— 175 m Bohren im Fels,
— 90 m3 Unbewehrten Beton herstellen,
— 780 m3 Bewehrten Beton herstellen,
— 310 m Natursteinabdeckung B = 0,625 m herstellen,
— 148 m Stahlgeländer,
— 7 St. Muldeneinlaufschächte,
— 260 m Baustraße im Gewässer,
— 250 m Fangedamm als Spundwand.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg-Nr.100710052.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSK 27, Los 3, FG Würschnitz in Chemnitz Harthau, Bereich B95 bis Seniorenresidenz, Maßnahme M3-VGE 3.2, Fluss-km 2 + 023,10 bis 2 + 650,00
Postanschrift: Klaffenbacher Straße 5
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.