Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 10 – Gewerbegebiete (GWG) Referenznummer der Bekanntmachung: 20 180 4

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2288950/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 10 – Gewerbegebiete (GWG)

Referenznummer der Bekanntmachung: 20 180 4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten im Landkreis Bautzen mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen).

Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden Versorgung der Gewerbetreibenden in den ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten im zur Ausschreibung gekommenen Fördergebiet. Dabei sind für die gewerblichen Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s symmetrisch zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte);

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen 4 Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte);

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 4 Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte);

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen 4 Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3 geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 3 Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Bautzen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.

Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.

In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster 10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.

Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit Gewerbestandorten geschaffen:

— Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89 Unternehmen)

— Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig, Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34 Unternehmen)

— Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)

— Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)

— Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal, Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79 Unternehmen)

— Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz, Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)

— Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)

— Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)

— Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)

— Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31 Unternehmen)

— Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)

— Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.

Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter: 10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),

— Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte – Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20 Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche Anschlussnehmer: 50 Punkte),

— Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20 Punkte).

Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 125 Punkte vergeben werden.

Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl durch Losentscheid statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel – gleich aus welchem Grund – nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:

Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)

Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ („ANBest-Gk“), Stand 13.06.2019,

— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung („ANBest-P“), Stand 13.06.2019,

— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes“ („BNBest-Breitband“), Stand 10.07.2019,

— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,

— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,

— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,

— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)

— Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“,

— Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,

— Merkblatt „Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“

— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.

Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.

Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS) zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS).

Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.

Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält.

Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu machen – und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen), Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.

Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).

— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).

— Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt.

— Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind.

— Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG).

— Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.

— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und des SchwarzarbG vorliegen.

— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die Leistungen betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen). Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

— Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 1,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 1,5 Mio. EUR.

— Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird.

— Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 0,75 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.

— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

— Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen – Eigenausbau oder geförderter Ausbau) unter Angabe der Anzahl der dadurch erschlossenen, gewerblichen Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als 4 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und Tele-fonnummern auf Auftraggeberseite, in den vergangenen 4 Kalenderjahren. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 4 Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens abgeschlossene Referenzprojekte in den vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4 Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend – geförderte Projekte oder Eigenausbau) mit einem Volumen von insgesamt mindestens 30 erschlossenen, gewerblichen Anschlussnehmern. Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nach-weis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.

— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vgl. Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Teilnahmeantrag ist elektronisch unter der Webadresse https://www.evergabe.de einzureichen. Die postalische Übersendung oder die Übersendung per E-Mail wahrt die Teilnahmefrist nicht. Auch inhaltliche Nachfragen zum Ausschreibungsverfahren/Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform an die Vergabestelle. Sofern es technische Probleme mit der Vergabeplattform evergabe geben sollte, können Sie sich direkt an die Hotline unter 0049 +3[removed].

Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei. Formblätter stehen nicht zur Verfügung. Es findet eine elektronische Vergabe statt. Teilnahmeanträge und Angebote werden in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus. Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird.

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.

Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen und Angebote sowie für die Verfahrensteilnahme. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Öffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.

Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: www.lds-sachsen.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer des Freistaates Sachsen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin: Die Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 17.7.2019 (1/SVK/017-19) festgestellt, dass es sich bei einer Ausschreibung nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie des Bundes (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) um eine Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt. Die Vergabekammer steht jedoch sodann auf dem Standpunkt, sie sei sachlich nicht zuständig, weil eine Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliege. Bleibt es bei dieser Position, müssten Sie ordentlichen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Görlitz, Postplatz 10, 02826 Görlitz, + 49 3581 4690 ersuchen. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: www.lds-sachsen.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz