Straßenbeleuchtung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Markt 3
Ort: Delitzsch
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.delitzsch.de/portal/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung
Die Große Kreisstadt Delitzsch vergibt einen Auftrag zur Straßenbeleuchtung. Gegenstand des Vertrages sind sämtliche Leistungen im Rahmen der Durchführung der öffentlichen Aufgaben der Großen Kreisstadt Delitzsch auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtung sowie der Elektroarbeiten. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und kann im beidseitigen Einvernehmen der Vertragspartner zweimal je um 5 Jahre, längstens jedoch bis zum 31.12.2040, verlängert werden.
Große Kreisstadt Delitzsch
Siehe Ziffer II.1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV erlaubt. Nach dieser Norm ist ein Wettbewerbsverzicht erlaubt, wenn der Auftrag aufgrund des Bestehens eines Ausschließlichkeitsrechts nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Zu den Ausschließlichkeitsrechten zählen auch das Eigentum und eigentumsähnliche Rechte. In diesen Fällen ist die Verknüpfung des Auftrages mit einem bestimmten Unternehmen eine rechtliche Notwendigkeit bzw. bildet das Ausschließlichkeitsrecht ein rechtliches Hindernis bei der Vergabe an ein anderes Unternehmen.
So verhält es sich hier. Die Große Kreisstadt Delitzsch kann einen Dritten nur dann mit der Herstellung, Erweiterung, Änderung, Erneuerung, Instandhaltung und dem Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragen, wenn ihr das Verfügungsrecht an den Straßenbeleuchtungsanlagen zusteht. Dies ist hier jedoch nicht der Fall, denn die Stadtwerke Delitzsch GmbH ist Eigentümer von wesentlichen Teilen der Straßenbeleuchtungsanlagen. Damit kann die Straßenbeleuchtung in der Stadt Delitzsch nicht betrieben werden, ohne auf das Eigentum der Stadtwerke Delitzsch GmbH zuzugreifen. Die Stadtwerke Delitzsch GmbH verfügt somit über ein Ausschließlichkeitsrecht gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Sachsenstraße 1
Ort: Delitzsch
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04509
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1. genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe.
Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Dieser wird nicht offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen mit DB Regio innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schließen wird, wenn kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363