Los 715 – Tragwerksplanung für den Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Chemnitz gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0720/II/05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 715 – Tragwerksplanung für den Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Chemnitz gGmbH
Die Klinikum Chemnitz gGmbH will für die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Flemmingstraße ein Betten-, Therapie- und Schulgebäude mit 5 700 m2 NUF bis 12/2024 neu errichten. Die Anmeldung zur Einzelförderung ist auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie erfolgt. Die Planungsleistungen werden in 5 Losen vergeben.
— Los 1: 700 – Objektplanung Gebäude;
— Los 2: 715 – Tragwerksplanung;
— Los 3: 705 – TGA AG 1-3,7,8 – HLS;
— Los 4: 710 – Elektrotechnik/Fördertechnik AG 4-6;
— Los 5: 740 – Planung Ausstattung und Einrichtung inklusive medizinischen und nichtmedizinischen Mobiliar
Bieter können sich für ein oder mehrere Lose bewerben.
In jedem Los erfolgt die Beauftragung zunächst nur für die Leistungsphasen 1-3 HOAI. Die weitere Beauftragung erfolgt stufen- und ggfs. abschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Chemnitz
DEUTSCHLAND
Los 2: 715 – Tragwerksplanung HOAI § 51, LP 1-6
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI Entwurfsplanung.
Die Zeitspanne vom November 20 bis Dezember 29 umfasst auch die Gewährleistungszeit. Bei einer bauabschnittsweisen Realisierung kann dieser Zeitraum erweitert werden.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1 + 2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Ver-fahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2) und III 1.3). wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2) (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten;
— technische Leistungsfähigkeit III 1.3) mit max 42 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-6. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 HOAI Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Hinweis zur Bereitstellung von Unterlagen in der ersten Verfahrensstufe
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erforderlich!
Der/die Projektleiter(in) im Los 2 „Tragwerksplanung“ muss über die Qualifikation „Ingenieur“ verfügen.
Der/die Objektüberwacher(in) im Los 2 „Tragwerksplanung“ muss über die Qualifikation „Ingenieur“, „Techniker“ oder „Meister“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal für den Projektleiter und den Bau- bzw. Fachbauleiter:
— Name;
— Berufsstand und akad. Grad;
— Datum Studienabschluss.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall für die Lose 1-4 den Nachweis einer Versicherung mit einer Deckungssumme von je 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung:
Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im jeweiligen Fachgebiet.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2017 bis 2019.
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2017 bis 2019:
Los 2: 715 - Tragwerksplanung: mindestens 2 Ingenieure
Es sind insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2010 in Betrieb genommen wurden, zu benennen. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes des bewerbenden Büros, das im jeweiligen Los folgende Mindestanforderungen erfüllt:
Für Los 2 Tragwerksplanung:
— in Betrieb genommen zwischen dem 1.1.2010 bis 31.3.2020;
— Investitionsvolumen >= 10 Mio. EUR brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276);
— Im Bauvorhaben müssen unterzugfreie Decken mit Stützweiten > 7 m überwiegend zum Einsatz gekommen sein;
— Planungsleistung mindestens LP 2-6;
— Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
Siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform ohne elektronische Signatur einzureichen.
Termine:
Ende Bewerbungsfrist 14.8.2020 10.00 Uhr
Einladung Bewerber Los 2 11.9.2020
Vergabeverhandlung Los 2 30.10.2020
Information über beabsichtigte Vergabe 7 Tage nach finalem Angebot
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.