Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/FD32/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 15
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geesthacht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten
Schlosserarbeiten für Stahltreppen mit Geländern, Treppenhausgeländer, Handläufe und eine Technikbühne.
Bertha-von-Suttner-Schule
Dösselbuschberg 40
21502 Geesthacht
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
Herstellung und Montage von Geländern in 2 Treppenhäusern und diversen Treppenanlagen mit Edelstahlnetz und Flachstahl-Geländer, Eine Technikbühne mit Tragkonstruktion für eine Belüftungsanlage, Handläufe für Außen und Innentreppen. Handläufe aus Holz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosserarbeiten
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5QDFCG
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de