Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Erzberger Allee 14
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wartburgkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes
Der Wartburgkreis beabsichtigt den Breitbandausbau im Landkreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur flächendeckenden Sicherstellung einer zukunftsfähigen NGA-Breitbandversorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes zur Versorgung aller Bürger, Schulen und Gewerbetreibenden im Landkreis. Vorgesehen ist eine zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Download für alle Anschlüsse im Ausbaugebiet sowie mindestens 50 Mbit/s im Download für mindestens 85 % der Anschlüsse. Anschlüsse in Gewerbegebieten und für Schulen müssen nach Ausbau zuverlässig Bandbreiten von 1 000 Mbit/s symmetrisch ermöglichen. Unter „Anschlüssen“ wird die Summe aus Haushalten, Gewerben, Schulen, etc. an einer anzuschließenden Gebäudeadresse verstanden. Das Ausbaugebiet besteht aus Mischgebieten, Gewerbeflächen, Schulen und Kleinstsiedlungen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1
Mischgebiet:
— HH_ANZ: 4376;
— GEW_ANZ: 321;
— OE_G_ANZ: 3.
Gewerbeflächen:
— HH_ANZ 242;
— GEW_ANZ 136.
Schulen:
— SCHULE_ANZ: 43.
Kleinstsiedlungen:
— HH_ANZ: 228;
— GEW_ANZ: 3.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Zielerreichung (Versorgungsnachweis)
- Kriterium: Ausbaufrist: Erschließung innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsunterzeichnung
- Kriterium: Vertragslaufzeit: mind. 7 Jahre
- Kriterium: Angebotene Zugangsdienste
- Kriterium: FTTH-Plan: Darstellung der Weiterentwicklung zu FTTH-Netz
- Kriterium: Förderbedingungen GIS
- Kriterium: Kennzahlen der Bundesfördergeber: Bereitstellung von Kennzahlen zum Ausbaugebiet
- Kriterium: Förderbedingungen Bund
- Kriterium: VULA
- Kriterium: Mitnutzung vorhandener Infrastruktur: Mitgenutze Strecke entsprechen mindestens 5 % der Gesamtstrecke
- Kriterium: Innovative Verlegetechnik: Mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken werden durch innovative Verlegetechnik ermöglicht
Los 2
Mischgebiet:
— 892 Adressen.
Gewerbeflächen:
— 104 Adressen.
Schulen:
— 36.
Optionale Adressen, vornehmlich Einzellagen:
— 175.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Zielerreichung (Versorgungsnachweis)
- Kriterium: Ausbaufrist: Erschließung innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsunterzeichnung
- Kriterium: Vertragslaufzeit: mind. 7 Jahre
- Kriterium: Angebotene Zugangsdienste
- Kriterium: FTTH-Plan: Darstellung der Weiterentwicklung zu FTTH-Netz
- Kriterium: Förderbedingungen GIS
- Kriterium: Kennzahlen der Bundesfördergeber: Bereitstellung von Kennzahlen zum Ausbaugebiet
- Kriterium: Förderbedingungen Bund
- Kriterium: VULA
- Kriterium: Mitnutzung vorhandener Infrastruktur: Mitgenutze Strecke entsprechen mindestens 5 % der Gesamtstrecke
- Kriterium: Innovative Verlegetechnik: Mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken werden durch innovative Verlegetechnik ermöglicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie diese Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages– schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.