Planungsleistungen — Überleitung TS Neunzehnhain1 zu TS Einsiedel Sanierung Betonkanalstrecke Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2020-54
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen — Überleitung TS Neunzehnhain1 zu TS Einsiedel Sanierung Betonkanalstrecke
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist Unterhaltungslastträger der Rohwasserüberleitung zwischen der Talsperre Neunzehnhain I zur Talsperre Einsiedel. Diese Überleitung besteht zwischen den Schächten L und K aus einem Betonkanal der sanierungsbedürftig ist. Da beide Talsperren für die Trinkwasserversorgung der Stadt Chemnitz essentiell sind und diese über den Rohwasserüberleitstollen hydraulisch verbunden sind, ist die Überleitung zwischen den beiden Talsperren von großer Bedeutung. Als wichtige Leitung des Talsperrenverbundsystems „Mittleres Erzgebirge“ ist die Überleitung auch ständig (auch bauzeitlich) zu gewährleisten. Ziel ist nach bisheriger Abstimmung, den ca. 1 235 m langen Betonkanal zu sanieren.
Der Überleitungskanal (Betonkanal) verläuft zwischen Schacht L und Schacht K über eine Strecke von 1 234,4 m (Stationierung 2 662,5 m bis 3 896 m). Er verbindet die beiden TS Neunzehnhain I und TS Einsiedel.
Ziel der zu planenden Maßnahmen ist die Grundsanierung des Überleitungskanals unter temporären Erhalt eines maximalen Durchflusses von 1 m3/s und der Gewährleistung der Qualität des Wassers als Trinkwasser auch während der Sanierungsarbeiten.
Krumhermersdorf
DEUTSCHLAND
Der Überleitungskanal (Betonkanal) verläuft zwischen Schacht L und Schacht K über eine Strecke von 1 234,4 m (Stationierung 2662,5 m bis 3896 m). Er verbindet die beiden TS Neunzehnhain I und TS Einsiedel.
Ziel der zu planenden Maßnahmen ist die Grundsanierung des Überleitungskanals unter temporären Erhalt eines maximalen Durchflusses von 1 m3/s und der Gewährleistung der Qualität des Wassers als Trinkwasser auch während der Sanierungsarbeiten.
Für die Realisierung der benannten Maßnahmen werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem.§43 HOAI 2013, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Tragwerksplanung gemäߧ 51 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Erstellung einer Aufgabenstellung für die Planung der Objekte der Technischen Ausrüstung durch einen Fachplaner gemäß § 55 HOAI übertragen.
Die LTV beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung sowie der Leistungsphasen 3 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzung sind Genehmigungs- und Finanzierungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Nach Abschluss der LP 2 ist in Abstimmung mit dem AG ein Konzept zur Abarbeitung der einzelnen Projektelemente in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten zu erstellen. Als Voraussetzung für die Erstellung eines entsprechenden Finanzierungsplanes sind die Kostenschätzung und später die Kostenberechnung jeweils in den Projektelementen auszuweisen.
Besondere Leistungen:
Für die Baugrundhauptuntersuchung ist mit der Erarbeitung der LP 2 eine Aufgabenstellung zu erarbeiten sowie für die erforderlichen gewerblichen Leistungen ein Leistungsverzeichnis aufzustellen. Nach Vorliegen der Angebote sind diese zu prüfen, fachlich zu bewerten und jeweils ein Vergabevorschlag zu erarbeiten.
Neben der Erkundung des Baugrundes sind abfallrechtliche Belange entsprechen dem Erfordernis mit zu untersuchen zu lassen.
Die Aufgabenstellung für die Fachplanung EMSR ist in Zusammenarbeit mit dem AG zusammenzustellen. Zur inhaltlichen Trennung der Planungsaufgabe wird die Projektgrenze für Leistungen der technischen Ausrüstung und der Objektplanung am Pumpensumpf des Ausleitungsbauwerkes festgelegt. Die Objektplanung befasst sich demnach nur mit einer Ausleitung aus und Einleitung in den Bestand, sowie einer Trasse, auf welcher eine Druckleitung errichtet werden soll. Die Hebeanlage, die in die Druckrohrleitung einleitet, sowie alle damit zusammenhängenden Belange werden separat vom Fachplaner Technische Ausrüstung ausgearbeitet.
Sämtliche Vermessungsleistungen werden von Seiten der LTV vorab festgelegtem Umfang separat beauftragt. Diese sind abgesehen von eventuell notwendigen Zuarbeiten nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Nach Abschluss der LP 2 und Festlegung der Vorzugsvariante ist der genaue Umgriff für die Entwurfsvermessung festzulegen sowie die erforderlichen Vermessungsdetails für die weiteren Planungen zu definieren. Auf dieser Grundlage erfolgt die Weiterbeauftragung des Vermessers durch den AG.
Nach Abschluss der LP 2 und einvernehmlicher Festlegung der weiteren zu verfolgenden Vorzugsvariante ist die Unterlage für den Antrag auf UVP-Vorprüfung (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) zu erstellen, einschließlich der Bewertung der Einflüsse auf die einzelnen Schutzgüter.
Die Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls dient der zuständigen Fachbehörde als Grundlage zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG (Fassung 8.9.2017). Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sind zusätzliche Erhebungen/Kartierungen i.d.R. nicht vorgesehen. Sind solche aus fach planerischer Sicht erforderlich, sind sie zu begründen und als besondere Leistungen anzubieten.
Der AN hat eigenverantwortlich die Betrachtungstiefe für die einzelnen Schutzgüter festzulegen und vor dem AG und ggf. zuständigen Behörde zu vertreten. Zu beachten ist jedoch, dass alle Aspekte den Charakter einer überschlägigen und summarischen Prüfung aufweisen und nicht weitere Prüfungsschritte vorwegnehmen sollten.
Über sämtliche Planungsobjekte ist eine zusammengefasste Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der LP 3 gemäß zu erstellen.
Mit der Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-, gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Die Gefährdungsbeurteilung ist durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zuständigen Betreiber zu führen. Es soll so eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden, aus der in konkreter Weise die Reinigung, Inspektion usw. entnommen werden können.
Mit Abschluss der Leistungsphase 8 ist über die Grundleistungen der HOAI hinausgehend eine auf der Bestandsdokumentation basierende Zusammenstellung weiterer Unterlagen zu liefern, die in einer Übergabe/Übernahme-Checkliste während der Planung festgelegt werden.
Für die Realisierung der benannten Maßnahmen werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem.§43 HOAI 2013, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Tragwerksplanung gemäߧ 51 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Erstellung einer Aufgabenstellung für die Planung der Objekte der Technischen Ausrüstung durch einen Fachplaner gemäß § 55 HOAI übertragen.
Die LTV beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung sowie der Leistungsphasen 3 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzung sind Genehmigungs- und Finanzierungsfähigkeit. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Der AG behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre- davon auch im Fachgebiet Rohrleitungsbau- anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o. g. Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Siehe Vergabeunterlagen:
a) Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf die ausgeschriebenen Fachbereiche Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.
b) Angabe der Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung, des stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Benennung der Projektteammitglieder und ihrer beruflichen Befähigung.
c) Referenzen:
— Der Projektleiter und sein Stellvertreter sind Dipl.-Ing. oder Master (Bauingenieurwesen oder vergleichbar).
— Zu wertende Referenzen sind Maßnahmen, die bereits abgeschlossen sind bzw. abgeschlossen sein werden bis zur Vergabe dieser Planungsleistung (Stichtag 1.10.2020).
— Es werden nur Referenzen mit einer Umsetzung ab dem Stichtag 1.1.2010 zur Wertung zugelassen.
— Die Referenzmaßnahmen beinhalten eine Planungsaufgabe des Rohrleitungsbaues auf eine Länge von mindestens 400 Metern mit einem Mindestrohrdurchmesser von DN800.
— Es soll mindestens eine Referenz des Projektleiters oder Stellvertreters eingebracht werden, in der eine geplante Rohrleitung als Druckrohrleitung ausgebildet wurde.
— Es soll mindestens eine Referenz des Projektleiters oder Stellvertreters eingebracht werden, in der eine geplante Rohrleitung als Freispiegelleitung ausgebildet wurde,
— Der Projektleiter soll mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen können.
— Es können weitere Referenzen des Bieters gemäß oben genannten Kriterien angefügt werden.
— Die Referenzen für den PL und den stellv. PL können aus den gleichen Projekten vorgelegt werden, sofern beide Personen im Fachgebiet Rohrleitungsbau tätig gewesen sind.
— Für jede erforderliche Referenz ist ein separates Formblatt „Deckblatt für Referenzen" und vollständig ausgefüllt mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfanges, des Bearbeitungszeitraumes und des Bauzeitraumes, sowie den entsprechenden Ansprechpartner für die Referenzen, zu verwenden.
Bauingenieur oder gleichwertig, Nachweis durch Studienabschluss Diplom oder gleichwertig für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter im Studiengang Bauingenieurwesen oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Rauenstein 6A, 09514 Pockau — Lengefeld
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.