Planung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung Entwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: VE01_Ingenieurbauwerk und Tragwerk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Alsleben
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06425
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.alsleben-saale-online.de/de/
Postanschrift: Turmschanzenstraße 26
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung Entwässerung
Durch die topografischen Verhältnisse und das zugehörige Einzugsgebiet sind die Thomas-Müntzer-Siedlung und andere Bereiche von Alsleben („Verfahrensgebiet“ Alsleben) von Vernässungen durch Schichtenwasser und unkontrolliert ablaufendem Niederschlagswasser stark betroffen. Insbesondere bei Starkniederschlägen und hohen Grundwasserständen ist eine schadlose Ableitung der Wassermengen nicht möglich, sodass es hier in der Vergangenheit wiederholt zu entsprechenden Schäden kam.
Zur Vermeidung bzw. Minderung von Schäden durch Überflutungen und Vernässungserscheinungen hat die Stadt Alsleben auf der Grundlage verschiedener vorhandener ingenieurtechnischer Untersuchungen eine gesamtheitliche Planungskonzeption (Vorplanung) erstellen lassen. Im Ergebnis dieser Vorplanung wurde eine Vorzugsvariante herausgearbeitet, mit der eine effektive und verhältnismäßig kostengünstige Ableitung der Wassermengen bis zur Vorflut möglich ist. Auf der Grundlage der Vorzugsvariante der vorhandenen Vorplanung soll nun eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet werden.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
— Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 43 HOAI;
— Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 51 HOAI.
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) und Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Entsprechend dieser Grundlagen sind für die Planung des Ingenieurbauwerks Honorarzone III und für die Tragwerksplanung Honorarzone II zugeordnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Satz 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Deckungssummen:
— für Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
— für sonstige Schäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
— jeweils 2-fach maximiert.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Satz 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre mindestens 4 beträgt. Bei Bietergemeinschaften zählt die Summe der Beschäftigten aller Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal der per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3. genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.