Lieferung von Auftausalz 2020/2021 und 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Z.20-0030
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB RHEINLAND-PFALZ
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-1777
Fax: +49 261 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Auftausalz 2020/2021 und 2021/2022
Beschaffung und Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2020/2021 und 2021/2022 im Amtsbereich des LBM Rheinland-Pfalz – Gesamtmenge 74 300 Tonnen – unterteilt in 18 Lose.
LBM Bad Kreuznach
56068 Koblenz
— Lieferung 10 500 Tonnen;
— Einlagerung 10 500 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Cochem-Koblenz
56068 Koblenz
— Lieferung 8 000 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz
LBM Diez
56068 Koblenz
— Lieferung 7 000 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz
LBM Gerolstein
56068 Koblenz
— Lieferung 9 300 Tonnen Auftausalz.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz
LBM Trier
56068 Koblenz
— Lieferung 5 400 Tonnen;
— Einlagerung 5 400 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Kaiserslautern
56068 Koblenz
— Lieferung 2 900 Tonnen;
— Einlagerung 1 500 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Speyer
56068 Koblenz
— Lieferung 2 300 Tonnen;
— Einlagerung 2 300 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Worms
56068 Koblenz
— Lieferung 2 400 Tonnen;
— Einlagerung 1 800 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
ABA Nord
56068 Koblenz
— Lieferung 9 000 Tonnen;
— Einlagerung 9 000 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
ABA Süd
56068 Koblenz
— Lieferung 7 500 Tonnen;
— Einlagerung 7 500 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
ABA Nord SILO
56068 Koblenz
3 000 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
ABA Süd SILO
56068 Koblenz
Lieferung 3 300 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Cochem-Koblenz SILO
56068 Koblenz
Lieferung 900 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Gerolstein SILO
56068 Koblenz
Lieferung 400 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Trier SILO
56068 Koblenz
Lieferung 200 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Kaiserslautern SILO
56068 Koblenz
Lieferung 300 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Diez SILO
56068 Koblenz
Lieferung 400 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
ABA Süd 2
56068 Koblenz
— Lieferung 1 500 Tonnen;
— Einlagerung 1 500 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2022) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2023).
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die „Eigenerklärung zur Eigung“ ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
— das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html);
— die Eintragung in das Berufsregister;
— die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Insolvenzverfahren und Liquidation.
Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist die „Eigenerklärung zur Eigung“ ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
b) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
c) Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
d) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens / Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
e) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
f) Muster, Beschreibungen der zu liefernden Güter und Vorlage von Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen (Vorlage von Nachweisen (Analyseprotokollen) eines zertifizierten Prüflabors)
Mit dem Angebot sind Analyseprotokolle vorzulegen, die die in der Produktbeschreibung aufgeführten Angaben, zu NaCl-Gehalt, Sulfat-Gehalt, Feuchte, Antibackmittel, Siebanalyse, Anteil unlöslicher Bestandteile und Gehalten an Schwermetallen enthalten und belegen.
Die Analysen sind nach den Vorgaben DIN EN 16811-1, Winterdienstausrüstung und -produkte – Tauende Streustoffe – Teil 1: Natriumchlorid – Anforderungen und Prüfmethoden (mit Nationalen Anhängen NA und NB) durchzuführen.
— Ergebnis der Bestimmung der Rieselfähigkeit.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist eine Probe des angebotenen Auftausalzes vorzulegen.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind ergänzend zu den unter c) und d) genannten Angaben Ursprungszeugnisse, Nachweise über Produktionsmengen der Gewinnungsstätte, Verlade-, Lager- und Transportkapazitäten über Hänger-, Kipp-, und Silozüge vorzulegen. Insbesondere muss eine Lieferung innerhalb der geforderten Fristen sichergestellt sein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYE2
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-0
Fax: +49 261 / [removed]
Internet-Adresse: https://www.lbm.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-0
Fax: +49 261 / [removed]
Internet-Adresse: https://www.lbm.rlp.de