Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des AZV Wipper-Schlenze Referenznummer der Bekanntmachung: 03/06/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sanderslebener Straße 40
Ort: Hettstedt
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-wipper-schlenze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des AZV Wipper-Schlenze
Technische Betriebsführung der Abwasseranlagen des AZV Wipper-Schlenze.
AZV Wipper-Schlenze
Sanderslebener Straße 40
06333 Hettstedt
Zum Umfang der zu betreibenden Anlagen der Abwasserentsorgung gehören sämtliche Bauwerke und maschinellen sowie elektrotechnischen Einrichtungen, die für die Abwasserableitung, -behandlung, Schlammbehandlung sowie für die Abwasser-, Schlamm- und Reststoffentsorgung erforderlich sind. Der Betriebsführer stellt den nachhaltigen Erhalt der Anlagen sowie deren Wartung und Pflege sicher.
Zum Umfang der Anlagen der Abwassersammlung, -ableitung und -behandlung gehören:
— Kanäle (Mischwasser und Schmutzwasserkanäle) und Gräben;
— Druckrohrleitungen mit Be- und Entlüftungs- sowie Schieberschächten;
— Hauptpumpwerke einschließlich der dazu notwendigen Druckrohrleitungen und der Druckentwässerungssysteme;
— Grundstücksanschlüsse (Leitungen vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze bzw. sofern vorhanden, zum Hausanschlussschacht);
— Sonderbauwerke, wie z. B. Düker und Auslaufbauwerke;
— und maschinelle sowie elektrotechnische Einrichtungen, die dem Abwassertransport dienen.
Zum Umfang der Anlagen der Abwasserbehandlung gehören:
— Kläranlage Hettstedt;
— Kläranlage Freist;
— Kläranlage Vatterode;
— Kläranlage Klostermansfeld;
— Kläranlage Biesenrode;
— und Kläranlage Ritzgerode.
Der Betriebsführer übernimmt alle Leistungen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen erforderlich sind und im Detail in der Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben sind. Dies sind insbesondere die folgenden Leistungen:
— Informationspflicht;
— Anlagenüberwachung;
— Anlagensteuerung;
— Anlagenerhaltung und -instandhaltung;
— Betrieb der Anlagen;
— Technische Datenverwaltung;
— Örtliche Präsenz/Störungsbereitschaft/Havarie;
— Kaufmännische Betriebsführungsaufgaben/technische Verwaltung.
Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre (bis 31.1.2031)
Zu II.2.5 Zuschlagskriterien
Wertung der Angebote:
1. Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschluss-/Mindestanforderungen
2. Prüfung anhand der Wertungskriterien (Zuschlagskriterien)
a) Angebotspreis
Das sich aus dem Angebotspreis ergebende Betriebsführungsentgelt geht in die wirtschaftliche Wertung mit einem Gewichtungsfaktor von 700 ein. Das Betriebsführungsentgelt (netto) setzt sich aus den angebotenen Entgelten (vgl. § 32 Abs.3 Betriebsführungsvertrag) zusammen. Für die Ermittlung des Betriebsführungsentgeltes zur Wertung werden für die Leistungsentgelte die IST-Mengen aus dem Jahr 2019 angesetzt. (vgl. Abschnitt 5.2 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien und Preisblatt)
Das Betriebsführungsentgelt (netto) kann gemäß § 33 Abs. 2 und 3 Betriebsführungsvertrag nach 3 Jahren Vertragslaufzeit erstmalig angepasst werden. Die Faktoren in den dafür heranzuziehenden Preisgleitklauseln sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben (zur Ermittlung vgl. § 33 Abs. 3 Betriebsführungsvertrag und Preisblatt) und auf eine Stelle nach dem Komma anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Faktoren je anzuwendender Formel in Summe 1,0 ergeben. Dabei steht der Faktor a für den jeweils fixen, unveränderlichen Teil und die Faktoren b, c und d für die jeweils variablen, durch Indizes beeinflussten, Anteile der Preisgleitung.
Das Betriebsführungsentgelt (netto) zur Wertung [€/a] wird wie folgt ermittelt:
1. Die ersten 3 Jahre der Vertragslaufzeit werden fix mit den angebotenen Entgelten angesetzt (vgl. § 33 Abs. 2 Betriebsführungsvertrag)
2. Die vom Bieter angebotenen Entgelte und Faktoren der Preisgleitklauseln werden in die jeweils anzuwendende Preisgleitklausel eingesetzt.
3. Die Indizes „Neu" werden mit dem Jahresdurchschnitt von 2019 angesetzt, die Indizes „0" mit dem Durchschnitt der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (zur Definition der Indizes vgl. § 33 Abs. 3 Betriebsführungsvertrag) und in die entsprechenden Preisgleitklauseln eingesetzt.
4. Die Entgelte für die Jahre 4 bis 10 der Vertragslaufzeit werden dynamisch anhand der Preisgleitklauseln gemäß den vorstehenden Erläuterungen berechnet. Es wird für die Wertungspreisermittlung nur eine Preisanpassung vorgenommen.
5. Die Wertungspreise Gesamt für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren ergeben sich aus den Wertungspreisen für 3 Jahre ohne Preisgleitung und den Wertungspreisen für 7 Jahre mit einer in Jahr 4 durchgeführten Preisgleitung. Alle Wertungspreise Gesamt werden addiert und bilden die Wertungssumme, welche in die Angebotswertung (Preis) eingeht.
Das niedrigste angebotene Betriebsführungsentgelt zur Wertung (netto) erhält die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Die Angebote mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises und teurer erhalten 0 Punkte. Die Punktzahl für dazwischen liegende Betriebsführungsentgelte zur Wertung wird entsprechend durch Interpolation ermittelt, auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet und mit dem Gewichtungsfaktor 700 multipliziert.
b) Personal des Bieters
Die Bieter haben mit dem Angebot Angaben zu Qualifikation und Berufserfahrung des an den technischen Anlagen des Auftraggebers eingesetzten Personals zu machen, welche mit einem Gewichtungsfaktor von 75 in die wirtschaftliche Wertung eingehen. (vgl. Abschnitt 5.3 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien)
Bewertung:
— 100 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 5 Jahren = 5 Punkte;
— Mindestens 80 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 4 Jahren = 4 Punkte;
— Mindestens 60 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 3 Jahren = 3 Punkte;
— Mindestens 40 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von 2 Jahren = 2 Punkte;
— Mindestens 20 % der Mitarbeiter mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung im Bereich bzw. mit der Zusatzqualifikation Ver- und Entsorger oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die für die vorgesehenen Aufgaben befähigen und einer Berufserfahrung von einem Jahr = 1 Punkt.
Wertungsbeispiel:
Alle an den Anlagen des Auftraggebers eingesetzte Mitarbeiter verfügen über den geforderten Abschluss. 60 % der Mitarbeiter haben eine Berufserfahrung von 5 Jahren und 40 % haben eine Berufserfahrung von 4 Jahren.
Der Bieter erhält 4 Punkte. Für eine Wertung mit 5 Punkten fehlt die Erfüllung der 2. Bedingung, dass alle Mitarbeiter mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben. Für die Wertung mit 4 Punkten erfüllt der Bieter beide Bedingungen.
Die erreichte Punktezahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 75 multipliziert.
c) Konzepte des Bieters
Der Bieter hat zu dem Angebot gesondert 3 Konzepte (Personalkonzept, Störfall- und Havariekonzept und Konzept zur Klärschlammentsorgung und P-Recycling) beizulegen, welche jedes für sich mit einem Gewichtungsfaktor von 75 und in Summe mit einem Gewichtungsfaktor von 225 in die wirtschaftliche Wertung eingehen. (vgl. Abschnitt 5.3 der Angebotsbedingungen/Wertungskriterien)
Für die qualitativen Zuschlagskriterien gilt, dass diese mit maximal 5 und minimal 1 Punkt bewertet werden. Die Höchstpunktzahl repräsentiert hierbei die maximale Erfüllung des Zuschlagkriteriums. Ein Punkt repräsentiert grundsätzlich eine Erfüllung im noch ausreichenden Maß.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen oder alternativ: Einheitliche Europäische Erklärung;
— Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht, Allgemeine Haftpflicht, Gewässerschadenshaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Kfz-Haftpflicht) in folgender Höhe: mindestens 5 Mio. EUR für Sach-, Personen und Vermögensschäden.
Weitere Details zu den wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten sind den Angebotsbedingungen zu entnehmen.
— drei Referenzen über die technische Betriebsführung von Abwasserbeseitigungsanlagen in vergleichbarem Umfang mit einer Mindestdauer von 5 Jahren innerhalb der vergangenen 15 Jahre.
— Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare interne Organisation und Dokumentation seiner Aufbau- und Ablauforganisation zur Qualitätssicherung.
— Projektleitung mit einem Abschluss der Fachrichtungen Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Wasserwirtschaft oder vergleichbare Fachrichtungen sowie eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren.
— stellvertretende Projektleitung mit einen Abschluss der Fachrichtungen Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Wasserwirtschaft oder vergleichbare Fachrichtungen sowie eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.
Weitere Details zu den technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten sind den Angebotsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei erforderlich werdenden Bindefristverlängerungen werden diejenigen Angebote ausgeschlossen, deren Bieter auf Verlangen der Bindefristverlängerung nicht ausdrücklich zustimmen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Ort: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3464 / 535-0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.mansfeldsuedharz.de
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Ort: Sangerhausen
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Telefon: +49 3464 / 535-0
Fax: [gelöscht]0