Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Philipp-Fauth-Straße 11
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-bad-duerkheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen für gewerbliche Kunden).
Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden Versorgung der Gewerbestandorte mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten im zur Ausschreibung gekommenen Fördergebiet. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s (symmetrisch im Up- und Download) zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am Hausanschluss).
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Landkreis Bad Dürkheim
— Verbandsgemeinde Leiningerland.
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018. Es liegen hierzu bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 6.4.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten aufgeführten Gebietsloseinteilung.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o. g. Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.
Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
— Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim;
— Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand;
— Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
— Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom 03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
— Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften" ("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes" ("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,
— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)
— Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
— Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
— Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option einer Mittelanforderung"
— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus der
— Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 (Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Landkreis Bad Dürkheim
— Verbandsgemeinde Freinsheim -
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018. Es liegen hierzu bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 06.04.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten aufgeführten Gebietsloseinteilung.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.
Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
— Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim
— Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand
— Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
— Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom 03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
— Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften" ("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes" ("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,
— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)
— Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
— Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
— Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option einer Mittelanforderung"
— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus der
— Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 (Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbestandorten des Landkreises Bad Dürkheim auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Landkreis Bad Dürkheim
— Stadt Bad Dürkheim -
Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen für Gewerbestandorte mit Fördermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018. Es liegen hierzu bereits drei Zuwendungsbescheide des Bundes in vorläufiger Höhe vom 06.04.2020 vor. Die Zuwendungsbescheide entsprechen der unten aufgeführten Gebietsloseinteilung.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g. Förderrichtlinie für Haushalte und Institutionen befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung.
Bei der aktuellen Ausschreibung handelt es sich im weitere Fördergebiete, die sich auf das Kreisgebiet wie folgt verteilen:
— Los 1 (Leiningerland): Etwa 69 Teilnehmer in 11 Kommunen, unter anderem in Dirmstein, Hettenleidelheim und Quirnheim
— Los 2 (Freinsheim): Etwa 36 Teilnehmer in den Kommunen Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand
— Los 3 (Bad Dürkheim): Etwa 114 Teilnehmer in Bad Dürkheim
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich mit dem ersten Angebot bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird.
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Ausschreibungsverfahren verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel - gleich aus welchem Grund - nicht abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
— Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 1. Novelle vom 03.07.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018,
— Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften" ("ANBest-Gk"), Stand 04.11.2016,
— Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ("ANBest-P"), Stand 13.06.2018,
— Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes" ("BNBest-Breitband"), Stand 01.07.2019,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018,
— Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1. vom 02.04.2019,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018,
— Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand: 12.09.2018)
— Dokument "Hinweis zu Vorleistungspreisen",
— Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen", Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
— Merkblatt "Zwischennachweis - Infrastrukturmaßnahmen - mit der Option einer Mittelanforderung"
— Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des Landes Rheinland-Pfalz zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus der
— Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur von Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 (Verwaltungsvorschrift: 45 213-0:39BP)
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Bad Dürkheim behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat. Das heißt bspw., liegt ein Bieter in Los 1 auf Platz 1, in Los 2 aber z. B. auf Platz 2, kann der Landkreis an den Bieter dennoch die Konzession über beide Lose vergeben, wenn er, über beide Lose zusammengerechnet, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
— Sofern beabsichtigt: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen;
— Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. VI.3);
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
— Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt;
— Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind;
— Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
— Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und des SchwarzarbG vorliegen;
— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die Leistungen betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen für gewerbliche Kunden). Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen;
— Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,0 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2,00 Mio. EUR;
— Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird;
— Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen für gewerbliche Kunden). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Angabe der erforderlichen Information und Dokumente:
— tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen für gewerbliche Kunden), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen für gewerbliche Kunden) unter Angabe der dadurch erschlossenen Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als 4 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen;
— tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen, in den vergangenen 4 Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen;
— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
— Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens abgeschlossene Referenzprojekte in den vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend für gewerbliche Kunden – Eigenausbau oder gefördert), mit einem Volumen von insgesamt mindestens 100 erschlossenen Anschlussnehmern (gewerbliche Kunden);
— Die Vergabestelle fordert als weitere vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens 2 öffentlich geförderte Breitbandprojekte in den vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (nicht zwingend gewerbliche Kunden). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nachweis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
Vgl. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle führt ein europaweites Verhandlungsverfahren durch und bittet Interessierte sogleich um die Abgabe eines ersten inhaltlichen Angebotes. Bitte berücksichtigen Sie diesen Hinweis zwingend!
Das erste Angebot ist elektronisch über www.auftragsboerse.de einzureichen. Die postalische Übersendung oder die Übersendung per E-Mail wahrt die Angebotsfrist nicht. Auch inhaltliche Nachfragen zum Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform an die Vergabestelle.
Bitte fügen Sie dem ersten Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise bei. Es findet eine elektronische Vergabe statt. Sofern in den Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus. Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird.
Nach § 12 Abs. 1 der einschlägigen Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) darf der Konzessionsgeber das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen frei gestalten. Die Vergabestelle hat sich daher dazu entschlossen, keinen gesonderten Teilnahmewettbewerb zur ausschließlichen Prüfung der Eignung voranzustellen, sondern sogleich ein erstes Angebot einschließlich der in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen von den Interessierten abzufordern.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote sowie für die Verfahrensteilnahme. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Angebote auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bietern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) zur Eignung erfüllen. Bieter, die diese nicht erfüllen, scheiden aus; die Angebote dieser Bieter werden mithin inhaltlich nicht weiter berücksichtigt.
Bei Bietern, welche die aufgeführten Mindeststandards zur Eignung erfüllen, findet eine erste inhaltliche Erstauswertung der Angebote anhand der in der Leistungsbeschreibung befindlichen Zuschlagsmatrix statt. Sofern es mehr als drei Angebote geben sollte, werden nur die auf den Plätzen 1-3 liegenden Angebote weiter berücksichtigt. Diese Bieter werden in der Verhandlungsphase weiter berücksichtigt und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird die Vergabestelle die Bieter zur Abgabe finaler (letztverbindlicher) Angebote auffordern. Die Endauswertung der finalen Angebote findet wiederum gem. Zuschlagsmatrix unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung statt (Wertung der Angebote).
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
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Ort: Mainz
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