Rahmenvertrag zum Jahreskatalog für Reparaturarbeiten an den Anlagen der Abwasserableitung im Gebiet der LH Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: EBE-502 012
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Riedfeld 26
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://entwaesserungsbetrieb.erfurt.de/
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Jahreskatalog für Reparaturarbeiten an den Anlagen der Abwasserableitung im Gebiet der LH Erfurt
Gegenstand der zu schließenden Rahmenverträge sind Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, bauliche Maßnahmen zur Havariebeseitigung, partielle Erneuerungsmaßmahmen an den öffentlichen Anlagen der Abwasserableitung (Kanalhaltungen, Anschlusskanäle, Schachtbauwerke, Ingenieurbauwerke) sowie die satzungsgerechte Herstellung von Anschlusskanälen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Bestandteile von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (z. B. Anschlussleitungen, Grundleitungen, Anschlussschächte) sind nicht Vertragsgegenstand.
Erfurt
DEUTSCHLAND
Gegenstand der zu schließenden Rahmenverträge sind Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, bauliche Maßnahmen zur Havariebeseitigung, partielle Erneuerungsmaßmahmen an den öffentlichen Anlagen der Abwasserableitung (Kanalhaltungen, Anschlusskanäle, Schachtbauwerke, Ingenieurbauwerke) sowie die satzungsgerechte Herstellung von Anschlusskanälen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Bestandteile von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (z. B. Anschlussleitungen, Grundleitungen, Anschlussschächte) sind nicht Vertragsgegenstand.
Leistungsorte sind die Abwasseranlagen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen und Nebenanlagen innerhalb der Landeshauptstadt Erfurt. Art, Umfang und Häufigkeit der
Einsätze können vor Auftragserteilung nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus plötzlichen Havarieereignissen, kurzfristig durchgeführten Kanalzustandsbewertungen, mitwirkungsbedingten Reparaturleistungen sowie zur Abwendung von Folgeschäden.
Es ist beabsichtigt, jeweilige Rahmenvereinbarungen mit mehreren Bietern abzuschließen. Die Auswahl des Unternehmens für die jeweilige Einzelbeauftragung erfolgt in einem rollierenden System ohne erneute Vergabeverfahren (§ 4a EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A).
Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Verfahrens Rahmenvereinbarungen mit mehreren Bewerbern schließen (§ 4a EU Abs. 4 VOB/A), da erfahrungsgemäß der Gesamtumfang der Leistungen pro Jahe sowie die Anforderungen an die Verfügbarkeit im Havariefall nicht von einem einzelnen Unternehmen bewerkstelligt werden können. Die angegebene Mindestzahl entspricht den Erfahrungswerten der Vergabestelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung erfolgt im Falle der Präqualifikation des Teilnehmers durch Angabe des Präqualifikationsverzeichnisses sowie der PQ-Nummer, andernfalls durch
Angabe der Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124. Ferner ist eine Referenzliste zu übergeben.
Durch den Teilnehmer sind die von der Gütegemeinschaft „Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V.“ (Güteschutz Kanalbau e. V.)
Herausgegebenen Anforderungen zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 für die Ausführungsbereiche AK1, AK2 oder AK3 zu erfüllen und nachzuweisen bzw. der Nachweis einer qualifizierten Fremdüberwachung nach den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartel 2024
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Teilnehmer/Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).