Los 01 Objektplanung Neubau Grundschule Veilsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-01-2020-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wiesenstraße 18
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3685 / 445-516
Fax: +49 3685 / 445-501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 01 Objektplanung Neubau Grundschule Veilsdorf
Objektplanung „Neubau Grundschule Veilsdorf"
Architektenleistungen für den Neubau eines Schulgebäudes in 98669 Veilsdorf, Schackendorfer Straße 254.
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Objektplanung (Gebäude) für den Neubau einer Grundschule in der Gemeinde Veilsdorf im Landkreis Hildburghausen ab Leistungsphase (LPH) 4 nach § 34 HOAI.
Zweck der Baumaßnahme ist der Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule mit Außenanlagen, die mit bis zu 110 Schülern genutzt werden soll. Das Schulgebäude mit 6 Klassenräumen wird als eingeschossiger Flachbau errichtet. Das Schulgebäude wird in massiver Bauweise errichtet. Das Vorhaben wird staatlich gefördert. Der AN hat seine Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der Förderbedingungen und -auflagen zu erbringen. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor und ist nach fachlicher Überprüfung durch den AN Grundlage der weiteren Planungsleistungen.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
1. Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung maximal 35 Punkte (insgesamt maximal 105 Punkte füralle vorgelegten Referenzen) erreicht werden:
Honorarzone III oder höher: 5 Punkte
Honorarzone II: 2 Punkte
Neubau: 4 Punkte
Erweiterung/Umbau/Sanierung: 2 Punkte
— Leistungsphase 4: 1 Punkte;
— Leistungsphase 5: 2 Punkte;
— Leistungsphase 6: 1 Punkt;
— Leistungsphase 7: 1 Punkt;
— Leistungsphase 8: 3 Punkte.
Umsetzung eines erhöhten Energiestandards (d. h Unterschreitung der Referenzwerte der EnEV um mehr als20 % des Jahresprimärenergiebedarfes): 6 Punkte
Gebäude mit gekoppeltem Heizungs- und Kühlungssystem 4 Punkte
Geförderte Maßnahme: 5 Punkte
— Baukosten (KG 300 + 400 netto) über 3 Mio.: 3 Punkte;
— Baukosten (KG 300 + 400 netto) 2 Mio. – 3 Mio.: 2 Punkte;
— Baukosten (KG 300 + 400 netto) 1 Mio. – 2 Mio.: 1 Punkt.
2. Anzahl der Architekten und Bauingenieure im Durchschnitt der letzte 3 Jahre und heute
— 2 oder 3: 1 Punkt;
— 4 oder 5: 2 Punkte;
— 6 oder mehr: 3 Punkte.
3. Zertifikat Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (o. glw. Bescheinigung): 2 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen 3 Bewerber aufgefordert, die von den maximal erreichbaren 110 Punkten die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 4 bis 7 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig),
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 64 ThürBO einer für die Leistungserbringung verantwortlichen Person (z. B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer).
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren,
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren,
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers(nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2013 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude), die baufertiggestellt sind. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Art und Nutzung des Gebäudes,
b) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung etc.),
c) Honorarzone,
d) Leistungsumfang,
e) Leistungszeit/Baufertigstellung,
f) Baukosten (KG 300-400 netto),
g) Energetische Anforderungen/Energiesparkonzept,
h) Geförderte Maßnahme,
i) Auftraggeber
B) Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Architekten und Bauingenieuren in den Jahren 2017-2019 und heute, einschließlich Büroinhaber.
C) Bescheinigungen und Zertifikate über Maßnahmen zur Qualitätssicherung
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A): Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte mit Honorarzone III und 1 Referenzprojekt mit Baukosten über 3 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400) vorgelegt werden. Es muss außerdem mindestens einmal die Leistungsphasen 4-8 erbracht worden sein. Das gilt nicht für jede Referenz, sondern für die Summe aller angegeben Referenzen.
Zu B): Es müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre und heute mindestens zwei Architekten angegeben werden können.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablaufder Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).