Supervisionen für speziell beanspruchte Beschäftigte Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-068-EU-HPE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Supervisionen für speziell beanspruchte Beschäftigte
Die BGHM unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Gegenstand der Vergabe ist, in 7 Losen, mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Präventionsbezirk Ost / Bezirksverwaltung Berlin-Dessau
Die BGHM als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ca. 227 000 Betriebe mit etwa 5,4 Millionen Beschäftigten.
Sie unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sie führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Da sich Supervisierende den individuellen Herausforderungen der Betroffenen anpassen, kann in dieser Ausschreibung kein einheitlicher Rahmen der Inhalte geliefert werden.
Gegenstand der Vergabe ist, für 7 regionale Standorte und deren Einzugsgebiete pro Los mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Einzelbeauftragung innerhalb eines Loses erfolgt entsprechend den Handlungsfeldern, der Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Rahmenvertragspartner. Bei gleicher Eignung/Verfügbarkeit/örtlicher Distanz zum Einsatzort entscheidet der Preis.
Je Bieter/in können bis zu 2 Supervisierende im Vergabeverfahren vorgestellt werden.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Als Vertragsbeginn ist der 1. April 2020 angedacht.
Das geschätzte Auftragsvolumen für:
— Kennenlerngespräche;
— individuelle Auftragsklärung;
— Durchführung der Supervision/ Honorar einschließlich Reisekosten;
— Erstellung und Bereitstellung von Supervisionsunterlagen;
— Abstimmungsgespräche während der Laufzeit;
— Rechteübertragung (Urheberrecht, Bildrechte, Veränderungsrecht).
Über eine Laufzeit von 4 Jahren beträgt voraussichtlich:
Für Los 1: ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto jährlich, mithin für 4 Jahre etwa [Betrag gelöscht] EUR, netto
Die jeweiligen Dienstleistungen werden während der Vertragslaufzeit mittels Einzelbeauftragung ausschließlich durch das Sachgebiet Personalentwicklung (SGPEW) der Auftraggeberin beim Auftragnehmer abgerufen.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gew. Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 3 Supervisierenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl im jew. Los erhalten den Zuschlag.
Präventionsbezirk West / Bezirksverwaltung Dortmund / Bezirksverwaltung Köln-Düsseldorf
Die BGHM als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ca. 227 000 Betriebe mit etwa 5,4 Millionen Beschäftigten.
Sie unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sie führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Da sich Supervisierende den individuellen Herausforderungen der Betroffenen anpassen, kann in dieser Ausschreibung kein einheitlicher Rahmen der Inhalte geliefert werden.
Gegenstand der Vergabe ist, für 7 regionale Standorte und deren Einzugsgebiete pro Los mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Einzelbeauftragung innerhalb eines Loses erfolgt entsprechend den Handlungsfeldern, der Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Rahmenvertragspartner. Bei gleicher Eignung/Verfügbarkeit/örtlicher Distanz zum Einsatzort entscheidet der Preis.
Je Bieter/in können bis zu 2 Supervisierende im Vergabeverfahren vorgestellt werden.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Als Vertragsbeginn ist der 1. April 2020 angedacht.
Das geschätzte Auftragsvolumen für:
— Kennenlerngespräche;
— individuelle Auftragsklärung;
— Durchführung der Supervision/ Honorar einschließlich Reisekosten;
— Erstellung und Bereitstellung von Supervisionsunterlagen;
— Abstimmungsgespräche während der Laufzeit;
— Rechteübertragung (Urheberrecht, Bildrechte, Veränderungsrecht).
Über eine Laufzeit von 4 Jahren beträgt voraussichtlich:
Für Los 2: ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto jährlich, mithin für 4 Jahre etwa [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Die jeweiligen Dienstleistungen werden während der Vertragslaufzeit mittels Einzelbeauftragung ausschließlich durch das Sachgebiet Personalentwicklung (SGPEW) der Auftraggeberin beim Auftragnehmer abgerufen.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gew. Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 3 Supervisierenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl im jew. Los erhalten den Zuschlag.
Präventionsbezirk Ost / Bezirksverwaltung Erfurt
Die BGHM als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ca. 227 000 Betriebe mit etwa 5,4 Millionen Beschäftigten.
Sie unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sie führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Da sich Supervisierende den individuellen Herausforderungen der Betroffenen anpassen, kann in dieser Ausschreibung kein einheitlicher Rahmen der Inhalte geliefert werden.
Gegenstand der Vergabe ist, für 7 regionale Standorte und deren Einzugsgebiete pro Los mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Einzelbeauftragung innerhalb eines Loses erfolgt entsprechend den Handlungsfeldern, der Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Rahmenvertragspartner. Bei gleicher Eignung/Verfügbarkeit/örtlicher Distanz zum Einsatzort entscheidet der Preis.
Je Bieter/in können bis zu 2 Supervisierende im Vergabeverfahren vorgestellt werden.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Als Vertragsbeginn ist der 1. April 2020 angedacht.
Das geschätzte Auftragsvolumen für:
— Kennenlerngespräche;
— individuelle Auftragsklärung;
— Durchführung der Supervision/ Honorar einschließlich Reisekosten;
— Erstellung und Bereitstellung von Supervisionsunterlagen;
— Abstimmungsgespräche während der Laufzeit;
— Rechteübertragung (Urheberrecht, Bildrechte, Veränderungsrecht).
Über eine Laufzeit von 4 Jahren beträgt voraussichtlich:
Für Los 3: ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto jährlich, mithin für 4 Jahre etwa [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Die jeweiligen Dienstleistungen werden während der Vertragslaufzeit mittels Einzelbeauftragung ausschließlich durch das Sachgebiet Personalentwicklung (SGPEW) der Auftraggeberin beim Auftragnehmer abgerufen.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gew. Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 3 Supervisierenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl im jew. Los erhalten den Zuschlag.
Präventionsbezirk Nord / Bezirksverwaltung Hamburg-Bremen / Bezirksverwaltung Hannover-Bielefeld
Die BGHM als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ca. 227 000 Betriebe mit etwa 5,4 Millionen Beschäftigten.
Sie unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sie führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Da sich Supervisierende den individuellen Herausforderungen der Betroffenen anpassen, kann in dieser Ausschreibung kein einheitlicher Rahmen der Inhalte geliefert werden.
Gegenstand der Vergabe ist, für 7 regionale Standorte und deren Einzugsgebiete pro Los mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Einzelbeauftragung innerhalb eines Loses erfolgt entsprechend den Handlungsfeldern, der Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Rahmenvertragspartner. Bei gleicher Eignung/Verfügbarkeit/örtlicher Distanz zum Einsatzort entscheidet der Preis.
Je Bieter/in können bis zu 2 Supervisierende im Vergabeverfahren vorgestellt werden.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Als Vertragsbeginn ist der 1. April 2020 angedacht.
Das geschätzte Auftragsvolumen für:
— Kennenlerngespräche;
— individuelle Auftragsklärung;
— Durchführung der Supervision/ Honorar einschließlich Reisekosten;
— Erstellung und Bereitstellung von Supervisionsunterlagen;
— Abstimmungsgespräche während der Laufzeit;
— Rechteübertragung (Urheberrecht, Bildrechte, Veränderungsrecht).
Über eine Laufzeit von 4 Jahren beträgt voraussichtlich:
Für Los 4: ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto jährlich, mithin für 4 Jahre etwa [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Die jeweiligen Dienstleistungen werden während der Vertragslaufzeit mittels Einzelbeauftragung ausschließlich durch das Sachgebiet Personalentwicklung (SGPEW) der Auftraggeberin beim Auftragnehmer abgerufen.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gew. Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 3 Supervisierenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl im jew. Los erhalten den Zuschlag.
Präventionsbezirk Mitte / Bezirksverwaltung Mainz
Die BGHM als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ca. 227 000 Betriebe mit etwa 5,4 Millionen Beschäftigten.
Sie unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sie führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Da sich Supervisierende den individuellen Herausforderungen der Betroffenen anpassen, kann in dieser Ausschreibung kein einheitlicher Rahmen der Inhalte geliefert werden.
Gegenstand der Vergabe ist, für 7 regionale Standorte und deren Einzugsgebiete pro Los mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Einzelbeauftragung innerhalb eines Loses erfolgt entsprechend den Handlungsfeldern, der Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Rahmenvertragspartner. Bei gleicher Eignung/Verfügbarkeit/örtlicher Distanz zum Einsatzort entscheidet der Preis.
Je Bieter/in können bis zu 2 Supervisierende im Vergabeverfahren vorgestellt werden.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Als Vertragsbeginn ist der 1. April 2020 angedacht.
Das geschätzte Auftragsvolumen für:
— Kennenlerngespräche;
— individuelle Auftragsklärung;
— Durchführung der Supervision/ Honorar einschließlich Reisekosten;
— Erstellung und Bereitstellung von Supervisionsunterlagen;
— Abstimmungsgespräche während der Laufzeit
— Rechteübertragung (Urheberrecht, Bildrechte, Veränderungsrecht).
Über eine Laufzeit von 4 Jahren beträgt voraussichtlich:
Für Los 5: ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto jährlich, mithin für 4 Jahre etwa [Betrag gelöscht] EUR, netto
Die jeweiligen Dienstleistungen werden während der Vertragslaufzeit mittels Einzelbeauftragung ausschließlich durch das Sachgebiet Personalentwicklung (SGPEW) der Auftraggeberin beim Auftragnehmer abgerufen.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gew. Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 3 Supervisierenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl im jew. Los erhalten den Zuschlag.
: Präventionsbezirk Südost / Bezirksverwaltung München-Nürnberg
Die BGHM als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ca. 227 000 Betriebe mit etwa 5,4 Millionen Beschäftigten.
Sie unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sie führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Da sich Supervisierende den individuellen Herausforderungen der Betroffenen anpassen, kann in dieser Ausschreibung kein einheitlicher Rahmen der Inhalte geliefert werden.
Gegenstand der Vergabe ist, für 7 regionale Standorte und deren Einzugsgebiete pro Los mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Einzelbeauftragung innerhalb eines Loses erfolgt entsprechend den Handlungsfeldern, der Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Rahmenvertragspartner. Bei gleicher Eignung/Verfügbarkeit/örtlicher Distanz zum Einsatzort entscheidet der Preis.
Je Bieter/in können bis zu 2 Supervisierende im Vergabeverfahren vorgestellt werden.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Als Vertragsbeginn ist der 1. April 2020 angedacht.
Das geschätzte Auftragsvolumen für:
— Kennenlerngespräche;
— individuelle Auftragsklärung;
— Durchführung der Supervision/ Honorar einschließlich Reisekosten;
— Erstellung und Bereitstellung von Supervisionsunterlagen;
— Abstimmungsgespräche während der Laufzeit;
— Rechteübertragung (Urheberrecht, Bildrechte, Veränderungsrecht).
Über eine Laufzeit von 4 Jahren beträgt voraussichtlich:
Für Los 6: ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto jährlich, mithin für 4 Jahre etwa [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Die jeweiligen Dienstleistungen werden während der Vertragslaufzeit mittels Einzelbeauftragung ausschließlich durch das Sachgebiet Personalentwicklung (SGPEW) der Auftraggeberin beim Auftragnehmer abgerufen.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gew. Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 3 Supervisierenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl im jew. Los erhalten den Zuschlag.
Präventionsbezirk Südwest / Bezirksverwaltung Stuttgart
Die BGHM als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ca. 227 000 Betriebe mit etwa 5,4 Millionen Beschäftigten.
Sie unterstützt die Betriebe in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sie führt Unfallermittlungen durch und betreut Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind. Durch diese Tätigkeiten erleben Beschäftigte der BGHM immer wieder besonders belastende Situationen.
Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht möchte die BGHM diese besonders belastete Beschäftigte unterstützen.
Die Beschäftigten erhalten daher zukünftig die Möglichkeit, an individuellen Supervisionen – im Team, ggf. einzeln – teilzunehmen. Supervisionen sollen helfen, psychische Belastungen und Konfliktsituationen zu verarbeiten und die fachliche und persönliche Kompetenz (Persönlichkeitsfunktion) zu stärken.
Hierbei bedarf es einer kompetenten Unterstützung von außen durch qualifizierte Psychotherapeuten.
Da sich Supervisierende den individuellen Herausforderungen der Betroffenen anpassen, kann in dieser Ausschreibung kein einheitlicher Rahmen der Inhalte geliefert werden.
Gegenstand der Vergabe ist, für 7 regionale Standorte und deren Einzugsgebiete pro Los mit jeweils 3 Supervisierenden zur individuellen Durchführung von Supervisionen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Die Einzelbeauftragung innerhalb eines Loses erfolgt entsprechend den Handlungsfeldern, der Eignung und Verfügbarkeit der jeweiligen Rahmenvertragspartner. Bei gleicher Eignung/Verfügbarkeit/örtlicher Distanz zum Einsatzort entscheidet der Preis.
Je Bieter/in können bis zu 2 Supervisierende im Vergabeverfahren vorgestellt werden.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Als Vertragsbeginn ist der 1. April 2020 angedacht.
Das geschätzte Auftragsvolumen für:
— Kennenlerngespräche;
— individuelle Auftragsklärung;
— Durchführung der Supervision/ Honorar einschließlich Reisekosten;
— Erstellung und Bereitstellung von Supervisionsunterlagen;
— Abstimmungsgespräche während der Laufzeit;
— Rechteübertragung (Urheberrecht, Bildrechte, Veränderungsrecht).
Über eine Laufzeit von 4 Jahren beträgt voraussichtlich:
Für Los 7: ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto jährlich, mithin für 4 Jahre etwa [Betrag gelöscht] EUR, netto
Die jeweiligen Dienstleistungen werden während der Vertragslaufzeit mittels Einzelbeauftragung ausschließlich durch das Sachgebiet Personalentwicklung (SGPEW) der Auftraggeberin beim Auftragnehmer abgerufen.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Das veranschlagte Volumen dient lediglich der Orientierung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das angegebene Mengengerüst als Mindestabnahme zu beauftragen bzw. kann dieses überschreiten. Je nach Personalentwicklung bei der Auftraggeberin kann es zu einem Mehr- bzw. Minderbedarf an der Durchführung der Supervisionen kommen. Leistungspflichten der Vertragsparteien entstehen erst aufgrund der Einzelbestellungen, die auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung beruhen und durch die Auftraggeberin ausgelöst werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gew. Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 3 Supervisierenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl im jew. Los erhalten den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Präventionsbezirk Ost / Bezirksverwaltung Berlin-Dessau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Präventionsbezirk West / Bezirksverwaltung Dortmund / Bezirksverwaltung Köln-Düsseldorf
Ort: Hatingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Präventionsbezirk Ost / Bezirksverwaltung Erfurt
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Frau Christine Alder-Bächer wird als Unterauftragnehmerin für Supervisionsleistungen neben Herrn Heinz Bächer in diesem Los beauftragt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Präventionsbezirk Nord / Bezirksverwaltung Hamburg-Bremen / Bezirksverwaltung Hannover-Bielefeld
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Präventionsbezirk Mitte / Bezirksverwaltung Mainz
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Präventionsbezirk Südost / Bezirksverwaltung München-Nürnberg
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Präventionsbezirk Südwest / Bezirksverwaltung Stuttgart
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 5312
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf 10 Kalendertage verkürzt.