Neubau einer Kindertageseinrichtung, Am Schützenplatz 4a, 02625 Bautzen – Los 26 Ausstattung, Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 60.3_2020-0025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fleischmarkt 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3591 / 534-633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertageseinrichtung, Am Schützenplatz 4a, 02625 Bautzen – Los 26 Ausstattung, Möblierung
Neubau einer Kindertageseinrichtung, Am Schützenplatz 4a, 02625 Bautzen;
Los 26 – Ausstattung und Möblierung.
Am Schützenplatz 4a
02625 Bautzen
Lieferung und Montage der Erstausstattung für eine Kindertagestätte.
Dies beinhaltet bewegliches Mobiliar und Ausstattung für Gruppen- und Projekträume, Büroräume, Mehrzweckräume.
Insgesamt ist die Ausstattung für:
— ca. 38 Betreuungsplätze für Krippenkinder;
— ca. 135 Betreuungsplätze für Kindergartenkinder und
— ca. 15 Betreuungsplätze für Hortkinder zu liefern und zu montieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist die „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden:
1. vollständige Unternehmensbezeichnung inklusive vertretungsberechtigte Personen,
2. Berufliche Befähigung: Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. Eintragung Handelsregister,
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
4. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die in Abschnitt III dieser Bekanntmachung ge-nannten Anforderungen erfüllen, sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Eignungskriterien / Mindestanforderungen nur von der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden müssen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist die „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden:
1. Gesamter und spezifischer Jahresumsatz,
2. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung,
3. Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Zu 2. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen, hierzu ist die „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden:
1. Erklärung zu den erforderlichen Arbeitskräften,
2. Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes,
3. Unternehmensbezogene Referenzen: 3 vergleichbare und abgeschlossene Referenzprojekte der angebotenen Parkscheinautomaten der letzten 3 Jahre. Nennung mit mindestens folgende Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner, Art und Menge der ausgeführten Leistung/Beschreibung des Referenzprojektes, Auftragssumme und Ausführungszeitraum,
4. Benennung des vorgesehenen Ansprechpartners während der Vertragsdurchführung und des Stellvertreters.
Zu 3. Referenzangaben: Nennung mit mindestens folgende Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner, Art und Menge der ausgeführten Leistung/Beschreibung des Referenzprojektes, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).