Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für die Sanierung und den Teilneubau Sporthalle Wesenitzsportpark, Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 42/01-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altmarkt 1
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bischofswerda.de
Postanschrift: Könneritzstraße 15
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für die Sanierung und den Teilneubau Sporthalle Wesenitzsportpark, Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt die Sanierung und den Teilneubau der Sporthalle Wesenitzsportpark. Die Maßnahme soll durch Fördermittel und Eigenmittel der Stadt Bischofswerda finanziert werden.
01877 Bischofswerda
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. iV. m. Anlage 10 HOAI 2013, eine Machbarkeitsstudie in Form einer Variantenuntersuchung mit mind. zwei Varianten im Rahmen der Vorplanung zur Entwicklung des Gesamtareals, Optionale- sowie Besondere Leistungen zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich, als Stufe I, die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Der Abruf der Leistungsphasen 4-9 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 4-6; Stufe III Lph 7-8; Stufe IV Lph 9).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2028.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge,
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes,
13. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
14. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2),
15. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
16. Mindestreferenzen A+B gem. Pkt. III.1.3),
17. Bestätigung Qualifikation Projektteam.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %.
Referenzen (Ref.) mit 100 %, davon:
1. Mindestref. A - Objektplanung (OPL) für Neubau öffentliches Gebäude; 30 %, davon:
1.a erbrachte LPH, 15 %,
1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG300+400) in EUR brutto, 15 %;
2. Mindestref. B - OPL für Sanierung Gebäude; 30 % davon:
2.a erbrachte LPH, 15 %,
2.b BWK (KG300+400) in EUR brutto, 15 %;
3. Zusätzliche Ref.; 40 %, davon:
3.a Ref. Z.1: Erfahrungen Verwendung Fördermittel/Zuarbeit FMA u./o. VWN, 8 %,
3.b Ref. Z.2: Erfahrungen mit öffentl. Vergaberecht, 8 %,
3.c Ref. Z.3: OPL Neubau/Sanierung Sporthalle o. Mehrzweckhalle o. vergleichbares Bauwerk, 12 %,
3.d Ref. Z.4: OPL Neubau/Sanierung Versammlungsstätte gem. VStättVO § 1, 12 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt.) können der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich, als Stufe I, die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Der Abruf der Leistungsphasen 4-9 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 4-6; Stufe III Lph 7-8; Stufe IV Lph 9). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag (TA) = Bewerbungsformular ist über die Vergabeplattform in Textform unterschrieben (Ausschlussgrund) fristgerecht elektronisch einzureichen. Teilnahmeanträge, die per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von BG haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, außer Referenzen.
Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
1.) Angaben zur Identität des Bewerbers,
2.) Allgemeine Angaben, Größe des Unternehmens, Rechtsform gem. § 43 (1) VgV; Bestätigung Wirtschaftsteilnehmer gem. § 73 (3) VgV 2016 (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen); Angabe Wirtschaftsteilnehmer gem. §53 (8) VgV 2016 (gewerbliche Schutzrechte),
3.) Art der Bewerbung: Einzelbewerbung o. BG (bei BG gem. § 43 (2) VgV 2016 Eigenerklärung von jedem Mitglied separat vorlegen); bei BG: Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung und bevollmächtigten Vertreter als Anlage (Formblatt) beifügen,
4.) Angaben zu Vertretungsberechtigung des Wirtschaftsteilnehmers,
5.) Angaben zu Nachauftragnehmern gem. § 36 VgV,
6.) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 (1) VgV,
7.) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 (1), § 123 (4) und 124 (1) GWB.
Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) VgV 2016:
1.) Nachweis Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes: Name des Büromitglieds, Vorlage Kopie des Kammereintrages/ der Bauvorlageberechtigung,
2.) Nachweis Eintragung in ein Handelsregister: Vorlage Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1.) Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV, soweit sie die Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in EUR brutto): Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §34 ff. HOAI für die Jahre 2017, 2018 und 2019; Bei Bewerbergemeinschaften werden die jeweiligen durchschnittlichen Jahresumsätze je Fachbereich addiert.
2.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV; Vorlage Kopie der Versicherungspolice; Nachweis nicht älter als zwölf Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages.
Zu 1.) Angabe zum Mindesthonorarumsatz: Der Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 ff. HOAI 2013 in EUR brutto) wird festgelegt mit [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Zu 2.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
2.1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2.2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
1.) Vorlage einer Mindestreferenz A gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV für die Objektplanung für den Neubau eines öffentlichen Gebäudes. Der Nachweis der Mindestreferenz erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.
2.) Vorlage einer Mindestreferenz B gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV für die Objektplanung für die Sanierung eines Gebäudes. Der Nachweis der Mindestreferenz erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.
3.) Vorlage von Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste:
Erstellt (Referenz Z1)/Übergabe Nutzer (Z.2-Z.4) im Zeitraum 1.7.2015 bis 30.6.2020. Die nachfolgenden zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
Ref. Z.1: Erfahrungen der Objektplanung bei der Verwendung von Fördermitteln, Nachweis der Zuarbeit zur Erstellung Fördermittelantrag (FMA) und/oder Verwendungsnachweis (VWN).
Ref. Z.2: Erfahrungen der Objektplanung mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung eines oder mehrerer Gebäude, mind. Lph 5-8 erbracht.
Ref. Z.3: Erfahrungen der Objektplanung für den Neubau oder die Sanierung einer Sporthalle, einer Mehrzweckhalle oder eines vergleichbaren Bauwerks mit einer Hallenfläche von mind. 200 m2 und 5,0 m lichte Raumhöhe.
Ref. Z.4: Erfahrungen bei der Planung für den Neubau oder die Sanierung einer Versammlungsstätte gem. VStättVO § 1, mind. Lph 2-5 erbracht.
Der Nachweis der Referenzen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.
4.) Bestätigung zur Erfüllung der Mindeststandards für das Projektteam: Nachweis der beruflichen Qualifikation des vorgesehenene Projektleiters und des Objektüberwachers durch Kopie des Studiennachweises als Dipl.-Ing./Master im Studiengang Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbar. Personalunion von Projektleiter und Objektüberwacher ist nicht zulässig. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation für das Projektteam ist erst mit dem Angebot vorzulegen.
Zu 1.) Mindestreferenz A:
Objektplanung für den Neubau eines öffentlichen Gebäudes, mind. HZ III, Bauwerkskosten (KG 300+400) von mind. 0,5 Mio. EUR brutto. Die Referenz wurde im Zeitraum 1.7.2015 bis 30.6.2020 fertiggestellt (Übergabe Nutzer).
Zu 2.) Mindestreferenz B:
Objektplanung für die Sanierung eines Gebäudes, mind. HZ III, Bauwerkskosten (KG 300+400) von mind. 0,3 Mio. EUR brutto. Die Referenz wurde im Zeitraum 1.7.2015 bis 30.6.2020 fertiggestellt (Übergabe Nutzer).
Zu 4.) Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufl. Befähigung des Projektteams gem. § 46 (1) i. V. m. §46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV 2016:
— Die entsprechenden Angaben zum Projektleiter und Objektüberwacher sowie die Nachweise zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards sind erst mit Abgabe der Angebotsunterlagen (Stufe 2) einzureichen,
— Durch den Bewerber ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die geforderten Mindeststandards, das gesamte Projektteam betreffend, erfüllt werden. Können die Anforderungen nicht erfüllt werden, ist dies ein Ausschlussgrund.
4.a) Nachweis der berufl. Qualifikation des Projektleiters OPL (Dipl./Master Architektur, Bauing. o. vgl.), mind. fünf Jahre Berufserfahrung.
4.b) Nachweis der berufl. Qualifikation des Objektüberwachers OPL (Dipl./Master Architektur, Bauing. o. vgl.), mind. fünf Jahre Berufserfahrung.
Bei Nichtvorliegen des Studiennachweises für den Objektüberwacher im entsprechenden Studienfach wird der Nachweis von mind zehn Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position gefordert. Der Nachweis erfolgt durch einen tabellarischen Lebenslauf mit einer Auflistung von Referenzprojekten.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW):
— Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist voll umfänglich auszufüllen. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden.
Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Vertrag u. Projektidee sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter auszufüllen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte Emailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicher zustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u.a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber“ oder „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit „Auftragnehmer“ der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY51
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.