Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE SACHSEN-ANHALT
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA) der NASA GmbH (inkl. Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit aller Komponenten) sowie anschließender Wartung und Betrieb der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre. Es handelt sich um einen gemischten Liefer- und Dienstleistungsauftrag gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
Zum aktuellen Zeitpunkt verfügt die Auftraggeberin über keine gesicherte Finanzierung hinsichtlich des umsetzungsbegleitenden Lizenzvertrages für die benötigte FCD über ein Jahr hinaus sowie dem angedachten Betriebs- und Wartungsvertrag, welcher sich nach der Gesamtabnahme anschließen soll. Die Bereitstellung ausreichender Mittel für das Projekt ist von der Bewilligung des Haushaltes des Landes Sachsen-Anhalt abhängig. Die Auftraggeberin beantragt die Erteilung entsprechender Verpflichtungsermächtigungen über die angedachte Laufzeit.
Land Sachsen-Anhalt
Die Ausschreibung umfasst:
1. Softwarelieferung und -entwicklung auf Grundlage des Lastenheftes für einen MIV-Routenplaner, Schnittstellen zum Hintergrundsystem sowie die Beschaffung von Verkehrsdaten inklusive Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit und für alle Komponenten,
2. Wartung und Betrieb der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Gesamtabnahme und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre, wobei der Auftraggeberin aufgrund der ungesicherten Finanzierung ein Sonderkündigungsrecht von Vertragsbeginn an eingeräumt wird,
3. Beschaffung einer FCD-Lizenz für den Umsetzungszeitraum für Entwicklung und Tests sowie den anschließenden Zeitraum von 5 Jahren und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre, wobei der Auftraggeberin aufgrund der ungesicherten Finanzierung ein Sonderkündigungsrecht von Vertragsbeginn an eingeräumt wird.
Weitere Bestandteile des Auftrags sind:
— Lizenzbeschaffung für benötigte FCD für Entwicklung und Test beginnend 8 Wochen nach Auftragsvergabe;
— Bereitstellung der Schnittstellen für die Einbindung in das Mobilitätsportal Mitteldeutschland durch den Systemdienstleister des AG;
— Projektmanagement;
— Pflichtenhefterstellung;
— Einarbeitung und Schulung für bis zu 5 Mitarbeiter des AG.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerbungen vorliegen: Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
— Gesamtumsatz im ÖPNV: 5 %;
— Spezifischer Umsatz ÖPNV-Anwendungen Routing/Routenplaner und FCD: 15 %;
— Anzahl der Beschäftigten im relevanten Unternehmensteil: 10 %;
— Qualifikation des vorgesehenen technischen Projektleiters, seines Stellvertreters und des Leiters Softwareentwicklung: 10 %;
— Vergleichbare(s) Referenzprojekt(e) des Unternehmens: 60 %.
Einzelheiten sind in der Einladung zur Abgabe eines Teilnahmenantrags enthalten.
Bei der Angabe zusätzlicher Referenzobjekte, sowie bei erfolgreicher Umsetzung einer oder mehrerer optionaler Funktionen (dynamischer und intermodaler MIV-Router, Prognosefunktion mit Generierung von Prognosedaten) werden jeweils 20 Zusatzpunkte vergeben.
Es sind folgende Optionen vorgesehen:
Verträge:
1. Verlängerung einer FCD-Lizenz um weitere 5 Jahre,
2. Verlängerung von Wartung und Betrieb um weitere 5 Jahre,
3. Escrow-Hinterlegung bei einem Escrow-Unternehmen,
Leistungsbestandteile:
4. Lieferung eines dynamischen und intermodalen MIV-Routers,
5. Prognosefunktion des dynamischen MIV-Routenplaners,
6. Generierung von Prognosedaten durch eine optionale Prognosefunktion des MIV-Routenplaners,
Bereitstellung eines Testsystems:
7. Der AN wird dauerhaft ein identisches Testsystem des MIV-Routenplaners betreiben.
8. Bei Bedarf wird das Testsystem aktualisiert (Daten und Software).
9. Geplante Updates werden vor der Inbetriebnahme auf dem Testsystem installiert und dort durch den AG getestet und freigegeben.
Einzelheiten sind im Lastenheft und den Anforderungen an den Betriebsvertrag enthalten.
Förderung von Vorhaben der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhabensbezeichnung: Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA), Kennziffer: 18-15003/004
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen.
Hinweise:
— Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
— Im Vordruck für den Teilnahmeantrag (Anlage 1) sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten.
— Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
— Sollten Aussagen auf diesem Vordruck für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und / oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Kopie, max. 1 Jahr alt) beizufügen.
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich des ÖPNV in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019);
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Routing-Anwendungen und Integration von Echtzeitverkehrsdaten), in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Bei noch nicht vorliegendem Geschäftsabschluss für 2019 ist eine Schätzung abzugeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Das jährliche Mittel der Beschäftigten des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) im relevanten Unternehmensteil (ÖPNV-Anwendungen), welche die Umsätze des Bewerbers erwirtschaftet haben, gegliedert in:
— Führungskräfte, Projektleiter und Product Owner;
— Entwickler, Tester, Dokumentation;
— Mitarbeiter im Support;
— sonstige Mitarbeiter (Vertrieb, IT-Administratoren, Sekretariat).
Mitarbeiter in Mehrfachfunktion sind ihrer Hauptfunktion zuzuordnen und nicht mehrfach zu zählen.
Als Beschäftigte zählen Mitarbeiter im eigenen Unternehmen sowie Mitarbeiter von Tochterunternehmen, sofern der Bieter mehr als 50 % der Unternehmensanteile hält.
2. Benennung des technischen Projektleiters, stellvertretenden technischen Projektleiters und des Leiters Softwareentwicklung für den Auftragsfall. Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation zu erbringen durch:
a) Angaben zur beruflichen Qualifikation,
b) Angaben zur Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit in Jahren sowie
c) Benennung mindestens eines in Anlage 2 dargestellten personenspezifischen Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere personenspezifische Referenzprojekte angegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, vergleichbare Referenzprojekte eines anderen Unternehmens anzugeben, bei denen der im Auftragsfall vorgesehene technische Projektleiter bzw. stellvertretende technische Projektleiter tätig gewesen ist und die sämtliche nachfolgend genannten Anforderungen an die Referenzprojekte vollumfänglich erfüllen.
3. Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts, welches im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projekts vergleichbar ist. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
Einzelheiten sind in der Einladung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags enthalten.
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl.LSA2012,536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:
— § 10 Abs. 3 LVG LSA;
— § 12 LVG LSA;
— § 13 LVG LSA;
— § 15 LVG LSA;
— § 17 LVG LSA;
— § 18 LVG LSA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreizur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E41885287. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument „Hinweise zur elektronischen Vergabe“.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]/1536
Fax: [removed]
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
Mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.