Trägerschaft OGS Am Hagen Referenznummer der Bekanntmachung: 5627/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahrensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft OGS Am Hagen
Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung und Umsetzung eines Ganztags- und Betreuungsangebotes basierend auf dem pädagogischen Konzept der Offenen Ganztagsschule Am Hagen in Ahrensburg. Die Grundschule Am Hagen soll ab dem Schuljahr 2021/2022 als offene Ganztagsschule geführt werden. Für den Betrieb der offenen Ganztagsschule wird ein Träger gesucht.
Offenen Ganztagsschule an der Grundschule
Am Hagen Dänenweg 13
22926 Ahrensburg
Die Leistungen des Trägers sind:
— Ganztagsbetreuung von 11.45 bis 16.15 Uhr (bedarfsgerecht);
— Früh- und Spätbetreuung von 6.45 bis 7.45 Uhr und 16.15 bis 17.00 Uhr;
— durchgängige Ferienbetreuung/Ferienbetreuung (mit 3-wöchiger Schließzeit);
— Angebot eines Mittagsessens;
— Umsetzung des pädagogischen Konzeptes, u.a. betreute Aktivitäten (z. B. Hausaufgabenbetreuung usw.), Kurs- bzw. AG-Angebote, Verzahnung von Unterricht und Betreuungsangeboten, Kooperation mit den Lehrkräften (insbesondere Übergabe);
— Die Schule und der weitere Träger kooperieren bei der Gewinnung von Kursanbietern. Der weitere Träger schließt Kooperationsverträge mit den ausgewählten Kursanbietern ab und überwacht deren Dienstleistung;
— Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und der städtischen Schulsozialarbeit;
— Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern auf Basis dieser Leistungsbeschreibung und der Kooperationsvereinbarung und Einzug der Elternbeiträge unter Berücksichtigung von Ermäßigungstatbeständen nach Vorgabe der Stadt;
— Landesmittel beantragen und abrechnen.
Es handelt sich um einen Auftrag über besondere und soziale Dienstleistungen gem. § 130 GWB und §§ 64-66 VgV.
Automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Kooperationsvertrag nicht bis zum 01.12. des Vorjahres zum 31.07 eines jedem Jahres gekündigt wird.
Es handelt sich um einen Auftrag über besondere und soziale Dienstleistungen gem. § 130 GWB und §§ 64-66 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Betreuung von Kindern im Grundschulalter) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im vorgegebenen Bewerbungsformular. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung von den Bewerbern im Wege der Aufklärung die Vorlagegeprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bewerber im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 47 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haften.
a) Referenzliste über die Betreuung von Kindern im Grundschulalter innerhalb der letzten 3 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Angabe der Referenzen im Bewerberformular mit ergänzenden Informationen zum Auftraggeber, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung (insbesondere zur Anzahl der betreuten Kinder) und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu verlangen;
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Zu a): Bewerber müssen mindestens eine Referenz über die Betreuung von Kindern im Grundschulalter vorweisen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Vertragsbedingungen gem. Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zustellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3. angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDA5Z
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.