Forschungsneubau Cetramed F3, VE 05 – Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 300.O.20.049
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paul-Schneider-Straße 2
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsneubau Cetramed F3, VE 05 – Ausbau
Ausbau Forschungsneubau UK Jena F3 – Cetramed
Gerüstarbeiten, Maurer- u. Putzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Metallbauarbeiten, Türen, Tore, Mobile Trennwände, Glastrennwände, Schlosserarbeiten, Estricharbeiten und Bodenbeschichtungen, Fliesen- u. Plattenarbeiten, Bodenbelags- u. Parkettarbeiten, Maler- u. Tapezierarbeiten, Blendschutzanlagen, Vollverdunkelungsanlagen, Laserschutz, Tischlerarbeiten, Wartungsarbeiten.
Universitätsklinikum Jena
Am Klinikum 1
07747 Jena
6-geschossiger Stahlbetonbau mit aufgesetzter Technikzentrale als Stahlbau
Brutto-Rauminhalt: 45 497 m3,
Brutto Grundfläche: 10 625 m2.
Gewerke mit Grobmengen:
1. Verbundestrich 400 m2,
2. Schwimmender Estrich 8 200 m2,
3. Kautschuk 6 500 m2,
4. Feinsteinzeug 650 m2,
5. Parkett 370 m2,
6. S2-Bodenanstrich 1 200 m2,
7. TRB-Ständerwände 5 800 m2,
8. F-30 Moduldecken 420 m2,
9. Geschlossene GK-Decken 550 m2,
10. Rasterdecken 2 100 m2,
11. Geländer 120 lfm,
12. Handläufe 160 lfm,
13. Sperrtüren 399 St,
14. Rohrrahmentüren 77 St,
15. Dunkelkammerdrehtüren 9 St,
16. S2-Wandanstrich 6 200 m2,
17. S2 Deckenanstrich 2 800 m2,
18. Wandanstrich 6 500 m2,
19. Wandgestaltung Foyer 53 m2,
20. Deckenfarbanstrich 2 050 m2,
21. Wandfliesen 520 m2,
22. F30-Flur Glastrennwände 160 m2,
23. WC-Trennwände 60 m2,
24. Mobile Trennwände 65 m2,
25. F90 Staffeltor 17 m2,
26. Verdunkelungsanlagen 44 St,
27. Blendschutzanlagen 130 St,
28. Laserschutzvorhänge 10 St,
29. Einbauteeküchen 5 St,
30. Besondere Einbaumöbel.
Wartungsarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über Eintragung in einem Handelsregister (Formblatt 124).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Ausweisung der Gesamtumsätze des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre,
— Ausweisung der festangestellten, dauerhaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren für den betreffenden Leistungsbereich,
— Nachweis eines Jahresumsatzes > 3 Mio. EUR,
—. Nachweis Betriebshaftpflicht: Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Nachweis von drei erfolgreich fertiggestellten Bauvorhaben: Auftragswert > 1 Mio. EUR netto mit mindestens acht Teilgewerken und mehreren Nachauftragnehmern in den letzten fünf Jahren mit Bezeichnung und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum und Ansprechpartner (mit Kontaktdaten), dabei mindestens ein Neubauvorhaben eines öffentlicher Auftraggebers.
Erklärungen laut ThürVgG. Die dafür erforderlichen Formblätter sind über folgenden Link einsehbar:
Nach Aufforderung durch die Vergabestelle zur Vorlage der Erklärungen zum Thüringer Vergabegesetz sind diese vom Bestbieter innerhalb von 3-5 Werktagen zu übermitteln. Eine Einreichung per Email ist dabei ausreichend.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kontaktstelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch in der Angebots- phase einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisendes Anbieters besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern.
Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter(Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters(Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer).
Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffene Bieter ausgeschlossen werden.
Das Angebot ist in elektronischer Form im Vergabeportal DTVP einzustellen (in Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur). Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder schriftlich in Papierform ist nicht zugelassen.
Fragen zur Ausschreibung und den Verdingungsunterlagen sind ausschließlich schriftlich über das Vergabeportal DTVP an die Vergabestelle zu richten. Fragen werden in regelmäßigen Abständen anonymisiert beantwortet und allen Bewerbern über DTVP zur Verfügung gestellt.
In diesem Zusammenhang wird zu einer Registierung im DTVP dringend geraten, damit die Information bzgl. der Beantwortung von Bieterfragen bzw. bei Änderungen von Unterlagen direkt und unverzüglich erfolgen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYADL0Y
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vorder zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Paul-Schneider-Straße 2
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html