Speiseversorgung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speiseversorgung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Speisenversorgung an Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig.
Versorgung mit Mittagessen im „Cook & Hold“ System von Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Leipzig
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Speisenversorgung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit 20 Wirtschaftsteilnehmern. Gegenstand der Rahmenvereinbarung werden zunächst 129 Schulen sein. Die Anzahl der Schulen ist während der Laufzeit veränderlich. Gegebenenfalls neu hinzukommende Schulen oder Interimslösungen können Gegenstand der Rahmenvereinbarung werden. Derzeit schätzt die Auftraggeberin die potentiell von allen Rahmenvertragspartnern insgesamt zu beliefernden potentiellen Mitessenden auf ca. 45.651 Schüler für alle Lose. In den Jahren 2016/17 und 2017/18 haben davon statistisch 32,3 % das Angebot wahrgenommen.
Die Leistung des Loses 1 umfasst die gesamtheitliche Bewirtschaftung der Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig im Cateringverfahren. Hierzu zählt:
— Herstellung und Anlieferung von Lebensmitteln und Speisen in den Verpflegungssystemen „Cook & Hold“;
— Lieferung und Bereitstellung von Getränken;
— Abschluss privatrechtlicher Verträge mit den Sorgeberechtigten;
— Annahme von Bestellungen (Bestellsystem) und Realisierung des gesamten Kassierungsverfahrens;
— Essenausgabe;
— Geschirrbereitstellung sowie Geschirrreinigung;
— ganzheitliche Bewirtschaftung der Ausgabeküchen in den Schulen.
Der Vertragsabschluss zwischen der Stadt Leipzig und den Rahmenvertragspartnern erfolgt für die zu erbringende Gesamtleistung, d. h. für die Herstellung und Lieferung der Speisen, Getränke etc. und die erforderlichen Servicedienstleistungen in den Schulen.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht durch einseitige Erklärung gegenüber den Rahmenvertragspartnern (einseitige Option), bis zu 18 neu in Betrieb genommene Schulen oder Schulen, die nachträglich in den Anwendungsbereich eines Loses aufgenommen werden wollen, in die Rahmenvereinbarung nachträglich aufzunehmen und dem entsprechenden Los zuzuordnen. Auch ein Loswechsel der Schulen innerhalb der Vertragslaufzeit ist durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin möglich.
Die Rahmenvereinbarung für Los 1 wird mit 20 Teilnehmern geschlossen.
Versorgung mit Mittagessen im „Cook & Freeze“, „Cook & Chill“ oder „Mischküchen“-System von Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Leipzig
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Speisenversorgung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit 10 Wirtschaftsteilnehmern. Gegenstand der Rahmenvereinbarung werden zunächst 129 Schulen sein. Die Anzahl der Schulen ist während der Laufzeit veränderlich. Gegebenenfalls neu hinzukommende Schulen oder Interimslösungen können Gegenstand der Rahmenvereinbarung werden. Derzeit schätzt die Auftraggeberin die potentiell von allen Rahmenvertragspartnern insgesamt zu beliefernden potentiellen Mitessenden auf ca. 45.651 Schüler für alle Lose. In den Jahren 2016/17 und 2017/18 haben davon statistisch 32,3 % das Angebot wahrgenommen.
Die Leistung des Loses 2 umfasst die gesamtheitliche Bewirtschaftung der Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig im Cateringverfahren. Hierzu zählt:
— Herstellung und Anlieferung von Lebensmitteln und Speisen in den Verpflegungssystemen „Cook & Chill“, „Cook & Freeze“ sowie Mischkostsysteme;
— Lieferung und Bereitstellung von Getränken;
— Abschluss privatrechtlicher Verträge mit den Sorgeberechtigten;
— Annahme von Bestellungen (Bestellsystem) und Realisierung des gesamten Kassierungsverfahrens;
— Essenausgabe;
— Geschirrbereitstellung sowie Geschirrreinigung;
— ganzheitliche Bewirtschaftung der Ausgabeküchen in den Schulen.
Der Vertragsabschluss zwischen der Stadt Leipzig und den Rahmenvertragspartnern erfolgt für die zu erbringende Gesamtleistung, d. h. für die Herstellung und Lieferung der Speisen, Getränke etc. und die erforderlichen Servicedienstleistungen in den Schulen.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht durch einseitige Erklärung gegenüber den Rahmenvertragspartnern (einseitige Option), bis zu 18 neu in Betrieb genommene Schulen oder Schulen, die nachträglich in den Anwendungsbereich eines Loses aufgenommen werden wollen, in die Rahmenvereinbarung nachträglich aufzunehmen und dem entsprechenden Los zuzuordnen. Auch ein Loswechsel der Schulen innerhalb der Vertragslaufzeit ist durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin möglich.
Die Rahmenvereinbarung für Los 2 wird mit 10 Teilnehmern geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versorgung mit Mittagessen im „Cook & Hold“ System von Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Rahmenvertragspartner Los 1:
— Dussmann Service Deutschland GmbH, Dresden;
— GfB Catering GmbH, Leipzig;
— RWS Cateringservice GmbH, Leipzig;
— Sodexo SCS GmbH, Dresden.
Rahmenvertragspartner Los 2:
— DLS Dienstleistungs- und Service GmbH, Radeberg;
— Dussmann Service Deutschland GmbH, Dresden;
— Menüpartner GmbH, Berlin;
— GfB Catering GmbH, Leipzig;
— RWS Cateringservice GmbH, Leipzig;
— Sodexo SCS GmbH, Dresden.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland