Beteiligung und Kommunikation im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan der Stadt Ingelheim am Rhein sowie Fortschreibung des Leitbildes mit Stadtentwicklungskonzept Referenznummer der Bekanntmachung: 7/2020 VgV. ING LP 17903. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fridtjof-Nansen-Platz 1
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ingelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beteiligung und Kommunikation im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan der Stadt Ingelheim am Rhein sowie Fortschreibung des Leitbildes mit Stadtentwicklungskonzept
Nach der Eingemeindung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, die Mitte des Jahres 2019 erfolgt ist, beabsichtigt die Stadt Ingelheim am Rhein die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans. Im erweiterten Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 7 335 ha leben rund 37 000 Einwohner.
Mit dem Ziel der Aufstellung des Flächennutzungsplanes bis Ende 2024 soll zu Beginn zunächst das bestehende Leitbild 2022 der Stadt vom 11. März 2013 überprüft und fortgeschrieben werden. Die entsprechend raumrelevanten strategischen Ziele hieraus sollen im Anschluss zu einem Stadtentwicklungskonzept (STEK) im Sinn eines räumlichen Leitbildes konkretisiert/ausgearbeitet werden.
Parallel werden als weitere Grundlage für die Flächennutzungsplanung aktuell verschiedene Fachbeiträge ausgeschrieben (z. B. Landschaftsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Gewerbeentwicklungskonzept, Einzelhandelskonzept und Konzept für erneuerbare Energien).
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Gegenstand der Ausschreibung sind die Konzeption, Organisation, Koordination und Durchführung der informellen Beteiligung und Kommunikation einschließlich der Aufbereitung und Auswertung der Beteiligungsergebnisse im Rahmen
— der Fortschreibung des Leitbilds für die fusionierte Stadt Ingelheim am Rhein,
— der Aufstellung eines daraus abgeleiteten Stadtentwicklungskonzepts (räumliches Leitbild),
— der Erarbeitung unterschiedlicher Fachbeiträge als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Ingelheim am Rhein (Landschaftsplan, Einzelhandelskonzept, Verkehrsentwicklungskonzept usw.) und
— der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Ingelheim am Rhein.
Aufgabe ist zudem die Durchführung des Prozesses zum Leitbild sowie die Ausformulierung des Leitbilds auf Grundlage der Beteiligungsergebnisse und Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie die redaktionelle und grafische Aufbereitung des Leitbilds in einer Broschüre. Das Stadtentwicklungskonzept, welches inhaltlich durch den Auftraggeber erarbeitet wird, ist durch den Auftragnehmer in einer Broschüre, welche in Form und Gestalt auf der Broschüre zum Leitbild aufbaut, redaktionell und grafisch aufzubereiten.
Fokus und Ziel des gesamten Kommunikations- und Beteiligungsprozesses ist es, den Prozess zur Erstellung des Leitbilds ca. sechs Monate nach Auftragsvergabe abzuschließen. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Stadt Ingelheim am Rhein bis Ende des 2. Quartals 2024 (ohne Genehmigungszeitraum) abzuschließen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bausteinen sind der Anlage 10 zu entnehmen.
Der Darstellung „geplanter Projektablauf“ (Anlage 11) können die groben zeitlichen Abläufe der einzelnen Verfahrensstränge entnommen werden.
Die Details zum Leistungsbild sind der Anlage 12 zu entnehmen.
Aktuell hält der Auftraggeber an den geplanten Vergabeverhandlungen (voraussichtlich Anfang September) für dieses Projekt fest. Sollte sich jedoch aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie ergeben, dass direkte Kontakte weiterhin vermieden werden sollen, werden die Bieter zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informiert.
Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien 3-5 Bieter (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Umsatz
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Beteiligung und Kommunikation.
Fachkräfte
Aktuelle Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Beteiligung und Kommunikation.
Referenzen
— Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der öffentlichen Kommunikation und Beteiligung),
— Kategorie A Referenzen „ganzheitliche/crossmediale Kommunikationskonzepte“,
— Kategorie B Referenzen mit vergleichbarer Themenstellung „öffentliche Kommunikation und Beteiligung bei Stadtentwicklungsprojekten“,
— Kategorie C Referenzen zu vergleichbarem Leistungsbild „Veranstaltungen“.
Wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
— Leistungszeitraum: der letzten sieben Jahren (Abschluss der Leistung nicht vor 2013),
— Leistungsumfang: die Referenzprojekte müssen weitestgehend abgeschlossen sein (mind. 80 % des Auftragsvolumen abgerechnet).
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in den Anlagen „Referenzprojekt“ zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbezeichnung, Projektinhalt, Projektzeitraum, erbrachte Leistungen, Auftragswert und Auftraggeber, etc.).
Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen, bewerben.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden. Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied bzw. der Nachunternehmer).
Umsatz
Der Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (Öffentliche Kommunikation/Beteiligung) für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel ist anzugeben.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
— Umsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für vergleichbare Leistungen: mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Fachkräfte:
Aktuelle Anzahl der qualifizierten Fachkräfte gem. der Mindesteignung.
Referenzen:
Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9.
Wertung der Referenzen:
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben (siehe Anlage 6 Matrix – Eignungskriterien):
Der Auftraggeber wird die eingereichten Referenzen anhand der im Formblatt gemachten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenen Aufgabe unterziehen und bewerten. Dazu ist eine aussagekräftige Beschreibung des Projektes auf dem Formblatt des Teilnahmeantrags erforderlich.
Kategorie A
30 Punkte ab zwei voll vergleichbaren Referenzen zur Erstellung von ganzheitlichen/crossmedialen Kommunikationskonzepten (je Referenz 15 Punkte).
Bewertung der jeweils einzelnen Referenzen anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf die Dauer, den Auftragswert und die Vielfalt/Breite der Leistung (Kommunikationsmittel, Intensitätsstufen der Partizipation).
Dabei gilt als voll vergleichbar (100 %):
Vergleichbare Dauer (mind. 12 Monate) und Auftragswert >[Betrag gelöscht] EUR netto, Vielzahl an Kommunikationsmitteln (crossmedial – Print, Online, Veranstaltung), div. Intensitätsstufen der Partizipation (Information, Konsultation, Kooperation) sowie die Konzeptentwicklung an sich erkennbar;
Weitgehend vergleichbar (66,6 %):
— Auftragswert <[Betrag gelöscht] EUR netto oder
— Dauer <12 Monate oder
— div. Intensitätsstufen nicht erkennbar oder
— nur zwei Kommunikationsmittel oder
— nur Mitwirkung bei Konzeptentwicklung.
Teilweise vergleichbar (33,3 %):
Vielzahl an Kommunikationsmitteln nicht erkennbar (ein Mittel, daher nicht crossmedial) oder o. g. Kriterien in Kombination treffen nicht zu (Dauer, Auftragswert, Intensitätsstufen);
Kaum vergleichbar (0 %):
Keine wertungsrelevanten Angaben bzw. keine Konzeptentwicklung erkennbar.
Kategorie B
30 Punkte ab zwei voll vergleichbaren Referenzen (je Referenz 15 Punkte) mit Leistungen der öffentlichen Kommunikation und Beteiligung bei Stadtentwicklungsprojekten.
Bewertung der jeweils einzelnen Referenzen anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf Art/Größenordnung des Plangebiets, Auftragswert sowie Komplexität der Aufgabe (Integration Themenfelder)
Dabei gilt als
Voll vergleichbar (100 %):
Region/Gesamtstadt sowie div. Themenfelder (integriertes Konzept; mindestens drei Themen, wie z. B. Wohnen, Freiraum, Verkehr) erkennbar, Auftragswert >[Betrag gelöscht] EUR netto;
Weitgehend vergleichbar (66,6 %):
Bei einem der folgenden Punkte:
— Art/Größenordnung Plangebiet < Region/Gesamtstadt oder
— Auftragswert <[Betrag gelöscht] EUR netto oder
— kein integriertes Konzept erkennbar (d. h. <3 Themenfelder).
Teilweise vergleichbar (33,3 %):
Bei zwei der folgenden Punkte:
— Art/Größenordnung Plangebiet < Region/Gesamtstadt oder
— Auftragswert <[Betrag gelöscht] EUR netto oder
— kein integriertes Konzept erkennbar (d. h. <3 Themenfelder).
Kaum vergleichbar (0 %):
Die o.g. Kriterien (Art/Größenordnung, Auftragswert und Komplexität der Aufgabe in Kombination treffen nicht zu oder keine wertungsrelevanten Ausführungen
Kategorie C
40 Punkte ab 2 voll vergleichbaren Referenzen (je Referenz 20 Punkte) aus dem Bereich 'Veranstaltungen' mit umfassender Leistungserbringung
Bewertung der jeweils einzelnen Referenzen anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf den Leistungsumfang (Planung, Vorbereitung/Durchführung, Moderation und Dokumentation) sowie die Intensitätsstufen der Partizipation (Information, Konsultation, Kooperation)
Dabei gilt als
Voll vergleichbar (100 %):
Umfassende Leistungserbringung sowie div. Intensitätsstufen (mind. zwei) erkennbar;
Weitgehend vergleichbar (66,6 %):
Bei einem der folgenden Punkte:
Eingeschränkte Leistungserbringung (z.B. keine Moderation) oder
Div. Intensitätsstufen (mind. zwei) nicht erkennbar;
Teilweise vergleichbar (33,3 %):
Eingeschränkte Leistungserbringung (z.B. keine Moderation) sowie div. Intensitätsstufen (mind. zwei) nicht erkennbar;
Kaum vergleichbar (0 %):
Stark eingeschränkte Leistungserbringung bzw. nicht erkennbar bzw. keine wertungsrelevanten Angaben.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung. Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
— drei qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand,
— mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion); die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
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Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden,
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §42 Abs 1 und §123 Abs. 1, §124 Abs. 1GWB (siehe Teilnahmeantrag),
— Eigenerklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG) – Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG und Eigenerklärung zu § 4 Abs. 2 LTTG – (siehe Teilnahmeantrag).
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Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Folgende Nachweise sind im Rahmen der Bewerbung zur Kenntnis zu nehmen und mit Abgabe des Angebots unterschrieben einzureichen:
— Anlage 14 Beiblatt „Rechte und Technik“ (siehe Anlage – Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrechten, Datenschutz, technische Anforderungen an die Datenübergabe usw.),
— Anlage 15 Bedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung mit Geobasisinformationen.
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Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
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Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
1. Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
2. Formular Teilnahmeantrag,
3. Formblatt Referenzprojekte,
4. Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung,
5. Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
6. Matrix – Eignungskriterien,
7. Matrix – Zuschlagskriterien (für Phase 2),
8. Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2),
9. Übersicht abgeschlossene/laufende Prozesse,
10. weitere Informationen Bausteine,
11. Darstellung geplanter Projektablaufplan,
12. Leistungskatalog,
13. Vertragsentwurf,
14. Beiblatt „Rechte und Technik“,
15. Bedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung mit Geobasisinformationen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6ADF0V
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)