Beschaffung LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 39-2300-2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorfstr. 7
Ort: Jagel bei Schleswig
NUTS-Code: DEF0C
Postleitzahl: 24878
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-jagel.de
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung LF 10
Beschaffung LF 10.
Fahrgestell (Kurzzeichen: Los 1)
24878 Jagel bei Schleswig
Beschaffung eines LF 10 für die Gemeinde Jagel Freiwillige Feuerwehr Jagel in 3 Losen(Fahrgestell, feuerwehrtechn. Aufbau und feuerwehrtechn. Beladung.
Ablauf der Angebotsfrist: 16.6.2020, 11.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 17.7.2020
Aufbau (Kurzzeichen: Los 2)
24878 Jagel bei Schleswig
Beschaffung eines LF 10 für die Gemeinde Jagel Freiwillige Feuerwehr Jagel in 3 Losen(Fahrgestell, feuerwehrtechn. Aufbau und feuerwehrtechn. Beladung.
Ablauf der Angebotsfrist: 16.6.2020, 11.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 17.7.2020
Beladung (Kurzzeichen: Los 3)
24878 Jagel bei Schleswig
Beschaffung eines LF 10 für die Gemeinde Jagel Freiwillige Feuerwehr Jagel in 3 Losen(Fahrgestell, feuerwehrtechn. Aufbau und feuerwehrtechn. Beladung.
Ablauf der Angebotsfrist: 16.6.2020, 11.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 17.7.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung für alle Lose:
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
s. Vergabeunterlagen.
Auf Verlagen sind Nachweise über Zertifikate der ISO 9000ff und ISO 14000 ff einzureichen
Mit dem Angeobt sind zwingend folgende Pläne einzureichen:
— Fertigungsterminplan s. Vorbemerkungen;
— Gewichtsaufteilung, s. Los 2;
— Beladeplanzeichnung, s. Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 311.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich;
— elektronisch mit Signatur;
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D439719356 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de