Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung (Los 1) sowie Maschinenschutzkleidung (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816448-U56
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E74845999
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung (Los 1) sowie Maschinenschutzkleidung (Los 2)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung (Los 1) sowie Maschinenschutzkleidung (Los 2).
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung
07580 Ronneburg
01824 Königstein
08118 Hartenstein
Lieferung von Arbeitsschutzkleidung.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2020 zum 30.6.2021) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Maschinenschutzkleidung
07580 Ronneburg
Lieferung von Maschinenschutzkleidung.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2020 zum 30.6.2021) mittelseingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Referenzen,Umsatz, Beschäftigtenzahl, Berufsgenossenschaft, Insolvenzverfahren).
Eigenerklärung zur Eignung (Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Referenzen,Umsatz, Beschäftigtenzahl, Berufsgenossenschaft, Insolvenzverfahren).
Mindestens 2 vergleichbare Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.