Konzeptvergabeverfahren „Stadtwerkegrundstück“ Stadt Neustadt in Holstein/Veräußerung Grundstück nach Konzeptqualität mit Bauverpflichtung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchhofsallee 2
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-neustadt.de
Postanschrift: Graumannsweg 69
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://archi-stadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://wettbewerbe.archi-stadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabeverfahren „Stadtwerkegrundstück“ Stadt Neustadt in Holstein/Veräußerung Grundstück nach Konzeptqualität mit Bauverpflichtung
Die Stadtwerke Neustadt i.H. (im Folgenden: „SWNH“) wollen mit diesem Verfahren das bislang selbst genutzte Grundstück veräußern. Die Flächen mit hoher Lagequalität sollen zukünftig für den Wohnungsbau genutzt werden. Die Flächen befinden sich im Eigentum der SWNH, die gleichzeitig Verfahrensträgerin und Verkäuferin des Grundstücks ist.
Für die Planung, Errichtung, Finanzierung und Bewirtschaftung der Grundstücke werden mit dieser Grundstücksausschreibung Bauträger/Investoren als Erbbauberechtigte/Käufer (folgend Interessenten genannt) gesucht, die die Grundstücke in der Gesamtheit erwerben und zeitnah bebauen. In diesem Auswahlverfahren sind die Interessenten aufgefordert, ein aussagekräftiges Bebauungskonzept vorzulegen, dessen Qualität gegenüber dem Kaufpreis/Erbauzinsangebot in der Zuschlagsentscheidung im Vordergrund steht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens soll ein Bebauungsplan auf Grundlage des Siegerkonzeptes aufgestellt werden.
Stadt Neustadt in Holstein
Die Stadtwerke Neustadt i.H. wollen mit diesem Verfahren das bislang selbst genutzte Grundstück veräußern. Die Flächen mit hoher Lagequalität direkt am Neustädter Binnenwasser und zentral am nördlichen Rande der Altstadt gelegen sollen zukünftig für den Wohnungsbau genutzt werden.
Für die Planung, Errichtung, Finanzierung und Bewirtschaftung der Grundstücke werden mit dieser Grundstücksausschreibung Bauträger/Investoren als Erbbauberechtigte/Käufer gesucht, die die Grundstücke in der Gesamtheit erwerben und zeitnah bebauen. In diesem Auswahlverfahren sind die Interessenten aufgefordert, ein aussagekräftiges Bebauungskonzept vorzulegen, dessen Qualität gegenüber dem Kaufpreis/Erbauzinsangebot in der Zuschlagsentscheidung im Vordergrund steht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens soll ein Bebauungsplan auf Grundlage des Siegerkonzeptes aufgestellt werden.
Allgemeines Ziel einer städtebaulichen Umgestaltung des Grundstückes soll die Entwicklung eines qualitätvollen innerstädtischen Quartiers mit einer Mischung von überwiegend Wohnen (bevorzugt Wohnen für Familien mit entsprechendem familienfreundlichen Umfeld), in Ergänzung mit sozialen Einrichtungen (z. B. Kita) und eventuell einer Quartiersversorgung (Apotheke, Friseur, etc.) unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung sein.
Ziel ist die Planung eines zusammengehörigen urbanen Quartiers, das sich dennoch an die Struktur der Altstadt anpasst und in das Stadtgefüge integriert wird. Die attraktive Lage zum Binnenwasser sollte in die städtebauliche Konzeption mit einbezogen werden. Auch die Maßstäblichkeit neuer Bebauung gegenüber dem angrenzenden Bestand ist zu beachten. Es soll eine verdichtete Bebauung geplant werden mit einem intelligenten Freiraumkonzept, das öffentliche, halb öffentliche und private Freiräume ermöglicht.
Neben der Umsetzung kommunalpolitischer Vorgaben sind bauliche, soziale und ökologische Qualitätsstandards zu berücksichtigen; sie sind in der Verfahrensunterlage genau beschrieben.
Zulässig ist die Abgabe mehrerer vollumfänglicher eigenständiger Angebote gem. Auslobung Teil A, Ziffer 10. Die Bewerbungsunterlagen gem. Teil A Ziffer 6 sind in diesem Fall nur einfach einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt)
Registerauszug (z. B. Handelsregister) für alle in einem Register eingetragenen Beteiligten an der Interessengemeinschaft, nicht älter als 3 Monate.
Nachweise über die Erfahrung in Planung und Bau von bereits realisierten und grundsätzlich vergleichbaren Referenzprojekten mit Projektkosten von mind. 10 Mio. EUR. Die Projektnamen, die Kosten, der/die Auftraggeber, die Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie Referenzen von Partnern sind anzugeben.
Je Interessenten sind 2 Referenzen auf 2 Din-A-3 Formblättern (Musterblatt wird auf der Betreuungsseite zur Verfügung gestellt) einzureichen. Das Layout kann projektabhängig angepasst werden, sofern die abgefragten Inhalte beibehalten werden.
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte
Nachweis über die Wirtschaftlichkeit vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre
Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 6 Monate) über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Unternehmens
Verpflichtungserklärung vom Interessenten, dass bei Hinzuziehung externer Architekt*innen und oder Stadtplaner*innen diese angemessen vergütet werden und dass im Falle des Erwerbs des Grundstückes mit diesen weiter zusammengearbeitet wird.
Bewerbungsbogen (Formblatt), ausgefüllt und vom Interessenten rechtsverbindlich unterschrieben (Antrag auf Teilnahme am Konzeptvergabeverfahren). Die Nennung der beteiligten Architekten*innen und oder Stadtplaner*innen ist zwingend.
Architekt*innen und Stadtplaner*innen müssen den Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in eine Architektenkammer oder Befähigungsnachweis gem. EU-Richtlinie erbringen.
Bezugsfertige Herstellung der Bebauung spätestens 48 Monate nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zum Erreichen der Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 88.
Im Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag wird eine aufschiebende Bedingung für den Fall des Nicht-Zustandekommens der Satzung über den Bebauungsplan formuliert. Aus rechtlichen Gründen (§1 Abs. 3, Satz 2 BauGB) kann keine Garantie für die Realisierung der vorgeschlagenen Planungskonzeption gegeben werden. Dieser Aspekt kann z. B. durch dynamische Komponenten im Kaufpreisangebot (Schichtpreis in Abhängigkeit zur realisierten BGF) abgebildet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Neustadt in Holstein
Im Rahmen einer Jurysitzung (vgl. Verfahrensunterlage Teil A Ziffer 12). Vorher hat eine Vorprüfung durch das betreuende Büro und die Sachverständigen stattgefunden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Näheres regelt die Unterlage zum Konzeptvergabeverfahren.
Ort: s.o.
Land: Deutschland
Ort: s. VI.4.1)
Land: Deutschland
Ort: s. VI.4.1)
Land: Deutschland