Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Prüfung der Standsicherheit - KOB_PSV_Stand

255418-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Prüfung der Standsicherheit - KOB_PSV_Stand
OJ S 84/2024 29/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Prüfung der Standsicherheit - KOB_PSV_Stand
Beschreibung: Beabsichtigt ist die Beauftragung von gutachterlichen Leistungen zur Prüfung von Tragwerksplanungen sowie Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Tragwerksplanungen im Zuge der Sanierung, Umbau und Erweiterung der Komischen Oper Berlin.
Kennung des Verfahrens: 76a645b5-fb80-4cce-951c-f7ec3f0095bc
Interne Kennung: VM_23323_VgV_O_Go/Ge
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung zur Eignung IV 124 F Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. 1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig. 2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAusschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Prüfung der Standsicherheit - KOB_PSV_Stand - ID23323_VgV_O_Go/Ge
Beschreibung: Im Zuge der Sanierung, Umbau und Erweiterung der Komischen Oper Berlin ist die Beauftragung von gutachterlichen Ingenieurleistungen im Zustimmungsverfahren gemäß § 77 BauOBln beabsichtigt. Zu prüfen ist für den Erweiterungsbau (Neubau) und für das Bestandsgebäude (Altbau) die Tragwerksplanung sowie die ordnungsgemäßen Umsetzung. Zu prüfen ist zudem der konstruktive Brandschutz, der die ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile sicherstellt. Standort der Maßnahme ist in der Beerenstraße 55-57, 10117 Berlin. Da es sich um eine privatrechtliche Gutachterleistung im Zustimmungsverfahren gemäß § 77 BauOBln handelt können Angebotspreise außerhalb der festgelegten Gebührenverordnung, der BauPrüfV Berlin unterbreitet werden. Die Leistung ist in Anlehnung an die Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV Berlin) vom 12.Feb. 2010; durchzuführen. Die Gutachterleistung erstreckt sich über die Planungsphase mit Überprüfung der Planung und Berechnungen bis in die Bauüberwachung der Ausführungsphase mit Erstellung von Zwischenberichten und Schlussbericht.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen 1 bis 4, unterteilt in Planungsphase und Ausführungsphase. Folgende Leistung ist optional, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen noch nicht bekannt: Leistungsstufe 2, Vergleich 3D-System; Prüfung der rechnerischen Nachweise für bauliche Anlagen durch besondere elektronische Vergleichsrechnung an komplexen räumlichen Tragsystemen, Untersuchung am Gesamtsystem.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 94 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: nein
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Folgende Voraussetzungen für besonderen Berufsstand sind einzuhalten:
Beschreibung: Eine Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Formular IV 124 F ist abzugeben. Eine Erklärung auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen: Es sind Nachweise über die Eintragung in das Berufsregister sowohl für den Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird, einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Folgende Eignungskriterien sind einzuhalten:
Beschreibung: Gemäß Formular IV 124 F: 1. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der erforderliche Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert, vorzulegen. 2. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, 2023, 2022, 2021 in Höhe von mind. 500.000,00 € brutto je Geschäftsjahr. 3. Vorhandene Arbeitskräfte Für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist eine Erklärung und ein Nachweis abzugeben, dass jahresdurchschnittlich mindestens 4 beschäftigte Arbeitskräfte im Unternehmen vorhanden waren. Gliederung nach Berufs- bzw. Lohngruppe mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Folgende Eignungskriterien sind einzuhalten:
Beschreibung: Eignungskriterien für technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Formular IV 124 F: 1. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen Erklärung über die Ausführung vergleichbare Leistungen in den letzten 10 Geschäftsjahren. Auflistung von 3 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des vorbenannten Zeitraums, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Enthalten sein müssen mindestens folgende Angaben: - Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis (Beschreibung der Aufgabe, ggf. besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeiten der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)) - Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung und Herstellungskosten netto in Euro) - Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit mit Beginn und Fertigstellung in Monat/ Jahr) - Angaben, ob öffentlicher oder privater Empfänger, Kontaktdaten des Ansprechpartners Mindestanforderung an Referenzen: Eigenverantwortlich erbrachte Leistungen bei der Prüfung des Standsicherheitsnachweises in den letzten 10 Geschäftsjahren, bei einer öffentlichen oder privaten Hochbaumaßnahme, in der Planungs- und Ausführungsphase und Baukosten KG 300 u. KG 400 von mind. 15 Mio. € (brutto) je Referenz. 2. Angaben zu Mitarbeitern am Projekt Erklärung über erforderliche Mitarbeiter für die Ausführung der Leistung. Für die am Projekt vorgesehenen Mitarbeiter ist anzugeben: Nachweis der Befähigung. Hierfür ist jeweils eine Referenzliste, eine Befähigungsnachweis, der Nachweis über die berufliche Qualifikation sowie über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung, eine Erklärung über die Stellung im Unternehmen, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie den geplanten Aufgabenbereich für den Auftrag vor. Mindestangaben zu Mitarbeitern am Projekt: Mitarbeiter im Projekt müssen ein Fach-oder Hochschulabschluss Fachrichtung Bau, sowie mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in dieser Fachrichtung vorweisen. Darüber hinaus müssen sie eine Unternehmenszugehörigkeit von mind. 3 Jahre mit dem Aufgabenbereich, Mitwirkung und Unterstützung des Projektleiters, bei der Prüfung von Standsicherheitsnachweisen, vorweisen. Der Nachweis ist mindestens für 2 Mitarbeiter zu führen. 3. Angaben zur Ausstattung des Unternehmens Erklärung über das zur Verfügung stehen für die Ausführung der Leistung notwendigen Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendete Hardware und Software. Auf Verlangen ist eine Auflistung der vorhandenen technischen Ausrüstung vorzulegen, über die das Unternehmen verfügt. Mindestanforderung, technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eignungskriterium als Mindestkriterium des Projektleiters der Projektleiterin, der die Standsicherheit eigenverantwortlich prüft: Die natürliche Person ist eingetragen in die Liste der in Berlin anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit in der Fachrichtung Massivbau oder erfüllt die Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung im Sinne des §9 der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010. Die entsprechenden Nachweise, Bescheinigungen oder Bestätigungen im Sinne der BauPrüfV vom 12. Februar 2010 sind mit Vorlage des Angebotes einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis (siehe Vergabeunterlagen Dokument Zuschlagskriterien)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 13:15:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 13:15:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, ­  - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, ­  - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, ­  - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ­  - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon: +49 30901393342
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 886dd552-cee6-4708-8578-30abad88f071 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 14:42:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 255418-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 84/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024